Antragsvorlage - A/17/0336-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Bund stellt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro deutschlandweit zum Ausbau des Offenen Ganztages im Hinblick auf den Rechtsanspruch im Jahr 2025 zur Verfügung. 750 Millionen (158 Mio. für NRW) werden hierbei im Rahmen eines Sofortprogramms kurzfristig zur Verfügung stehen und müssen voraussichtlich bis zum 30.06.2021 verplant und bis 31.12.2021 ausgegeben werden.

Die restlichen 2,75 Mrd. werden über einen längeren Zeitraum (voraussichtlich mindestens bis 2025) auch für größere Baumaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die konkreten Förderrichtlinien des Landes zu diesen Programmen sind noch nicht bekannt, ebenso wie die Höhe des städtischen Eigenanteiles.

Trotz der Kenntnis, dass das Land noch keine Förderrichtlinien erlassen hat, bitten wir dennoch, gerade im Hinblick auf die zu erwartende enge Zeitschiene des Sofortprogramms, um eine Darstellung des derzeitigen Planungsstandes, bzw. der beabsichtigten Umsetzung der Förderprogramme.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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