Beschlussvorlage - B/17/0285-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Umgestaltung des Wendebereichs der Straße Zur Eremitenklause.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Straße Zur Eremitenklause wurde 2006 als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Am nördlichen Ende mündet die Straße in einen Wendebereich. Die StVO sieht vor, dass zum Parken vorgesehene Flächen markiert oder andersfarbig gepflastert werden müssen. Durch die bestehende Pflasterung werden die andersfarbigen Flächen jedoch missverständlich als Parkraum wahrgenommen (siehe Abb. 1). Auch die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kommunale Ordnungsdienst monieren die unklare Parksituation und das ungeordnete Abstellen der PKW.

 

   .

Abb.1 Luftbild 2015 Wendebereich „Zur Eremitenklause“  Abb.2 Planung zur Änderung der Pflasterung

Um die unklare Parksituation zu beseitigen, muss eine Änderung der Pflasterung erfolgen (siehe Abb.2). Dafür müssen ca. 260 m² Pflaster ausgetauscht werden. Unter Berücksichtigung der notwendigen Freifläche für das Wenden von Rettungs- und Müllfahrzeugen, können nach Umsetzung der Maßnahme 14 Stellplätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Stellplätzen die derzeit zur Verfügung stehen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme kann im 1. Quartal 2021 erfolgen und wird vollständig aus städtischen Haushaltmitteln (Straßenunterhaltung-LVZ 5/WBO) finanziert. Die Bauzeit beträgt etwa 4 Wochen. Als konsumtive Baukosten werden rund. 12.000 € brutto kalkuliert

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