Beschlussvorlage - B/17/0309-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebener Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 240.905,05 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.442,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

(Vorbehaltlich positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt am 08.02.2021 über den Haushalt 2021.)

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Zuschussrichtlinien (Ziffer 1.1.1 i. V. m. Ziffer 2) Zuschüsse für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener, übertragener oder langfristig gepachteter Sportanlagen. Die Zuschusshöhen sind seit Jahren unverändert.

 

In Abstimmung mit Herrn Stadtkämmerer Tsalastras wurden die Zuschüsse im Rahmen des Sportstättenpakets für die Leistungen der Sportplatzpflege sowie der Pflege und Reinigung der Außen- und Nebenanlagen um zehn Prozent erhöht. Die Zuschusserhöhung wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.11.2019 im Zuge der Haushaltsberatungen erstmalig für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Dieser Beschluss sieht für das Haushaltsjahr 2021 ebenfalls eine Erhöhung um zehn Prozent vor.

 

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Anlagen

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