Beschlussvorlage - B/17/0334-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss entsendet auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt als stimmberechtigte Delegierte

 

 

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_______________________________________ (gem. § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

zur Teilnahme an der 41. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Erfurt.

 

 

Zudem entsendet der Rat der Stadt folgende Gastdelegierte zur virtuellen Teilnahme:

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] Reisekosten

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages kann Oberhausen als unmittelbare Mitgliedsstadt entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden.

 

Darüber hinaus ist die Benennung von Gastdelegierten möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Schranz ist qua Amt stimmberechtigt, da er Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages ist.

 

Aufgrund der COVID-19-Lage und den damit verbundenen rechtlichen Auflagen können diesmal ausschließlich Delegierte in Erfurt teilnehmen. Interessierte Gäste können virtuell teilnehmen.

 

Das Motto der vom 29. Juni bis 01. Juli 2021 stattfindenden Hauptversammlung in Erfurt lautet: Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland.

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