Beschlussvorlage - B/17/0364-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt aufgrund der mit der Pandemie verbundenen andauernden Maßnahmen die Antragsfrist für das am 14.09.2020 beschlossene Corona-Sonderförderprogramm  bis zum 30.04.2021 zu verlängern.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/5937-02 (Rat der Stadt am 14.09.2020)

VV-Sitzung 25.08.2020 und 03.11.2020

Entscheidung des Ältestenrates am 10.11.2020

B/17/0072-01 (Dinglichkeitsentscheidung vom 16.11.2020)

B/17/0131-01 (Rat der Stadt  23.11.2020 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] ( s. Ratsbeschluss 14.09.2020)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die zunächst am 14.09.2020 beschlossene und für den 30.11.2020 festgelegte Antragsfrist wurde aufgrund der Entwicklungen per Dringlichkeitsentscheidung vom 16.11.2020 verlängert. Eine Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgte im Rat der Stadt am 23.11.2020. 

Bislang wurden 31 Anträge mit einem Volumen von 403.200 EUR genehmigt (Stand 15.01.2021).

 

 1 Eigenanteil:     5.040,- EUR

10 Notfallfonds:  129.980,- EUR

 5 Härtefallfonds:   27.580,- EUR

15 Projekte:  240.580 ,- EUR

 

Für die verbleibenden Mittel in Höhe von knapp 1,6 Mio. EUR wurde eine Rückstellung gebildet. Die Mittel stehen somit weiterhin für entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung, belasten das Jahresergebnis 2021 allerdings nicht.  

 

Da die Pandemie weiterhin andauert und die Lock-Down Maßnahmen zunächst bis Mitte Februar 2021 verlängert wurden, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.04.2021 angeregt.

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