Beschlussvorlage - B/17/0226-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl Jugendhilfeausschuss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Hartmut Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss wählt auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an Stelle des Rates der Stadt
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zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (Stellvertretung für Herrn Ralf Langnese).
2. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an Stelle des Rates der Stadt zum stimmberechtigten Mitglied sowie zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
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Mitglied Stellvertreter/in
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Begründung
1. Ausgangslage:
Den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben entsprechend bestimmt § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Oberhausen für das Jugendamt das Folgende:
„Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Diese setzen sich zusammen aus:
- 9 Mitgliedern des Rates der Stadt oder von ihm gewählten Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
- 6 Frauen und Männern, die auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Oberhausen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat der Stadt gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.“
2. Beschlussvorschlag zu 1.:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Jugendamtssatzung ist für jedes stimmberechtigte Mitglied eine persönliche Stellvertreterin / ein persönlicher Stellvertreter zu wählen (vgl. auch § 4 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes -AG-KJHG-).
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 für das gewählte Mitglied Ralf Langnese keine persönliche Vertretung gewählt. Daher ist nun eine persönliche Vertretung für Herrn Langnese zu wählen.
3. Beschlussvorschlag zu 2.:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 nur fünf Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Oberhausen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt. Daher ist zum Erhalt der vorgegebenen Stimmenparität noch eine weitere Person sowie deren Stellvertretung zu wählen.
