Antragsvorlage - A/17/0371-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Antrag A/17/0243-01 der Linke.Liste-Fraktion: Schaffung eines eigenen Haushaltsetat für Fuß- und Radwege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Stefanie Schadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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08.02.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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26.01.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.02.2021
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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08.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 und folgende einen eigenen Haushaltetat für Fuß- und Radwege in Höhe von 25 € pro Einwohner = 5.301.575 €. Darin sollen nicht die Mittel für Maßnahmen enthalten sein, die aufgewendet werden für die Instandsetzung bzw. Erneuerung von Fuß- und Radwegen im Rahmen von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, eine Schätzung bis zur nächsten Ratssitzung vorzulegen, welche finanziellen Mittel für Radwege in den letzten zwei Jahren verausgabt wurden. Dies ist getrennt auch im Rahmen der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen darzustellen.
Zudem ist eine Erhebung über den Zustand der Radwege vorzunehmen.
Sachverhalt
Begründung
Bei der Veranstaltung des ADFC im August diesen Jahres herrschte bei den Vertretern der Oberhausener Parteien von CDU, SPD, Grünen und DIE LINKE.LISTE parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass für den Ausbau der Radinfrastruktur in Oberhausen und für dessen Erhalt ein Budget im 6nächsten öffentlichen Haushalt festgeschrieben werden muss, allein schon um den Eigenanteil der Stadt von 10% im Fall einer Förderung einzelner Radinfrastrukturprojekte durch das Land / den Bund gewährleisten zu können. Um die Höhe des Haushaltsetat für Fuß- und Radwege einordnen zu können, möchten wir auf die Ausgaben für den „ruhenden Verkehr“ hinweisen. Allein für den größtenteils kostenlosen öffentlichen Parkraum gibt Oberhausen Millionen aus. Ein öffentlicher Parkplatz kostet die Stadt mindestens 60 € an Unterhalt pro Jahr. Bei circa 100.000 Fahrzeugen in Oberhausen belaufen 12sich die Kosten alleine für den Unterhalt auf 6.000.000 €.
Im Moment ist es so, dass Kosten für Radwege, die z. B. bei Kanalsanierungsmaßnahmen und Straßenbaumaßnamen zur Wiederherstellung der Radwege anfallen, in den Kanalbaumaßnahmen und Straßenbaumaßnahmen verbucht werden. Das soll bleiben.
Es ist aber immens wichtig, dass für die Sanierung und Herstellung neuer Radwege ein eigener Etatposten geschaffen wird. Nur so ist gewährleistet, dass in Zukunft ein attraktives Radwegenetz in Oberhausen geschaffen werden kann und ein Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise geleistet wird.
