Beschlussvorlage - B/17/0217-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendförderplan 2021 -2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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09.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 im ersten Halbjahr 2021.
- Den Fortbestand des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2015 bis 2020 über den 31.12.2020 hinaus, bis zur Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2021 bis 2025.
- Die Gewährung der Grundförderung analog zu den Quartalszahlungen 2020.
Sachverhalt
Begründung
Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFöP) für den Zeitraum 2021-2025 soll, vor dem Hintergrund ausstehender Beteiligungsformen, im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.
Auf Grund der Kontakteinschränkungen im Zuge der Corona-Schutzverordnungen konnte eine abschließende Abstimmung insbesondere in der Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII, der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII und dem Jugendparlament nicht im erforderlichen Maße erfolgen.
Wie der Landschaftsverband Rheinland in seinen FAQs vom 09.11.2020 mitteilt, ist es möglich, dass die Verabschiedung von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen die vor allem beteiligungsorientiert aufgestellt werden sollen, in der ersten Jahreshälfte 2021erfolgen kann.
Der Planungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans für die Stadt Oberhausen 2021-2025 ist nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.2019 (Drucksache: B/16/4687-01) beteiligungsorientiert aufgestellt.
Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFöP) für den Zeitraum 2021bis 2025 soll vor dem Hintergrund ausstehender Beteiligungsformen im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.
Auf Grund der Kontakteinschränkungen im Zuge der Corona-Schutzverordnungen konnte eine abschließende Abstimmung insbesondere in der Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII, der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII und dem Jugendparlament nicht im erforderlichen Maße erfolgen.
Wie der Landschaftsverband Rheinland in seinen FAQs vom 09.11.2020 mitteilt, ist es möglich, dass die Verabschiedung von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen, die vor allem beteiligungsorientiert aufgestellt werden sollen, in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen kann.
