Antragsvorlage - A/17/0325-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung, ab dem Jahr 2021 in die oben genannte Kostenart eine jährliche Anpassung in Höhe von 1% Preissteigerung einzuplanen.

Produktbereich 02

Produktgruppe 0218

Produkt 021801

Kostenart 531800

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Sachverhalt

Begründung

 

Unter der Kostenart 531800 verbergen sich die Zuschüsse für bürgerschaftliche Aktivitäten, die eigenverantwortlich von den Bezirksvertretungen auf Antrag genehmigt werden.

 

Die Höhe dieser Zuschüsse ist seit Jahren unverändert geblieben. Tatsächlich sind aber die Kosten der beantragenden Vereine und Organisationen gestiegen.

 

Um die Vereine und Organisationen auch in Zukunft bei der Belebung der einzelnen Ortsteile unterstützen zu können, ist eine Anhebung des Gesamtbetrages im Rahmen der Preissteigerung zwingend geboten.

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