Antragsvorlage - A/17/0337-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung im Haushalt ein Indikatorensystem zur Nachhaltigkeit einzuführen. Dies soll die Nachhaltigkeit einzelner Haushaltsmaßnahmen nach dem „Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung“ in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht beschreiben.

Dabei soll sich die Verwaltung an den Nachhaltigkeitszielen der UNO orientieren und die Erfahrungen anderer Städte einbeziehen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Um die langfristige Wirkung einzelner Haushaltsmaßnahmen besser bewerten zu können benötigt es einen Maßstab, welcher die ökologischen, ökonomischen und sozialen Effekte indiziert.

Das aktuelle Ziel- und Indikatorensystem erscheint nicht in allen Produktbereichen adäquat zur politischen Steuerung und es fehlt ein übergeordnetes Zielsystem. Die Nachhaltigkeitsziele der UNO werden europaweit akzeptiert und bilden einen geeigneten Rahmen für die Entwicklung eines Indikatorensystems. Auch das Land NRW (nachhaltigkeit.nrw.de) und die Bertelsmann-Stiftung (sdg-portal.de) versuchen sich in einzelnen Projekten daran zu orientieren und verschiedene Städte wie z.B. Köln haben erste Erfahrungen gesammelt.

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