Berichtsvorlage - M/17/0331-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Servicebetriebe Oberhausen 2021-2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Kenntnisnahme
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27.01.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) und § 13 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „SBO Servicebetriebe Oberhausen“ vom 14.12.2020 ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Beschlussfassung obliegt gemäß § 4 lit b) EigVO dem Rat der Stadt.
Die in § 5 Abs. 4 der Satzung der SBO vorgesehene Vorberatung durch den Betriebsausschuss war für den Wirtschaftsplan des Gründungsgeschäftsjahres 2021 nicht möglich, da zum relevanten Zeitpunkt dieser noch nicht gebildet war. Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 EigVO tritt für diesen Fall der Hauptausschuss an die Stelle des Betriebsausschusses; diesem oblag aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan. Somit wurde der Wirtschaftsplan am 14.12.2020 durch den Haupt- und Finanzausschuss gefasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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746,7 kB
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