Beschlussvorlage - B/17/0306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft der Stadt Oberhausen beim 1. Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V.2. kulturPARTNERnrw e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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01.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Oberhausen
- zum nächst möglichen Zeitpunkt dem Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V. beitritt.
Die Mittel werden beim Produkt 040301/Ludwig Galerie bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden für das Haushaltsjahr 2022 und folgende in Ansatz gebracht, sofern der Haupt- und Finanzausschuss einen positiven Entscheid trifft. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche.
2. zum nächst möglichen Zeitpunkt dem Verein kulturPARTNERnrw e.V. beitritt.
Die Mittel sind im Haushalt 2021 überplanmäßig beim Produkt 040301/Ludwig Galerie bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden bereitzustellen, sofern der Haupt- und Finanzausschuss einen positiven Entscheid trifft. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Zu 1.
Der Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird für das Jahr 2021 keine Beiträge erheben.
Die Höhe der zukünftig zu leistenden Mitgliederbeiträge soll erst auf der ersten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass der Jahresbeitrag ab 2022 zwischen 50 EUR und 100 EUR betragen wird.
Die Mittel werden beim Produkt 040301/Ludwig Galerie bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden für das Haushaltsjahr 2022 und folgende in Ansatz gebracht, sofern der Haupt- und Finanzausschuss einen positiven Entscheid trifft. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche.
Zu 2.
Der kulturPARTNERnrw e.V. erhebt einen freiwilligen Förderbeitrag für die ordentlichen Mitglieder, behält sich aber in § 9 (2) vor Beiträge auf Beschluss der Mitgliederversammlung erheben zu können.
Als freiwilligen Förderbeitrag hält die Fachverwaltung einen Jahresbeitrag von 100 EUR für angemessen.
Die Mittel werden beim Produkt 040301/Ludwig Galerie bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt und in den Folgejahren mit den Haushaltsanmeldungen in Ansatz gebracht, sofern der Haupt- und Finanzausschuss einen positiven Entscheid trifft. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche
Sachverhalt
Begründung
Zu 1.
Beim Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V. handelt es sich um eine Fusion aus den Vorgängern Verband Rheinischer Museen e.V. und Vereinigung westfälischer Museen e.V.
Damit wird auch dem Wunsch der Landesregierung entsprochen nur noch einen Ansprechpartner für alle Museen in Nordrhein-Westfalen zu haben.
Der Verein versteht sich als Fachverband der Museen und der musealen Einrichtungen und Sammlungen aller Fachgebiete und Trägerschaftsformen in Nordrhein-Westfalen.
Er strebt an, Museen in NRW als Stätten des kulturellen Erbes sowie von Bildung und Forschung zu stärken, zu professionalisieren, zu vernetzen und weiterzuentwickeln.
Er engagiert sich für gute Rahmenbedingungen und eine Förderung der Wertschätzung musealer Arbeit in Politik und Gesellschaft und verpflichtet sich zu politischer Neutralität.
Vor diesem Hintergrund hat der Kulturdezernent in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 15.12.2020 angeregt, dass die Stadt Oberhausen dem Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V. beitreten soll. Gemäß Anlage 1/Pkt. 2.2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 16.11.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungsbefugnis bzgl. einer Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen oder Verbänden, so dass die endgültige Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu erfolgen hat.
Zu 2.
Beim kulturPARTNERnrw e.V. handelt es sich um einen Zusammenschluss der Kulturpartnerschaften, die der WDR 3 im Jahre 2001 ins Leben gerufen hat, und die sich inzwischen zu einem flächendeckenden Netzwerk in NRW verbündet haben. Zu diesen Kulturpartnern zählt die Ludwiggalerie seit vielen Jahren. Die Vereinsgründung soll dabei helfen die Aktivitäten noch stärker zu koordinieren und das Netzwerk innerhalb von NRW weiter auszudehnen.
Ein weiteres Ziel des Vereins ist es in Zusammenarbeit mit dem Westdeutschen Rundfunk für eine regelmäßige Darstellung des Kulturlebens in NRW mit allen seinen Erscheinungsformen und Stilrichtungen in der Öffentlichkeit zu sorgen und nach Möglichkeiten und Notwendigkeiten die Vermittlung von Kultur zu unterstützen.
Außerdem eröffnet der Verein vielfältige strategische und rechtliche Möglichkeiten (z.B. der „parteilichen“ Stellungnahmen für Kultur), die der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht hat und ihm können z.B. auch Spenden zugeführt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Kulturdezernent in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 15.12.2020 angeregt, dass die Stadt Oberhausen dem Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V. beitreten soll. Gemäß Anlage 1/Pkt. 2.2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 16.11.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungsbefugnis bzgl. einer Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen oder Verbänden, so dass die endgültige Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu erfolgen hat.
