Beschlussvorlage - B/17/0228-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt

 

1) die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.950.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1, sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf umzusetzen;

 

2) die Anpassung der ursprünglich beschlossenen Quotierung;

 

3) die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2019 zur Errichtung eines Pavillonersatzbaus und Sanierung der Toilettenanlage an der Melanchthonschule im Rahmen des KInvFöG NRW; stattdessen wird die Verwaltung beauftragt den Pavillonersatzbau und die Sanierung der Toilettenanlage umzuplanen und eine alternative Finanzierungsmöglichkeit dem Rat darzustellen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/5302-01: „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund Kapitel 1 für das Jahr 2020 ff. sowie Übersicht über aktuelle Sachstände der beschlossenen Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr. B/16/5919-01 „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Energetische Fassadensanierung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1, am Elsa-Brändström-Gymnasium; hier: Über-/ außerplanmäßige investive Mittelbereitstellung“

 

Drucksache-Nr. B/17/0008-01: „Ankauf einer Teilfläche im Hintergelände der Kirchhellener Straße“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Über den eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 7 Mrd. EUR und verteilt sich auf zwei Förderprogramme, die in den zwei Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) geregelt sind.

 

Sachstand

Mit insgesamt 3,5 Mrd. EUR werden im Zeitraum von 2015 bis 2021 kommunale Investitionen in verschiedenen Bereichen der Infrastruktur, so z. B. städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen zum Lärmschutz und den Ausbau von Breitbandverbindungen gefördert. Auch Investitionen im Bereich der Bildungsinfrastruktur können gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hier auf Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur und in die energetische Sanierung von Schulgebäuden.

 

Zuschussmittel für das KInvFöG wurden in Höhe von 24.336.492,83 EUR bewilligt. Inklusive des aufzubringenden Eigenanteils können somit 27.040.550,92 EUR förderfähige Gesamtkosten angemeldet werden.

 

Für das Kapitel 1 wurde durch den Rat der Stadt am 04.07.2016 eine Aufteilung wie folgt beschlossen:

 

 

Bereich

Verteilung
gem. Ratsbeschluss vom 04.07.2016

 

aktueller Stand
beauftragter Maßnahmen

Anteil

Budget in Mio. EUR
(gerundet)

 

Anteil

Budget in Mio. EUR
(gerundet)

Bildung

50%

13,50

 

53%

13,34

Schulen

 

8,50

 

 

9,01

KTE

 

5,00

 

 

4,33

Straßenbau, Lärmbekämpfung

15%

4,05

 

14%

3,75

Feuerwehr

5%

1,35

 

4%

1,00

Sport

15%

4,05

 

17%

4,24

städt. Objekte

 

 

 

 

 

Sportvereine

 

 

 

 

 

Verwaltungsgebäude

10%

2,70

 

8%

1,96

sonstige freie Träger, Vereine

5%

1,35

 

4%

0,99

städt. Beteiligungen

 

-

 

 

-

Krankenhäuser

 

-

 

 

-

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

100%

27,00

 

100%

25,28

 

 

Aus der beiliegenden Aufstellung (Anlage 1) sind die einzelnen Maßnahmen zu ersehen, die derzeit bei der Stadt Oberhausen in enger Zusammenarbeit mit der OGM GmbH nach Beschluss des Rates bearbeitet werden. Diese Sachstandsliste beinhaltet die aktuell bekannten Zahlungsströme und die durch die OGM GmbH ermittelten zu erwartenden Baukosten für die jeweiligen Maßnahmen. Aufgrund der angespannten Situation im Bausektor können sich immer wieder Verschiebungen bei den noch laufenden Maßnahmen ergeben, die jeweils bei der Umsetzung des Gesamtprojektes KInvFG zu berücksichtigen sind.

 

Die Situation der jeweiligen geförderten Bereiche ergibt sich wie folgt:

 

 

Bildung

Drei Maßnahmen konnten bisher beendet werden, die weiteren Projekte werden in 2021 zu Ende geführt.

 

Bei den Lüftungsanlagen haben technische Probleme eine Umsetzung wie geplant verhindert. Eine Umplanung wurde notwendig. Als Referenzobjekt wurde die Lüftungsanlage des Sophie-Scholl-Gymnasiums in 2020 erneuert. Mit den Erfahrungen aus der umgesetzten Maßnahme werden die übrigen vier Lüftungsanlagen in 2021 erneuert.

 

Durch die Bezirksregierung wurde der Sonnenschutz an drei Schulen und drei Kindertageseinrichtungen freigegeben. Die Vergaben für die Wunder-, Marien- und Rolandschule als auch für die KTE Lirich, KTE Rechenacker und KTE Stader Weg konnten abgeschlossen werden. Weitere Kosten für Sonnenschutzanlagen werden derzeit ermittelt. Ersichtlich ist bereits jetzt, dass das Budget für die Kindergärten nicht ausgeschöpft werden kann. Im Gegensatz hierzu haben die Kostenermittlungen der ersten sechs Schulstandorte ergeben, dass voraussichtlich nicht alle Schulen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln mit Sonnenschutz ausgestattet werden können. Eine Verschiebung des Budgets innerhalb der Projekte ist allerdings möglich.

 

Der Beschluss zur Errichtung eines Pavillonersatzbaus an der Melanchthonschule wird aufgehoben, da weitere Raumbedarfe festgestellt wurden. Ein flächenmäßig gleicher Pavillonersatzbau erfüllt zwar die Kriterien des Förderprogrammes, jedoch wird ein solches Ersatzgebäude dem Bedarf der Schule nicht gerecht. Die Melanchthonschule bietet jahrgangsübergreifenden Unterricht an. Dies bedeutet, dass die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammen beschult werden. Hierdurch ist eine Aufnahme trotz einer Zweizügigkeit von 70 Kindern möglich. Gleichbedeutend führt diese Variabilität aber auch zu einem höheren Bedarf an Klassen- bzw. OGS-Räumen. Die Melanchthonschule benötigt Differenzierungsräume und einen weiteren Klassen- bzw. Mehrzweckraum.

 

Durch den anstehenden Ankauf einer Nachbarfläche (vgl. Drucksache-Nr. B/17/0008-01) entsteht die Möglichkeit zur Vergrößerung des Schulgrundstückes. Anderweitige Planungen zur besseren Ausnutzung des Grundstückes können somit vorgenommen werden. Der erhöhte Raumbedarf und die Möglichkeit zur verbesserten Ausnutzung des Grundstückes führen zu einer Verschiebung der Maßnahme. Hierdurch wird eine Umsetzung innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes nicht mehr möglich. Es wird eine neue Planung und Finanzierungsmöglichkeit vorbereitet und vorgelegt.

 

 

Straßenbau, Lärmbekämpfung

Die bereits beschlossenen Maßnahmen werden in 2020 voraussichtlich fertiggestellt. Eine Schlussrechnung wird erst ab 2021 kassenwirksam beglichen werden können.

 

 

Feuerwehr

Der beauftragte Anteil der Fassadensanierung (1. BA: Front und eine Seite) wird noch in 2020 fertiggestellt. Mit den zusätzlich bereit gestellten Mitteln soll die Fassadensanierung abgeschlossen werden.

 

 

 

Sport

Die Maßnahmen werden allesamt in 2020 baulich abgeschlossen. Die Mehrkosten an der Sportanlage Erlenstraße liegen in der zusätzlich aufgekommenen Entwässerungsproblematik und den Ausschreibungsergebnissen begründet. Eine Abrechnung wird erst in 2021 kassenwirksam verarbeitet werden können.

 

 

Verwaltungsgebäude

Die energetischen Sanierungen im Druckluft (Lüftungs- und Photovoltaikanlage) und am Bert-Brecht-Haus (Fenstersanierung) wurden begonnen. Die Arbeiten dauern bis 2021 an. Die restlichen beschlossenen Maßnahmen werden erst in 2021 ausgeführt und abgerechnet.

 

In Abstimmung mit dem Denkmalschutz werden im Rathaus Oberhausen nur die Fenster des Ratssaales über das KInvFöG saniert.

 

 

Sonstige freie Träger und Sportvereine

Die Maßnahmen sind fertig gestellt und wurden entsprechend abgerechnet.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Vor dem Hintergrund sich verschiebender Kostenentwicklungen bei den laufenden noch nicht schlussgerechneten Maßnahmen steht das noch genau zur Verfügung stehende Budget nicht fest, jedoch erfordert der zeitliche Ablauf (KInvFG, Kapitel 1, endet zum 31.12.2021) hier noch Baumaßnahmen umzusetzen. Derzeit ist von einem Volumen von rd. 1,75 Mio. EUR auszugehen. Unabhängig der nicht zu prognostizierenden weiteren Entwicklungen werden die erwarteten Finanzvolumen zugrunde gelegt und der Restbetrag wird mit Maßnahmen belegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch alle Mittel abfließen. Hierdurch kommt es zu Verschiebungen bei der Quotierung.  

 

Die Vorschlagsliste (Anlage 2) beinhaltet Maßnahmen im Umfang von 1,695 Mio. EUR, wobei hier durch Konkretisierung der Beträge (z. B. durch Ausschreibungsergebnisse) der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung von notwendigen Anpassungen auszugehen ist. Ziel ist es auch hier, die max. Fördersumme abzurufen, aber gleichzeitig den städtischen Eigenanteil nicht zu erhöhen. Sollten allerdings Mehrkosten anfallen, sind diese durch den städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

Hinweis: Bis zum 30.11.2021 haben die Mittelabrufe für das KInvFG, Kapitel 1, zu erfolgen; die Abrechnung bis Ende Juni 2022.

 

Nachfolgend noch einige Begründungen zu den einzelnen Maßnahmen:

 

1.  Feuerwache I

 Entsprechend des oben beschriebenen Sachstandes wurden im ersten Bauabschnitt nur zwei Seiten der Fassade saniert. Um die Sanierung der übrigen Fassadenseiten des Hauptgebäudes abzuschließen, werden weitere 800.000 EUR benötigt.

 

2.  Steinbrinkstr. Süd von Friedrichstraße bis Johanniterstraße

 Als Maßnahmen zur Lärmbekämpfung kann mit einer weiteren Sanierung die Steinbrinkstraße abgeschlossen werden. Mit einem Umfang von rd. 295.000,00 EUR soll die Maßnahme im Rahmen des KInvFG, Kapitel 1, umgesetzt werden. Aufgrund bisheriger Einsparungen im Segment „Straßenbau, Lärmbekämpfung“ stehen die Mittel nach den derzeit hier vorliegenden Zahlen noch zur Verfügung.

 

3.  Sonnenschutz an Grund- und weiterführenden Schulen und Verwaltungsgebäuden

 Wie bereits dargestellt können nicht alle Grundschulen einen Sonnenschutz mit dem vorgegebenen Budget erhalten. Das Thema Hitzeentwicklung belastet nicht nur die Schulen und Kindergärten sondern auch die Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung an diversen Verwaltungsstandorten in unterschiedlicher Ausprägung. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt das Rathaus Oberhausen eine Sonnenschutzanlage auf der Südseite entlang der Schwartzstraße (Baukosten rund 275.000,00 EUR) erhalten.

 

Da Sonnenschutzanlagen im Vergleich zu anderen Baumaßnahmen zügig ausgeschrieben und umgesetzt werden können, sollen weitere Sonnenschutzmaßnahmen mit einem Gesamtumfang von rund 600.000 EUR umgesetzt werden. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel werden nur Teilfreigaben sowohl beim Fördergeber als auch bezüglich der Haushaltsmittel je Einzelfall beantragt. Somit kann auf Kostenschwankungen reagiert werden, um zum einen alle Fördermittel abrufen zu können und zum anderen den städtischen Haushalt so wenig wie möglich zusätzlich nach Beendigung von Maßnahmen zu belasten.

 

Im Fall der Beschlussfassung stellt sich die geplante Verteilung der Mittel des KInvFG, Kapitel 1, wie folgt dar:

 

 

Bereich

Verteilung
gem. Ratsbeschluss vom 04.07.2016

 

Stand inklusive zusätzlich zu beschließender
Maßnahmen gem. Anlage 2

Anteil

Budget in Mio. EUR
(gerundet)

 

Anteil

Budget in Mio. EUR
(gerundet)

Bildung

50%

13,50

 

50,5%

13,67

Schulen

 

8,50

 

 

9,34

KTE

 

5,00

 

 

4,33

Straßenbau, Lärmbekämpfung

15%

4,05

 

15%

4,04

Feuerwehr

5%

1,35

 

7%

1,80

Sport

15%

4,05

 

16%

4,24

städt. Objekte

 

 

 

 

 

Sportvereine

 

 

 

 

 

Verwaltungsgebäude

10%

2,70

 

8%

2,24

sonstige freie Träger, Vereine

5%

1,35

 

3,5%

0,99

städt. Beteiligungen

 

-

 

 

-

Krankenhäuser

 

-

 

 

-

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

100%

27,00

 

100%

26,98

 

 

 

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Anlagen

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