Antragsvorlage - A/17/0370-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erhöht auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den Haushaltstitel der Frauenberatungsstelle von der Stadt Oberhausen um 70.000 € zur Schaffung einer weiteren Vollzeitstelle, Deckung der laufenden bzw. gestiegenen Kosten und Verstetigung der Dolmetscherkosten. Sollten Mittel anderer Fördergeber (bspw. Bund, Land) für die Frauenberatungsstelle akquiriert werden können, wird der städtische Zuschuss dementsprechend reduziert.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Frauenberatungsstelle bietet seit 35 Jahren psychosoziale Beratung für Frauen an, unter anderem zu den Themen häusliche, sexualisierte und digitalisierte Gewalt, Stalking, Trennung, Scheidung und zu allgemeinen Themen. Weitere wichtige Bausteine der Arbeit sind Prävention, vor allem im Bereich sexualisierte Gewalt, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.

 

Die pandemiebedingte Bestätigung der Systemrelevanz betont die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Beratung.

Die statistische Überprüfung der Beratungen der Jahre 2017 bis 2020, insbesondere im Hinblick auf die im Jahre 2020 einhergehenden pandemiebedingten Veränderungen der Lebenssituationen der Oberhausener Bürger*innen, zeigt eine deutliche Steigerung des Beratungsbedarfes und bedingt einen Ausbau der vorhandenen Kapazitäten.
Seit 2017 steigt der Beratungsbedarf im Bereich der Gewalt, der häuslichen Gewalt, des Stalkings, der Trennung/ Scheidung und der digitalen Gewalt.

Die statistischen Ergebnisse der Frauenberatungsstelle, basierend auf die Jahre 2017-2020, zeigt eine Steigerung der Klientinnen pro Vollzeitstelle um über ca. 50%. Allein in dem Themenfeld der häuslichen Gewalt, fokussiert auf die Jahre 2019 und 2020, zeigt sich ein Anstieg von ca. 24 Prozent. Die statistische Überprüfung lässt einen weiteren Zulauf der Beratungsstelle für das Jahr 2021 vermuten. Daher ist es dringend notwendig das Beratungsangebot, mit einer weiteren Vollzeitstelle, zu verbreiten.

 

In dem notwendigen Betrag sind folgende Posten enthalten:

 

• Eine weitere Vollzeitstelle (60.611,77 €, inkl. Jahressonderzahlung)

• Die Mehrkosten unseres Tarifs, da rückwirkend zum 01.01.2020 vom TVL in den TVL SuE gewechselt wurde (die genaue Differenz ist aufgrund der Einstufungsmöglichkeiten noch nicht eindeutig)

• Die Verstetigung der Dolmetscherkosten (3.000 €)

Loading...