Beschlussvorlage - B/17/0267-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die beigefügte Vorhabenliste Februar 2021 (Anlage 1).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0805-01 vom 18.05.2015

Drucksache Nr. B/16/2095-01 vom 19.12.2016

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. Mai 2015 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur „BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen“ zu erarbeiten (Drucksachen-Nr. B/16/0805-01). Zentraler Bestandteil des Ratsbeschlusses ist die Erstellung einer Vorhabenliste.

 

Der Rat hat darüber hinaus festgelegt, dass die Vorhabenliste dem Rat zweimal jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Der Rat der Stadt hat am 19. Dezember 2016 einen vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung empfohlenen Entwurf der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Oberhausen beschlossen (Drucksachen-Nr. B/16/2095-01). Mit dem Beschluss der Leitlinien wurden Form und Inhalt der Vorhabenliste geregelt.

 

Für die Vorhabenliste Februar 2021 (Anlage 1) sind von den Dezernaten insgesamt 45 zukünftige Projekte und Planungen für das Jahr 2021 und die Folgejahre benannt worden.

 

Die Vorhabenblätter beschreiben zusammenfassend die Projekte sowie die Form der Beteiligung (Anlage 2) (Mehrfachnennungen möglich, in Klammern jeweils die Werte der vorherigen Vorhabenliste).

 

Anzahl der Vorhaben

Information

Anhörung

Beratung

Mitbestimmung

keine Beteiligung

Dezernat 0

11 (11)

11 (11)

11 (11)

8 (8)

6 (6)

0 (0)

Dezernat 1

1 (1)

1 (1)

1 (1)

0 (0)

0 (0)

0 (0)

Dezernat 2

1 (1)

1 (1)

1 (1)

0 (0)

0 (0)

0 (0)

Dezernat 3

12 (11)

12 (11)

10 (11)

10 (11)

6 (7)

0 (0)

Dezernat 4

4 (4)

4 (4)

1 (1)

0 (0)

0 (0)

0 (0)

Dezernat 5

16 (17)

16 (17)

9 (9)

6 (4)

3 (1)

0 (0)

Summe

45 (45)

45 (45)

33 (34)

24 (23)

15 (14)

0 (0)

Folgende Vorhaben wurden in der Zeit zwischen der Veröffentlichung der Vorhabenliste im September 2020 bis jetzt abgeschlossen.

  • Kommunales Investitionsfördergesetz (KIF-Tiefbaumaßnahmen)
  • Sportstättenlandschaft Alt-Oberhausen / open airea
  • Sportstättenlandschaft Alt-Oberhausen-Borbeck/Dellwig
  • Sportstättenlandschaft Sterkrade und Neubau Sportanlage Erlenstraße

Die Vorhaben „Kanalbauprogramm 2020“ sowie „Straßenbauprogramm 2020“ gehen in dem neuen Vorhaben „Straßen- und Wegekonzept“ auf.

 

Folgende neue Vorhaben wurden in die Liste aufgenommen:

  • Evaluation Parkraumbewirtschaftungskonzept
  • Sportstättenlandschaft Alt-Oberhausen - Kletter- und Balancierinsel auf der Sport- und Freizeitanlage Oberhausen
  • Sportstättenlandschaft Alt-Oberhausen - Neubau eines Kleinspielfeldes auf der Sportanlage Kuhle
  • Sportstättenlandschaft Osterfeld - Bewegungshügel im Revierpark Vonderort
  • Sportstättenlandschaft Sterkrade - Urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf, hier: Umbau und Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes
  • Straßen- und Wegekonzept

Nach Beschluss des Rates werden die Vorhabenblätter und die dazu gehörigen Beteiligungskonzeptionen zu den Vorhaben auf der Webseite der Bürgerbeteiligung (www.oberhausen.de/buergerbeteiligung) veröffentlicht.

 

Vorhabenkarte im Beteiligungsportal

Nach dem Beschluss der Vorhabenliste im Dezember 2019 konnte in Zusammenarbeit mit dem Bereich Geoinformation und Kataster eine digitale Vorhabenkarte im Beteiligungsportal (www.oberhausen.de/buergerbeteiligung unter dem Menüpunkt Vorhabenliste) umgesetzt werden. Über das unentgeltliche Tool werden die Vorhaben auf einer Stadtkarte in drei farblichen Kategorien abgebildet: Straßen- und Wegekonzept, Spielplatzum und -neubauten und sonstige Vorhaben. Beim Straßen- und Wegekonzept und den Spielplatzum und –neubauten werden alle Einzelmaßnahmen in der Karte dargestellt. Mit einem Klick auf das Vorhaben in der Karte gelangt man zum Vorhabenblatt.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bürgerbeteiligung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bürgerbeteiligung wurden bereits in der Vorlage zur Vorhabenliste September 2020 beschrieben (DS-Nr. B/16/5859-01). An den Rahmenbedingungen hinsichtlich Präsenzveranstaltungen hat sich seitdem nicht viel geändert bzw. die Maßnahmen im November, Dezember 2020 und Januar 2021 machten die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen unmöglich. Gleichwohl hat die Verwaltung im Hinblick auf digitale Beteiligungsprozesse Entwicklungen angestoßen. Die Beteiligung zur Aufstellung des Haushalts 2021 fand digital statt. Weitere Bereiche (z. B. Stadtplanung und Mobilität) entwickeln derzeit Prozesse und Möglichkeiten zur digitalen Bürgerbeteiligung. Die Resonanz der Bürgerschaft ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung konnte sich am 3. Dezember 2020 digital (als Videokonferenz) konstituieren und die Arbeit aufnehmen. Die Mitglieder haben sich gegenseitig vorgestellt und die Leitlinien sowie die Aufgaben des Arbeitskreises wurden erläutert. Die nächste Sitzung ist für Ende Februar 2021 geplant. In dieser Sitzung werden der/die Vorsitzende sowie eine Stellvertretung gewählt.

 

Nach wie vor bleibt digitale Bürgerbeteiligung derzeit ein Substitut. Für die Zeit nach der Corona-Pandemie sind wieder analoge Bürgerbeteiligungsprozesse geplant. Die Erkenntnisse aus den digitalen Beteiligungen gehen jedoch nicht verloren und werden in zukünftige Beteiligungsprozesse einfließen. Dennoch ist das Jahr 2020 oder mindestens die Zeit ab März für den Beteiligungsbereich wie das „Berlin Institut für Partizipation“ bereits im Sommer 2020 feststellte ein „verlorenes Jahr“. Dies machen auch Erfahrungsberichte anderer Kommunen im bundesweiten Netzwerk Bürgerbeteiligung, in dem auch die Stadt Oberhausen Mitglied ist, deutlich.

 

Aufgrund der ausgefallenen Veranstaltungen seit März konnte das vom Rat der Stadt beschlossene Evaluationskonzept (Drucksachen-Nr.: B/16/5363-01) erst bei zwei Veranstaltungen angewendet werden. Die Veröffentlichung des nächsten Bürgerbeteiligungsberichtes muss daher um ein Jahr auf Dezember 2022 verschoben werden (ursprüngliche Planung Dezember 2021).

 

 

 

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Anlagen

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