Beschlussvorlage - B/17/0364-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Antragsfrist für das Sofortprogramm „Corona-Sonderförderung“ bis zum 30.04.2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Tsalastras
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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08.02.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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08.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt aufgrund der mit der Pandemie verbundenen andauernden Maßnahmen die Antragsfrist für das am 14.09.2020 beschlossene Corona-Sonderförderprogramm bis zum 30.04.2021 zu verlängern.
Konsequenzen
Bezug
B/16/5937-02 (Rat der Stadt am 14.09.2020)
VV-Sitzung 25.08.2020 und 03.11.2020
Entscheidung des Ältestenrates am 10.11.2020
B/17/0072-01 (Dinglichkeitsentscheidung vom 16.11.2020)
B/17/0131-01 (Rat der Stadt 23.11.2020 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ] ( s. Ratsbeschluss 14.09.2020)
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die zunächst am 14.09.2020 beschlossene und für den 30.11.2020 festgelegte Antragsfrist wurde aufgrund der Entwicklungen per Dringlichkeitsentscheidung vom 16.11.2020 verlängert. Eine Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgte im Rat der Stadt am 23.11.2020.
Bislang wurden 31 Anträge mit einem Volumen von 403.200 EUR genehmigt (Stand 15.01.2021).
1 Eigenanteil: 5.040,- EUR
10 Notfallfonds: 129.980,- EUR
5 Härtefallfonds: 27.580,- EUR
15 Projekte: 240.580 ,- EUR
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von knapp 1,6 Mio. EUR wurde eine Rückstellung gebildet. Die Mittel stehen somit weiterhin für entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung, belasten das Jahresergebnis 2021 allerdings nicht.
Da die Pandemie weiterhin andauert und die Lock-Down Maßnahmen zunächst bis Mitte Februar 2021 verlängert wurden, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.04.2021 angeregt.
