Beschlussvorlage - B/17/0292-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 13.01.2021

 

 

1) Lilienthalstraße 27

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Anwohner beklagt einen Überhang des städtischen Baumes von Seiten des Schulhofs der Gesamtschule Osterfeld. Der Baum steht ca. 3 Meter von der Grundstücksgrenze des Anwohners entfernt und weist eine Höhe von ca. 15-20 Metern auf. Nach Angaben des Antragstellers wächst dieser Baum in Richtung seines Grundstücks und neigt sich über seine Garage. Darüber hinaus beklagt der Anwohner Überwüchse eines weiteren Baumes, der sich ca. 2 Meter neben seiner Grundstücksgrenze befindet.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich anhand von Fotos sowie Erläuterungen durch die Fachverwaltung einen Eindruck der Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt den Antrag einstimmig ab. Anhand der Einschätzungen durch die Fachverwaltung sowie anhand der vorgelegten Fotos konnte kein Handlungsbedarf festgestellt werden. Nach Angaben der Kommissionsmitglieder wurde der Baum in der Vergangenheit schon mehrfach in der Baumbereisung vorgestellt. Damals wie heute wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.

 

 

2) Amselstraße 19

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Regulierungsarbeiten im Gehwegbereich durch die WBO GmbH

 

Sachverhalt:

Vor dem Haus Amselstraße 19 steht eine Platane, die den Anwohnern Probleme bereitet. Nach Angaben derer hätte es in den vergangenen Jahren mehrfach Wurzeleinwüchse in die Entwässerungsleitungen des Hauses gegeben, was zu Wasserschäden im Keller geführt hätte. Die Schäden seien in der Vergangenheit von den Anwohnern reguliert und auch selbst bezahlt worden. Derzeit liegt zwar kein nachweisbarer Schaden vor, die Gehwegplatten vor dem Haus und ein Teil des Vorgartens sind jedoch durch das Wurzelwachstum der städtischen Platane angehoben, sodass die Anwohner einen weiteren Schaden am Haus, bzw. an der Entwässerungsleitung befürchten. Darüber hinaus beklagen die Anwohner, dass die Platane ganzjährig Laub abwirft und es in den vergangenen Monaten verstärkt zu Astbrüchen gekommen sei. Die Antragsteller weisen in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherheit hin.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen durch die Verwaltung konnte sich die Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt die Fällung der Platane ab. Die WBO GmbH wurde mit den erforderlichen Regulierungsarbeiten im Gehweg beauftragt. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Wurzel bis an die Hauswand ragt und dort Rohre und/oder Bausubstanz beeinträchtigt, wird zusätzlich der Bereich Recht/Versicherungen mit hinzugezogen. Die Platane wird, genau wie die anderen Platanen auf der Amselstraße auch, zwei Mal pro Jahr durch die OGM GmbH/jetzt durch die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) überprüft. Zudem fand Mitte 2020 eine Sonderkontrolle durch einen unabhängigen Baumgutachter statt. Da die Platanen auf der Amselstraße mit alten Kronensicherungen versehen sind, wurde durch diesen Baumgutachter zusätzlich die Statik der Krone überprüft. Es wurde kein Handlungsbedarf festgestellt. Die Stadt Oberhausen kommt der Verkehrssicherungspflicht somit vollumfänglich nach. Sollten von Seiten des Antragstellers Sachsubstanzschäden nachgewiesen werden, welche nachweislich durch das Wurzelwachstum des Baumes hervorgerufen werden, wird die Fachverwaltung diesen Fall erneut prüfen.

 

 

3) Mergelstraße 1

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller erörtert, dass insbesondere nach Starkwindereignissen beträchtliche Schäden im Gehweg verursacht werden würden. Diese wären auf die massiven Bewegungen des Baumes/der Baumwurzeln zurückzuführen. Der Baum sei mit einer beträchtlichen Spannweite zu groß für den Standort. Aufgrund der Nähe des Baumes zum Mehrfamilienhaus und zu den zwei angrenzenden stark befahrenen Straßen sowie aufgrund der vorab benannten Bedenken der Anwohner, haben diese einen Antrag auf Fällung für den in Rede stehenden Baum gestellt. Die Anwohner hatten bereits Kontakt zur Fachverwaltung. Die Unebenheiten in der Gehwegoberfläche wurden großräumig behoben.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt den Antrag auf Fällung der in Rede stehenden Linde ab. Derzeit liegen der Fachverwaltung keine Sachsubstanzschäden am Eigentum der Antragsteller vor, welche nachweislich von dem in Rede stehenden Baum verursacht werden. Die angehobenen Gehwegplatten wurden bereits großflächig reguliert. Weitere Maßnahmen sind augenblicklich nicht erforderlich.

 

 

4) Gesamtschule Osterfeld „Multifunktionskomplex Osterfeld“

 

Antrag: Fällung von 15 Laubbäumen (2 Spitzahorne, 1 Bergahorn, 1 Ahorn, 2 Birken, 1 Blasenesche, 1 Götterbaum, 2 Baumhasel, 1 Esche, 1 Ilex, 2 Kirschen, 1 Ginkgo)

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Bei dem Neubau „Multifunktionskomplex Osterfeld“ handelt es sich um eine Baumaßnahme aus dem Städtebauförderungsprojekt `Soziale Stadt Osterfeld´, für das derzeit das Baugenehmigungsverfahren läuft. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Die Bäume stehen im zukünftigen Baufeld, bzw. zu nah an den Baugruben, sodass die Standsicherheit nicht gegeben ist. Einige Bäume stehen oberhalb einer Stützmauer, die zurückgebaut werden muss, da an dieser Stelle das Gelände abgetragen werden soll.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission als auch die Fachverwaltung wurden erst während der Baumbereisung über die Dringlichkeit dieser Maßnahme informiert. Der Fachverwaltung lag zwar vorab ein Fällantrag vor, es gibt jedoch noch keine Baugenehmigung, über welche die beantragten Baumfällungen zum Zeitpunkt der Baumbereisung begründet wären.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt den Antrag auf Fällung der in Rede stehenden 15 Laubbäume vorbehaltlich des noch nicht erteilten Zuwendungsbescheides ab. Dieser wird etwa Mitte 2021 erwartet. Eine Abbruchgenehmigung für die im Baufeld noch vorhandenen Gebäudeteile liegt derzeit zwar vor, wird jedoch erst ausgeführt, wenn der erwähnte Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

Die Baumkommissionsmitglieder zeigten sich überrascht, dass die Beantragung zur Fällung der Bäume zum augenblicklichen Planungsstadium mit Nachdruck gestellt wird. Das Projekt wird schon seit dem Herbst 2018 fokussiert. Augenblicklich liegt für die Maßnahme weder der notwendige Zuwendungsbescheid, noch die Baugenehmigung vor. Daher zeigten sich die Kommissionsmitglieder irritiert und verärgert darüber, dass dieser dringlich gemachte Antrag alle bekannten Regeln im Umgang mit Fällanträgen ignoriert und lehnen diesen zum jetzigen Zeitpunkt einstimmig ab.

 

 

5)  verschiedene Grundstücke

 

Antrag:  Fällung diverser Bäume (irreparable Trockenheitsschäden)

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch den Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen (Servicebetriebe Oberhausen)

 

Sachverhalt

Durch die 3 aufeinanderfolgenden heißen und teilweisen langanhaltenden trockenen Sommer sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die OGM GmbH, jetzt Servicebetriebe Oberhausen, vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte

 

Standort

Baumart/en

Ersatz

Kispi Westerholtstr.

Mehlbeere

1 Papierbirke, 1 Walnuss

Kispi Musfeldstr

Erle

1 franz. Ahorn, 1 Ulme

KTE Ackerstr.

Baumhasel

1 Zierapfel

Dorstener Str. ggü SpA Tackenberg (Mittelstreifen)

Feldahorn

1 nordamerikanische Esche, 1 Säulenhainbuche

Vestische Str. GEG Parkplatz

Kastanie

1 Amberbaum

SpA Familienpark

Kirsche

2 Zierkirschen

Winkelstraße 47 re (Kurve)

Krim-Linde

1 Linde

Wittekindstr. 47 li

Rosskastanie

2 Säulenahorne

Henselstraße 1

Feldahorn

1 Säulenahorn

Henselstraße links nb. 1

Feldahorn

1 Säulenahorn

Freiligrathstr. ggü. 28

Bergahorn

1 Säuleneberesche

Welschestraße ggü. 1

Kugelrobinie

1 französischen Ahorn

Welschestraße ggü. 5

Kugelrobinie

1 französischen Ahorn

Kampstraße ggü. 44

Bergahorn

1 Amberbaum

Rübekampstraße 29

Roteiche

1 Blumenesche

Waisenhausstr.

Robinie

1 Blauglockenbaum

Sl  Fröbelschule, Ripsdörne 8

Eberesche

1 Eisenholzbaum

Schwarzwaldstraße 36a

Echte Mehlbeere

1 Säuleneberesche

Leutweinstr./Rothebuschstr.

Roteiche

1 Amberbaum

Gesamtschule Osterfeld, Westfälische Str. 17

Esche

1 Ulme

Robert-Koch-Grundschule, Hertastr.35

Linde

1 Linde, 1Erle

Henselstraße 9

Feldahorn

1 Säulenahorn

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, R.-W.-Allee 40

Eberesche

1 Zierapfel

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, R.-W.-Allee 40

Weißdorn

1 Hängebirke

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, R.-W.-Allee 40

Apfel

1 Eberesche

Michaelidesstr.

Weißdorn

1 nordamerikanische Esche

Osterfelder Heide Schule, Kapellenstr.14

Weißdorn

1 Säulenzierkirsche

Osterfelder Heide Schule, Kapellenstr.14

Weißdorn

1 Säulenzierkirsche

SpA Siepenstr., Adler Osterf. V

Weide

1 Trauerweide

SpA Siepenstr., Adler Osterf. V

Birke

1 Rotbuche

SpA Friesenhügel

Weißdorn

1 Papierbirke

Jacobistr.//Im Fuhlenbrock

Eberesche

1 nordamerikanische Esche

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Kommissionsmitglieder einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der zuvor genannten Bäume einstimmig zu. Ersatzpflanzungen werden, so möglich, an Ort und Stelle durch die städtischen Servicebetriebe Oberhausen ausgeführt.

 

 

 

 

Loading...