Antragsvorlage - A/17/0365-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt beschließt, für das Haushaltsjahr 2021 und folgende einen Haushaltetat für Fuß und Radwege in Höhe von 25 € pro Einwohner = 5.301.575 € die Verwaltung ein Radwegekonzept inklusive Budgetplanung zu erstellen und Letztere dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei der Veranstaltung des ADFC im August diesen Jahres herrschte bei den Vertretern der Oberhausener Parteien von CDU, SPD, Grünen und DIE LINKE.LISTE parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass für den Ausbau der Radinfrastruktur in Oberhausen und für dessen Erhalt ein Budget im nächsten öffentlichen Haushalt festgeschrieben werden muss, allein schon um den Eigenanteil der Stadt von 10% im Fall einer Förderung einzelner Radinfrastrukturprojekte durch das Land / den Bund gewährleisten zu können. Um die Höhe des Haushaltsetats für Fuß- und Radwege einordnen zu können, möchten wir auf die Ausgaben für den „ruhenden Verkehr“ hinweisen. Allein für den größtenteils kostenlosen öffentlichen Parkraum gibt Oberhausen Millionen aus. Ein öffentlicher Parkplatz kostet die Stadt mindestens 60 € an Unterhalt pro Jahr. Bei circa 100.000 Fahrzeugen in Oberhausen belaufen 12sich die Kosten alleine für den Unterhalt auf 6.000.000 €. benötigt es einer fundierten, gesamtheitlichen Planung.

 

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