Beschlussvorlage - B/17/0230-01
Grunddaten
- Betreff:
-
SBO Servicebetriebe Oberhausenhier: Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan der SBO Servicebetriebe Oberhausen für das Geschäftsjahr 2021.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) und § 13 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „SBO Servicebetriebe Oberhausen“ vom 14.12.2020 ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Beschlussfassung obliegt gemäß § 4 lit b) EigVO dem Rat der Stadt.
Die in § 5 Abs. 4 der Satzung der SBO vorgesehene Vorberatung durch den Betriebsausschuss ist für den Wirtschaftsplan des Gründungsgeschäftsjahres 2021 nicht möglich, da dieser sich noch nicht gebildet hat. Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 EigVO tritt für diesen Fall der Hauptausschuss an die Stelle des Betriebsausschusses; diesem obliegt nunmehr aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan.
Kurzfassung
entfällt
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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