Beschlussvorlage - B/17/0314-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem Abschluss eines Überlassungsvertrages mit dem Buschhausener Tennis-Club e. V. (BTC) zu.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der BTC hat bis zum Sommer 2020 eine Tennisanlage (Vereinsgebäude und 6 Tennisplätze) auf der Erlenstraße 8 in Oberhausen betrieben. Das dazugehörige städtische Grundstück für die Tennisplätze wurde dem BTC mit Überlassungsvertrag vom 08.05.1989 zur Verfügung gestellt. An dem Grundstück des Vereinsgebäudes hat die Stadt dem BTC mit Vertrag vom 18.01.1990 ein Erbbaurecht auf die Dauer von 66 Jahren bestellt.

 

Durch die Erschließung des sogenannten Logport-Geländes im Waldteich, verbunden mit dem Bau einer neuen Zufahrtsstraße über das jetzige Vereinsgelände, ist eine Fortführung des Sport- und Vereinsbetriebes auf der Erlenstraße nicht mehr möglich. Gemeinschaftlich wurde festgelegt, dass der Sport- und Vereinsbetrieb zur mittlerweile fertiggestellten Tennisanlage Dachsstraße verlagert wird. Die Eröffnung der neuen Tennisanlage hat am 26.08.2020 stattgefunden.

 

Zur Schaffung der Planungssicherheit für den BTC ist somit ein langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 30.06.2086), angepasst an die Laufzeit des Erbbaurechts für das Vereinsgebäude, zwischen der Stadt Oberhausen und dem Verein abzuschließen.

 

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Anlagen

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