Beschlussvorlage - B/17/0276-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausn Osterfeld" (vormals "Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld")hier: Bestellung der Mitglieder für den Beirat Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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19.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld entsendet für die Dauer ihrer Wahlperiode die folgenden Vertretungen für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“:
Stimmberechtigte Mitglieder bzw. Vertretungen im Beirat
1) Sieben Vertreter/-innen und ihre Stellvertreter/-innen, die die Bezirksvertretung Osterfeld nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entsendet:
Vertreter/in Stellvertreter/in
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5 |
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6. |
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7. |
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Konsequenzen
Bezug
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Osterfeld (Drucksache B/17/0186-01 vom 14.12.2020)
Beschluss des Rates über die Geschäftsordnung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes Osterfeld sowie Bestellung der Beiratsmitglieder (Drucksache B/16/1741-01 vom 04.07.2016)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen-Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen-Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen. Das Programm wird mittlerweile beim Land unter dem Namen „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses in Oberhausen Osterfeld sowie als Entscheidungsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 14 und Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW wurde der Beirat Osterfeld für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ eingerichtet.
Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Osterfeld in Kraft getreten.
Da die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Osterfeld in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Osterfeld für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksvertretung Osterfeld bestellt werden, besteht die Notwendigkeit zur Neubesetzung.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats werden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus werden weitere stimmberechtigte Mitglieder mittels eines noch andauernden Auswahlverfahrens entsendet. Aus diesem Grund wird der Bezirksvertretung Osterfeld in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.
Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Osterfeld vertreten sein. Für die Entsendung beratender Mitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger/-innen ist die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Osterfeld grundlegend. Diejenigen in der Bezirksvertretung Osterfeld mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, werden aufgefordert, ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung zu benennen.
Darüber hinaus ist der zuständige Fachdezernent für die Stadterneuerung, Herr Ralf Güldenzopf, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.
