Beschlussvorlage - B/17/0246-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlassungsvertrag mit dem Verein Postsportverein Oberhausen 1931 e. V. über Grundstücksflächen innerhalb des städtischen Grundstücks Sportanlage Schönefeld, Herderstraße 29, 46045 Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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21.01.2021
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Sachverhalt
Begründung
Der mit Datum vom 01.05.1984 mit dem Postsportverein Oberhausen e. V. (Post SV Oberhausen) geschlossene Grundstücksüberlassungsvertrag über Grundstücksflächen innerhalb des städtischen Grundstücks Herderstraße 29, 46045 Oberhausen, läuft zum 30.04.2021 aus. Der Verein nutzt das Grundstück intensiv für seine Vereinszwecke.
Der Verein nimmt an dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ teil und wird in diesem Zuge seine vereinseigenen Dusch- und WC-Bereiche sanieren. Nach Nr. 4.2 der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ muss der Verein ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die überlassene Grundstücksfläche nachweisen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Somit ist ein langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 31.12.2031) erforderlich, um dem Verein eine Partizipation am Förderprogramm zu ermöglichen (s. Anlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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