Berichtsvorlage - M/17/0249-01

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Beratungsfolge

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache  B/16/5937-02 und

Drucksache B/17/0072-01

 

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 die Umsetzung der Sonderförderung „Corona“ und die damit einhergehende Verteilung der Mittel im Gesamtumfang von 2 Mio. EUR, die im Rahmen der Haushaltsverfügung vom 17.04.2020 zur Verfügung gestellt wurden, beschlossen. Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2020 wurden die Antragsbedingungen verändert und die Antragsfrist verlängert.

 

 

Mit Stand 14.12.2020 wurden vom Stadtkämmerer gemäß § 83 (2) Satz 1 GO NRW   nachfolgende außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als Sonderförderung „Corona“ genehmigt:

 

 

 

  • Für Projekte für alternative corona-verträgliche Veranstaltungen, Aufführungen, Dienstleistungsangebote, Produktionskonzepte etc. für die es keine Bundes- oder Landesmittel gibt (700.000 EUR):

 

14 Genehmigungen im Volumen von 224.866 EUR

 

 

 

  • Im Rahmen des Härtefallfonds für Solo-Selbstständige (300.000 EUR):

 

5 Genehmigungen im Volumen von 27.582,50 EUR

 

 

  • Im Rahmen eines Notfallfonds an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen aus den Bereichen Sport, Kultur, Kreativwirtschaft, Tourismus und Freizeit (900.000 EUR):

 

8 Genehmigungen im Volumen von 117.666,48 EUR

 

 

  • Für die Übernahme von Eigenanteilen, die bei Bundes- und Landesförderung im Rahmen von Förderprogrammen zur Überwindung der Coronakrise notwendig sein sollten (100.000 EUR):

 

1 Genehmigung im Volumen von 5.043,50 EUR

 

 

Zum Berichtszeitpunkt wurden durch den Stadtkämmerer somit insgesamt

 

 

 26 Genehmigungen im Gesamtvolumen von 375.158,48 EUR

 

 

außerplanmäßig bereitgestellt und ausgezahlt. Es verbleiben noch Mittel in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR für die Sonderförderung Corona.

 

 

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