Beschlussvorlage - B/17/0246-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem 1. Nachtrag zum Überlassungsvertrag vom 01.05.1984 zu.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der mit Datum vom 01.05.1984 mit dem Postsportverein Oberhausen e. V. (Post SV Oberhausen) geschlossene Grundstücksüberlassungsvertrag über Grundstücksflächen innerhalb des städtischen Grundstücks Herderstraße 29, 46045 Oberhausen, läuft zum 30.04.2021 aus. Der Verein nutzt das Grundstück intensiv für seine Vereinszwecke.

 

Der Verein nimmt an dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ teil und wird in diesem Zuge seine vereinseigenen Dusch- und WC-Bereiche sanieren. Nach Nr. 4.2 der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ muss der Verein ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die überlassene Grundstücksfläche nachweisen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen.

 

Somit ist ein langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 31.12.2031) erforderlich, um dem Verein eine Partizipation am Förderprogramm zu ermöglichen (s. Anlage).

 

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Anlagen

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