Beschlussvorlage - B/17/0217-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans  2021-2025 im ersten Halbjahr 2021.

 

  1. Den Fortbestand des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2015 bis 2020 über den 31.12.2020 hinaus, bis zur Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2021 bis 2025.

 

  1. Die Gewährung der Grundförderung analog zu den Quartalszahlungen 2020.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFöP) für den Zeitraum 2021-2025 soll, vor dem Hintergrund ausstehender Beteiligungsformen, im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.

 

Auf Grund der Kontakteinschränkungen im Zuge der Corona-Schutzverordnungen konnte eine abschließende Abstimmung insbesondere in der Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII, der  Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII und dem Jugendparlament nicht im erforderlichen Maße erfolgen.

 

Wie der Landschaftsverband Rheinland in seinen FAQs vom 09.11.2020 mitteilt, ist es möglich, dass die Verabschiedung von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen die vor allem beteiligungsorientiert aufgestellt werden sollen, in der ersten Jahreshälfte 2021erfolgen kann.

 

Der Planungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans für die Stadt Oberhausen 2021-2025  ist nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.2019 (Drucksache: B/16/4687-01) beteiligungsorientiert aufgestellt.

 

Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFöP) für den Zeitraum 2021bis 2025 soll vor dem Hintergrund ausstehender Beteiligungsformen im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.

 

Auf Grund der Kontakteinschränkungen im Zuge der Corona-Schutzverordnungen konnte eine abschließende Abstimmung insbesondere in der Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII, der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII und dem Jugendparlament nicht im erforderlichen Maße erfolgen.

 

Wie der Landschaftsverband Rheinland in seinen FAQs vom 09.11.2020 mitteilt, ist es möglich, dass die Verabschiedung von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen, die vor allem beteiligungsorientiert aufgestellt werden sollen, in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen kann.

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