Beschlussvorlage - B/16/5975-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Oberhausen an den Projektaufrufen des Bundes und des Landes NRW zur Teilnahme an den Förderprogrammen:- Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten- Investitionspakt: Soziale Integration im Quartier 2019- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Bundesprogramm)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.10.2020
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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03.12.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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20.01.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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21.01.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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24.11.2020
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19.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme der Stadt an dem Förderprogramm „Investitionspakt Förderung von Sportstätten“ mit einer max. Beteiligung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten (vorgegebener Eigenanteil für Kommunen mit Nothaushalt).
Zudem beschließt er nachträglich die Teilnahme der Stadt am Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“ und sichert auch hierfür die Übernahme des 10%igen Eigenanteils zu.
Gleichzeitig billigt er die Teilnahme der Stadt am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Sachverhalt
Begründung
Im Juli 2020 erfolgte der Projektaufruf des Landes NRW zum Förderprogramm „Investitionspakt Förderung von Sportstätten 2020/2021“.
Wie in den vergangenen Jahren bemüht sich der Bereich 2-5/Sport mit Hilfe der in den Programmen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel, die Sanierung und Ertüchtigung der Sportstättenlandschaft in Oberhausen fortzusetzen. Grundsätzlich ist für Kommunen mit einem sog. Nothaushalt eine Beteiligung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten erforderlich.
Ausnahme: Im „Investitionspakt zur Sportstättenförderung 2020“ werden die für dieses Jahr ausgewählten Projekte zu 100 % gefördert.
Förderprojekte dieses Programms, die im Jahr 2020 bei der Auswahl durch den Fördergeber nicht gefördert werden, werden durch ihn ins Förderjahr 2021 übertragen. In diesem Fall ist ein 10%iger Eigenanteil von Kommunen mit Nothaushalt zu übernehmen.
Nach den Förderkriterien ist für die drei Förderprogramme ein Ratsbeschluss zur Beteiligung der Kommune an den Programmen erforderlich.
1. Der Bereich 2-5/Sport plant die Anmeldung folgender Projekte zur Förderung von Bund und Land NRW (Investitionspakt Sportstättenförderung 2020):
- Neubau eines Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Buschhausen
Geplante Investition: rd. 1,3 Mio. Euro
Geplantes Förderjahr: 2020
- Errichtung einer Kletter- und Balancierwelt Oberhausen für bis zu 12-jährige Kinder innerhalb der Sport- und Freizeitanlage am Stadion Niederrhein.
Geplante Investition: 430.000,00 Euro/brutto
Geplantes Förderjahr: 2020
2. Bereits in den vergangenen Wochen hat die Stadt Oberhausen Förderbescheide der Bezirksregierung zu ihren Förderanträgen aus dem Jahr 2019 für folgende Projekte des Programms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ erhalten:
- Emscher Sport- und Bewegungspark Holten (Sportfreianlage und Sportfunktionsgebäude)
Geplante Investition: 2.552.000,00 Euro
Förderzusage: 2.296.800,00 Euro
- Urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf
hier: Umbau und Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes
Geplante Investition: 230.000,00 Euro
Förderzusage: 207.000,00 Euro
Hinweise:
Für diese beiden bereits erteilten Förderbescheide muss der Ratsbeschluss nachträglich erfolgen.
Die Maßnahme Emscher- und Bewegungspark Holten, Sportfreianlage, ist bereits im Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.
Die Sportfunktionsgebäude für den Emscher- und Begegnungspark Holten und die Urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf sind Bestandteile der investiven Haushaltsanmeldung und des Finanzplans des Jahres 2021.
3. Am 12.08.2020 erfolgte der Projektaufruf des Bundes zum Förderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Der Förderschwerpunkt liegt u. a. bei Sportstätten mit einer Antragsfrist (Projektskizze) zum 31.10.2020. Der Bereich 2-5 / Sport plant derzeit u. a. einen Antrag zur Errichtung eines Kleinspielfeldes im Bereich der städt. Hans-Wagner-Sportanlage zu stellen, über den bereits in der Sitzung des Sportausschusses am 01.09.2020 intensiv diskutiert wurde.
Darüber hinaus wird für die zukünftige Nutzung der denkmalgeschützten und am 13.09.2020 außer Dienst gestellten St. Josef-Heide Kirche ein Förderantrag zur Umgestaltung in eine „integrative Sportkirche“ vorbereitet, da im Quartier Osterfeld-Heide / Eisenheim ein hoher Bedarf an Bewegungsräumen insbesondere für Kinder und Jugendliche besteht. Der hallenartige Innenraum der Kirche bietet hierbei viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Nachfolgenutzung als Bewegungslandschaft wäre für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine und die Bevölkerung interessant. Die Kirche ist aus baufachlicher Sicht in einem guten Zustand, so dass die im Vorfeld notwendigen Sanierungsarbeiten als gering eingestuft werden. Das Projekt wird von der Pfarrei St. Pankratius und dem Bistum Essen unterstützt.
Es ist mit Investitionskosten in Höhe von ca. 3,4 Mio. Euro zu rechnen, für die eine 90 %-Förderung des Bundes und die Finanzierung eines Eigenanteils von 10 % durch die Stadt Oberhausen zu erwarten sind.
Für die Antragstellung reicht zunächst die Billigung des Rates zur Teilnahme der Stadt Oberhausen am Förderprogramm.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Innenausschuss des deutschen Bundestages im Januar 2021.
Eine Konkretisierung des Projektes erfolgt im Anschluss an die Auswahlentscheidung in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern.
