Beschlussvorlage - B/17/0327-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr.: B/17/0242-01

 

Bebauungsplan Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße -

Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

(Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade am 21.01.2021, Vorberatung im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 26.01.2021, Beschluss im Rat der Stadt am 08.02.2021)

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr. 659 – Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße -, der nach der Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade vom Rat der Stadt am 08.02.2021 als Satzung beschlossen werden soll (B/17/0242-01), schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf den Flächen der ehemaligen städtischen Sportanlage an der Dinnendahlstraße.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Bebauungsplan fand im Oktober 2017 statt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte im Frühjahr 2020 sowie erneut im August/September 2020. In der Bezirksvertretung Sterkrade wurde der Entwurf des Bebauungsplans am 07.11.2019 vorgestellt und beraten (B/16/4930-01). Bereits in der damaligen Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass vor Realisierung der geplanten Wohnbebauung umfangreiche Baumfällungen im Bereich der dicht bewachsenen Böschungen notwendig werden, die den ehemaligen Sportplatz umgeben, da die dortigen Laubbaumbestände seit Aufgabe der Sportplatznutzung nicht mehr gepflegt wurden. Auch die aktuelle Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans (B/17/0242-01) geht ausführlich darauf ein.

 

Da das Bebauungsplanverfahren nun abgeschlossen werden kann und ein Erschließungsträger nach Rechtskraft des Plans bereits im Sommer 2021 mit der Erschließung und Bebauung des neuen Wohngebiets beginnen möchte, ist es erforderlich, die notwendigen Einzelbaumentnahmen im Februar 2021 noch vor Beginn der Vogelschutzzeit durchzuführen.

 

Die Baumkommission der Bezirksvertretung Sterkrade wird sich in einem Sondertermin am 19.01.2021 mit den geplanten Fällungen befassen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge zur Beschlussvorlagenerstellung ist die Abgabe des Votums jedoch erst am Sitzungstag der Bezirksvertretung möglich.

 

Im Folgenden werden die Notwendigkeit und die Art der Maßnahmen ausführlich beschrieben.

 

 

  1. Ausgangslage

 

In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlage an der Dinnendahlstraße stockt ein umlaufender Gehölzbestand mit einer Ausdehnung von 470 m Länge und Tiefen von 6 m bis 30 m. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7.500 m². Die Anzahl der hier wachsenden Bäume wird auf ca. 1.000 bis 1.200 Stück geschätzt. Der überwiegend 25- bis 60-jährige Laubholzbestand ist zum größten Teil aus Naturverjüngung mit einer Initialpflanzung aus vorwiegend Feldahorn (Acer campestre) entstanden. Als weitere eingesprengte Baumarten sind Bergahorn, Roteiche, Robinie, Birke und Erlen vorhanden. Zudem ist eine großflächige Strauchschicht und Naturverjüngung aus meist Feldahorn und Holunder ausgeprägt.

 

Die Pflege und Bewirtschaftung belief sich bisher ausschließlich auf die Entnahme von abgestorbenen Bäumen und die Entfernung von störenden Ästen im Rahmen der Verkehrssicherung und zur Wiederherstellung des Lichtraumprofiles. Pflegende Maßnahmen wie z. B. Durchforstungen zur Stabilisierung der Bestandsstruktur wurden nicht durchgeführt. Vor ca. 10 Jahren wurde die Sportanlage stillgelegt und auch der umlaufende Gehölzbestand aus der Bewirtschaftung der OGM GmbH genommen. Dadurch weist der Gehölzstreifen derzeit einen verwilderten und sehr unregelmäßigen Aufbau auf.

 

Zur Veranschaulichung des Zustands ist in Anlage 1 eine Fotodokumentation von November 2018 beigefügt.

 

Der Bebauungsplan 659 sieht vor, die innerhalb dieser waldartigen Struktur liegende ehemalige Sportplatzfläche als Wohngebiet auszuweisen und zu bebauen. Die vorhandenen umgebenden Grünstrukturen werden als öffentliche Grünfläche festgesetzt und bleiben erhalten. Die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes und Nutzung als Wohngebiet führt erfahrungsgemäß zu einer erheblichen Zunahme der Frequentierung durch Erholungssuchende mit gleichzeitig erhöhter Sicherheitserwartung an das bestehende Umfeld. Diese Aufgabe kann der Baumbestand in seinem jetzigen Zustand unmittelbar im Umfeld einer Wohnanlage nicht erfüllen.

 

 

  1. Maßnahmen zur Strukturierung des Gehölzbestandes und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit

 

Der Baumbestand weist wie oben ausgeführt erhebliche Mängel in der Verkehrssicherheit auf. Insbesondere sind dies abgestorbene und abgängige sowie Bäume mit starker Neigung, instabile Tiefzwiesel und Bäume mit alten Windbruchschäden. Diese Mängel sollen im Rahmen eines Pflegedurchganges beseitigt und die betreffenden Bäume entnommen werden.

 

Im nördlichen Abschnitt des Gehölzbestandes stocken 50- bis 70-jährige Robinien gedrängt in Gruppen, die ihre physiologische Altersgrenze fast erreicht haben. Diese Gruppen sollen zur Stabilisierung des Einzelbaumes durch Entnahme von qualitativ schlechten Bestandsmitgliedern aufgelöst werden. Dieser Dichtstand von Baumgruppen ist auch im westlichen Teil des Gehölzes auffällig, der ebenfalls durch Entnahme von unterdrückten, eingeklemmten oder schadhaften Bestandsmitgliedern vermindert werden soll. Viele dieser Bäume sind aufgrund des verminderten Licht- und Nährstoffgenusses im Wuchs zurückgeblieben und in ihrer Vitalität stark eingeschränkt, wodurch sie nur geringe Dimensionen aufweisen.

 

Durch die Verminderung des Dichtstandes wird eine Vitalisierung der verbleibenden Bäume aufgrund der Erhöhung der Verfügbarkeit von Licht, Wasser und Nährstoffen erreicht, was wiederum zu erhöhtem Wachstum von Wurzel und Stamm sowie zur Ausprägung größerer Kronen und mehr Assimilations-Masse führt. Dies erzeugt wiederum höheres Wachstum, mehr Stabilität und Widerstandskraft gegen biotische und abiotische Umwelteinflüsse und letztendlich gesündere Gehölzstrukturen mit gesteigerter Lebenserwartung. Als Nebeneffekt erreicht auch mehr Licht den Boden. Davon profitiert die vorhandene Naturverjüngung und die Strauchvegetation, die in die entstehenden Lichtschächte einwächst und mögliche Lücken in der Bestandsstruktur schließt.

 

Im Randbereich zur Freifläche sollen zudem Bäume mit Schiefstand und Kronenausrichtung auf die geplante Bebauung entnommen werden, um der Sicherheitserwartung der künftigen Anlieger zu genügen und die unerwünschte Beschattung zu reduzieren.

 

 

  1. Notwendige Baumfällungen

 

Der Bestand ist durch die Fachverwaltung und die SBO (ehem. OGM GmbH) vor Ort in Augenschein genommen worden. Die Gesamtzahl der zu entnehmenden Bäume wurde zunächst auf ca. 100 Stück geschätzt. Darunter fallen vorwiegend Bäume geringer Dimensionen und eingeschränkter Vitalität, aber auch stärkere Stämme mit verminderter Verkehrssicherheit. Ausgehend von einer Gesamtanzahl von 1.000 Bäumen würden demzufolge 10 % der Bäume entfernt. Dies zeigt, dass die Gehölzstruktur als Gesamtheit erhalten bleibt und die Dauerbestockung sowie der Charakter der waldartigen Beschaffenheit weiterhin bestehen wird.

 

Im weiteren Verlauf wurden die zu entnehmenden Bäume durch den Stadtförster markiert (Baumstandorte siehe Lageplan in Anlage 2 und 3). Danach sind in den einzelnen Abschnitten folgende Baumfällungen erforderlich.

 

Böschung entlang Dinnendahlstraße

 

Anzahl

Gattung

2

Eberesche

1

Bergulme

6

Feldahorn

3

Birke

5

Bergahorn

2

Weißdorn

1

Robinie

1

Maulbeerbaum

7

Lebensbaum

1

Faulbaum

insg. 29

 

 

Böschung im Nordwesten (entlang RWW-Gelände)

 

Anzahl

Gattung

1

Kirsche

30

Robinien

5

Bergahorn

insg. 36

 

 

Böschung parallel zur Goliathstraße

 

Anzahl

Gattung

1

Erle

1

Vogelkirsche

insg. 29

Feldahorn

10

Weißdorn

20

Bergahorn

insg. 61

 

 

Böschung parallel zur Bronkhorststraße

 

Anzahl

Gattung

1

Pappel

5

Feldahorn

insg. 6

 

 

Gesamtanzahl: 132 Bäume

 

Auf die Notwendigkeit zur Fällung der Bäume als Konsequenz aus dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist sowohl in der Beschlussvorlage zur Offenlage (B/16/4930-01) als auch zum Satzungsbeschluss (B/17/0242-01) ausführlich eingegangen worden. Die entstehenden Kosten sind dort ebenfalls jeweils als finanzielle Konsequenzen aufgeführt und erläutert.

 

Die Pflegemaßnahmen und Baumfällungen werden durch die (SBO) Servicebetriebe Oberhausen ausgeführt.

 

 

  1. Nachpflanzungen und Herstellung der öffentlichen Grünfläche

 

Im Anschluss an die notwendigen forstlichen Auslichtungsmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit erfolgt eine flächendeckende Nachpflanzung mit gezielt ausgewählten insektenfreundlichen Landschaftsgehölzen mit hohem faunistischen Nährwert und auch für Menschen optisch ansprechendem Blühaspekt. Die Gehölzstrukturen werden durch die Bepflanzung der gesamten an die Entwässerungsmulde der geplanten Wohnbaugrundstücke heranreichenden Böschung mit Blühsträuchern und durch die Neupflanzung von Bäumen zweiter Ordnung auf den Böschungskronen aufgewertet.

 

Zur dauerhaften Bewirtschaftung des Gehölzbestandes ist es maßgeblich, den bereits auf der Anhöhe vorhandenen umlaufenden Trampelpfad im Zuge der Durchforstung freizustellen und in möglichst wassergebundener Form auszubauen, um auch in den nördlichen und westlichen Bereichen die Erreichbarkeit durch Maschinen zu ermöglichen. Anderenfalls wären hier zukünftig bei notwendigen Baumarbeiten kostenintensive Maßnahmen durch Baumkletterer oder Spezialmaschinen einzuplanen.

 

Um die festgesetzte öffentliche Grünfläche für die Öffentlichkeit nutz- und erlebbar zu machen, soll dieser Weg in einer Breite von max. 1,50 m und einer Gesamtlänge von ca. 150 m angelegt werden. Der Weg führt beginnend an der Dinnendahlstraße im Nordosten des Neubaugebietes durch die festgesetzte öffentliche Grünfläche und weiter entlang des Böschungskopfes im nördlichen und nordwestlichen Bereich der umlaufenden Grünfläche zum Treppenabgang an der Goliathstraße. Somit entsteht eine Fußwegverbindung zwischen Goliathstraße und Dinnendahlstraße mit einer Anknüpfung an die östlich des Plangebiets beginnende Grünverbindung zur ehemaligen Zeche Osterfeld Schacht IV und St. Antony-Hütte.

 

 

Kurzfassung

 

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 659 – Dinnendahlstr./ Bronkhorststr. – müssen in dem städtischen Laubholzbestand, der den ehemaligen Sportplatz bzw. das zukünftige Neubaugebiet umgibt, umfangreiche Pflegemaßnahmen und 132 Baumfällungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Entnahme von Einzelbäumen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zur Stabilisierung der verbleibenden Bestandsmitglieder wird ca. 10 % der vorhandenen Gehölzstruktur entfernt. Dabei wird der Dichtstand in Baumgruppen reduziert, um größeren Wuchsraum und Lichteinfall zu gewährleisten, wodurch sich Vitalität und Lebenserwartung der Gehölze erhöhen. Vorhandene Naturverjüngung und die Strauchvegetation profitieren von dem zunehmenden Lichteinfall und können schneller zu vollwertigen Bestandsmitgliedern heranreifen. Die permanente Bestockung der Fläche bleibt stets gewährleistet. Im Anschluss erfolgt eine flächendeckende Nachpflanzung mit gezielt ausgewählten insektenfreundlichen Landschaftsgehölzen Der Ausbau eines umlaufenden Weges ist zur dauerhaften Bewirtschaftung notwendig und zur Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade wird um Zustimmung zu den als Konsequenz aus dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans notwendigen Fällungen städtischer Bäume gebeten.

 

Loading...