Beschlussvorlage - B/17/0293-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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20.01.2021
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 14.01.2021
1) Gustavstraße 45/angrenzender Grünzug
Antrag: Fällung von 2 Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Im Bereich des angrenzenden städtischen Grünzuges, hinter dem Grundstück Gustavstr. 45, stehen zwei Platanen. Der Antragsteller beklagt über das Grundstück ragende Äste sowie die Größe der Bäume und die damit steigende Unfallgefahr durch Astbruch. Weiterhin beklagt der Antragsteller die Verschattung seines Grundstücks und insbesondere die Verschattung seiner Solaranlage. Ein Kronenschnitt ist erfolgt, bringt aber keine Erleichterung.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt die Fällung der zwei Platanen ab. Von den Bäumen geht keine Gefahr aus. Die Baumgröße ist kein Sonderfall und somit als zumut- und hinnehmbar einzustufen. Die Mitglieder der Baumkommission weisen darauf hin, dass in Luftbildern klar erkennbar ist, dass die Bäume bereits deutlich länger als die in Rede stehende Solaranlage existieren.
2) Sorpestraße 30
Antrag: Fällung von 1 Linde
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Im Bereich der Sorpestraße 30 steht eine Linde. Der Antragsteller beklagt die Größe und Breite der Linde und fordert eine Kappung. Die Fachverwaltung lehnt eine Kappung aus fachlichen Gründen ab. Aus den vorab genannten Gründen wird der Antrag zur Fällung gestellt.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt die Fällung der Linde ab. Der Abstand zwischen Baumstandort und Haus wird als ausreichend bewertet. Von dem Baum geht keine Gefahr aus. Die Baumgröße ist für eine Linde kein Sonderfall und somit als zumut- und hinnehmbar einzustufen.
3) Heiderhöfen 56
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung vorbehaltlich des Ergebnisses des durch die Fachverwaltung zu beauftragenden Gutachtens
Maßnahme: Die Fachverwaltung beauftragt einen Baumgutachter zur Einschätzung der zu kappenden, schadensverursachenden Wurzel
Sachverhalt:
Auf dem Gelände des städtischen Alstadener Friedhofs steht, angrenzend an das Grundstück Heiderhöfen 56, eine Eiche. Dieser Baum war bereits im September 2020 Bestandteil der Baumbereisung. Zum damaligen Zeitpunkt beklagte der Anwohner den hohen Laub- und Fruchtfall. Die Fällung wurde abgelehnt. Der Antragsteller legte Ende 2020 der Fachverwaltung Nachweise bezüglich eines Sachsubstanzschadens an der Grundstücksmauer vor. Aufgrund der Nähe des Baumes zur in Rede stehenden Mauer und der oberirdisch nachzuvollziehenden Wurzelverläufe, war die Fachverwaltung vor Ort und konnte bestätigen, dass der Schaden vom Wurzelwachstum der Eiche verursacht wird. Der Bereich Recht/Versicherung wurde aufgrund des vorliegenden Sachsubstanzschadens ebenfalls mit hinzugezogen.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt den Antrag auf Fällung vorbehaltlich eines durch die Fachverwaltung zu beauftragenden Gutachtens hinsichtlich der erforderlichen Wurzelkappung ab. Um den ursächlich durch die Eiche verursachten Sachsubstanzschaden an der Mauer abzustellen, soll also geprüft werden, ob die Kappung der schadenverursachenden Wurzel ausreicht und die Eiche in ihrer Standfestigkeit nicht beeinträchtigt wird. Dies soll durch einen unabhängigen Baumgutachter erfolgen. Da der Antragsteller ein Recht auf Unterlassung der Beeinträchtigung hat, wird der Baum nur dann gefällt, wenn eine Kappung der schadenverursachenden Wurzel keine Abhilfe schafft, bzw. die Standsicherheit des Baumes dadurch nicht mehr gegeben ist.
4) Sportplatz Kuhle, Bürgerstraße 15
Antrag: Fällung von 1 Zypresse und 1 Wacholder
Ergebnis: Ablehnung vorbehaltlich einer nachvollziehbaren Begründung
Maßnahme: mündliche Erläuterung eines Vertreters der Servicebetriebe Oberhausen/des Bereichs Sport in der Bezirksvertretungssitzung am 20.01.2021
Sachverhalt:
Die Servicebetriebe Oberhausen SBO (vormals. OGM GmbH) planen für den Bereich Sport den Umbau der vorhandenen, nicht mehr genutzten Tennisplätze auf der Sportanlage Kuhle. In der Baumbereisung im September 2020 wurde für den gleichen Bereich ein Fällantrag über damals 5 Bäume sowie einer Ruderalfläche gestellt, welcher abgelehnt wurde. Um die aktuell ungenutzten Tennisplätze in ein Kunststoffspielfeld umzubauen, wird nach Aussage der SBO eine Zufahrt über den Sportplatz, im nördlichen Bereich der in Rede stehenden Teilfläche benötigt. Dafür sollen die nun beantragten beiden Bäume gefällt werden. Für die Maßnahme liegt kein Bauzeitenplan vor. Weiter sind Details im Ablauf der geplanten Maßnahme weitestgehend unklar.
Baumkommission:
Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.
Ergebnis:
Die Baumfällung wird aufgrund fehlender Detailinformationen vorbehaltlich abgelehnt. Die Baumkommission fordert die Vorlage weiterer Informationen wie Baubeginn und Bauzeitenplan der geplanten Maßnahme. Weiter bittet die Baumkommission um Detailinformationen hinsichtlich der Beschickung der Teilfläche für die Baufahrzeuge während der Bauphase, welche in Form einer mündlichen Erläuterung durch einen Vertreter der Servicebetriebe Oberhausen oder einen Vertreter des Bereichs Sport in der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.01.2021 erfolgen soll.
5) Hansastraße 20
Antrag: Fällung von 27 Bäumen und Entfernung von Unterwuchs
Ergebnis: Rückstellung des Votums, vorbehaltlich der Einsichtnahme in geforderte Unterlagen
Maßnahme: Die Fachverwaltung prüft, inwieweit der Baumkommission unter Berücksichtigung des Datenschutzes die geforderten Unterlagen vorgelegt werden können
Sachverhalt:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung und des Umbaus der Walzhalle die Fällung von 27 Bäumen sowie stellenweise die Entfernung des Unterwuchses auf dem Gelände der ehemaligen Zinkfabrik Altenberg. Die Fällungen beziehen sich auf den Villengarten der Villa Altenberg, auf die vorgesehene Westerschließung hinter dem Veranstaltungsgebäude Zentrum Altenberg/ Walzenhalle sowie auf den Platz vor den denkmalgeschützten Veranstaltungsgebäuden. Im Bereich westlich der Altenberg-Disco und Veranstaltungshalle sollen eine neue Zufahrt für Anlieferung und Entsorgung sowie Stellplätze errichtet werden, der Villengarten soll nach historischem Vorbild denkmalgerecht umgestaltet und aufgewertet werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Plänen und Fotos ein Bild von der Situation machen. Die geplanten Maßnahmen wurden durch das Planungsbüro erläutert, welches durch den Landschaftsverband Rheinland mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission bitten um die Bereitstellung detaillierterer Informationen aus denen nachvollzogen werden kann, welche Bäume aus welchem Grund gefällt werden sollen und welche Bäume erhalten bleiben. Erst unter Einsichtnahme dieser Unterlagen und differenzierter Beratungen innerhalb der einzelnen Fraktionen sehen sich die Baumkommissionsmitglieder zu einer Votumsfindung in der Lage.
6) Straßburger Straße 198
Antrag: Fällung von 1 Platane
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt den Überhang der Platane über seinen Balkon. Weiter befürchtet dieser für sich und seine Kinder eine Gefahr durch herabfallende Äste. Neben der zweimal jährlich stattfindenden Kontrolle auf Verkehrssicherheit durch die Servicebetriebe Oberhausen wurde bei einem Ortstermin zwischen dem Antragsteller und einem Vertreter der Baumpflege der Servicebetriebe Oberhausen eine Sonderkontrolle in Form einer Inaugenscheinnahme vom Balkon des Antragstellers aus durchgeführt. Auch dabei konnte kein Handlungsbedarf festgestellt werden. Der Antragsteller bittet dennoch um die Prüfung auf Fällung der in Rede stehenden Platane.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich anhand von Fotos und Schilderungen einen Eindruck über die Sachlage machen können.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt den Antrag auf Fällung ab. Die in Rede stehende Platane wird zweimal jährlich einer Baumkontrolle unterzogen. Bedingt durch das Vorhandensein der Massaria als typische Pilzerkrankung einer Platane wird auch dieser Baum darüber hinaus zusätzlich noch ein weiteres Mal pro Jahr hinsichtlich der Totholzbildung, mittels Hubsteiger kontrolliert. Eine akute Unfallgefahr kann nicht erkannt werden. Ein Handlungsbedarf besteht daher aktuell nicht.
7) Alstadener Straße 154/156 / Spielplatz Kluckstraße
Antrag: Fällung von 8 Hainbuchen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
In der Alstadener Straße 154/156 befindet sich hinter dem Haus ein Garagenhof. Dieser grenzt an den Spielplatz Kluckstraße und wird dort entlang der Längsseite von 8 Hainbuchen gerahmt. Die Anwohner beklagen die Größe und Breite der in Rede stehenden Bäume sowie den damit verbundenen Überhang in den Garagenhof des Antragstellers. Weiter beklagt der Antragsteller den Laubfall der Bäume. Dieser würde den Dachabfluss seiner nahestehenden Garagen wiederkehrend verstopfen, was mit einem erhöhten Aufwand und Kosten verbunden wäre. Darüber hinaus verursachen die Wurzeln der Bäume Aufwerfungen im Pflasterbereich des Garagenhofes. Die Fachverwaltung hat Ende 2020 die WBO GmbH mit der Regulierung der Unebenheiten im Pflaster beauftragt. Weiter wurde der Überhang der Äste in den Garagenhof durch einen Lichtraumprofilschnitt zurückgenommen. Diese Rückschnittmaßnahe reicht dem Antragsteller jedoch nicht aus, so dass die Fällung für die in Rede stehenden Hainbuchen beantragt wurde.
Baumkommission:
Anhand von Fotos und Schilderungen hat sich die Baumkommission einen Eindruck über die Sachlage machen können.
Ergebnis:
Die Fällung der acht Hainbuchen wird abgelehnt. Herabfallendes Laub ist als hinnehmbar einzustufen.
8) Wilmsstraße 74
Antrag: Fällung von 1 Linde
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Die zuständige Fachverwaltung wird gebeten zu erläutern, wie bei einem Nutzungsänderungsantrag Wohnen/ Gewerbe generell verfahren wird.
Sachverhalt:
In der Wilmsstraße 74 wurden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgebaut. Im Zusammenhang mit dem Nutzungsänderungsantrag wurde der beratende Brandschutz der Feuerwehr Oberhausen mit hinzugezogen. Bei einem Ortstermin durch die Feuerwehr wurde von dieser festgestellt, dass ein ausreichendes Anleitern von Seiten der Straße nicht möglich sei. Dies wurde der Fachverwaltung durch die Antragstellerin mitgeteilt. Die Feuerwehr hat im Zuge einer durch die Fachverwaltung geforderten Stellungnahme den dauerhaften Rückschnitt des in Rede stehenden Baumes gefordert. Dieser ist aus fachlicher Sicht jedoch nicht zu vertreten. Aus den vorgenannten Gründen wird der Antrag zur Fällung gestellt.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos sowie weiteren Unterlange ein Bild von der Situation machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission bittet die zuständige Fachverwaltung um Information darüber, wie bei einem Nutzungsänderungsantrag bei Wohnungen/ Gewerbe generell verfahren wird und stellt die Frage, warum Bestandsbäume bei einer solchen Prüfung nicht vorab berücksichtigt werden. Die Mitglieder zeigten Unverständnis darüber, dass die Umweltbelange, hier der Baumschutz, erst nach der Erteilung einer solchen Nutzungsänderung betrachtet werden. Da der Sachverhalt für die Kommissionsmitglieder nicht nachvollziehbar ist, lehnen diese die Fällung einstimmig ab.
9) verschiedene Grundstücke
Antrag: Fällung diverser Bäume (irreparable Trockenheitsschäden)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch die OGM GmbH
Sachverhalt
Durch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten 3 Jahre sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die ehemalige OGM GmbH, vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:
Standort | Baumart/en | Ersatz |
Heinrich-Heine-Gymnasium | Robinie | 1 Linde, 1 Ulme |
Hans-Sachs-Berufskolleg, | Silberahorn | 1 Zierapfel, 1 Blumenesche |
Hans-Sachs-Berufskolleg, | Eberesche | 1 Eberesche, 1 Zierkirsche |
SpA Tulpenstraße | Erle | 1 Esche, 1 Amberbaum |
Akazienstraße 103 | Mehlbeere | 1 Mehlbeere |
Kispi Danziger Straße / | Birke | 1 Walnuss, 1 Zierapfel |
Mellinghofer Straße 264 | Bergahorn | 1 Ahorn |
Mellisstraße 22 | Silberahorn | 1 Ahorn |
Landwehr / Gertrudstraße | Bergahorn | 1 Amberbaum |
Nohlstraße ggü. 247 | Bergahorn | 1 Esche |
Scheffelstraße 44 li | Bergahorn | 1 Linde |
Kewerstraße / Solbad | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße 83 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße 117 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße links 120 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße 120 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße 119 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Kewerstraße 122 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Ohrenfeld 9 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Hiberniastraße 1 | Zierkirsche | 1 Zierkirsche ´Hillieri Spire´ |
Franzenkamp ggü. 11 | Baumhasel | 1 Amberbaum |
Bebelstraße 14 | Mehlbeere | 1 Linde |
Bebelstraße re. ggü. 1a | Mehlbeere | 1 Esche |
Duisburger Straße re. ggü. 131 | Bergahorn | 1 Amberbaum |
Kispi Styrumer Park | Robinie | 1 Kastanie, 1 Papierbirke |
Bebelstraße 56 | Spitzahorn | 1 Ahorn |
Spa Schönefeld | Roteiche | 2 Roteichen |
Annabergstraße inkl. Parkplatz | Robinie | 1 Blauglockenbaum |
Wegeverb. Normannenstraße - Danziger | Magnolie | 2 Magnolien |
Annabergstr. Inkl. Parkplatz | Götterbaum | 1 Esche |
Fasia-Jansen-Schule, Schwartzstraße 87 | Robinie | 2 Linden |
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der zuvor genannten Bäume einstimmig zu. Ersatzpflanzungen werden, sofern möglich, an Ort und Stelle durch den städtischen Bereich Servicebetriebe Oberhausen ausgeführt.
