Beschlussvorlage - B/17/0223-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 bei derKostenart 543115 – FL Postaufwendungen Kostenart 543188 – FL Beschaffungswesenfür den Deckungsring D40050014 - Förderschulen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Wischermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.12.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
14.12.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss trifft auf Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW anstelle des Rates folgende Entscheidung:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wie folgt zu:
Auftrag |
Bezeichnung | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
330003010500 | Förderschulen | 543188 | FL Beschaffungswesen | 302.800,00 EUR |
330003010507 | Förderschulen Pandemie | 543188 | FL Beschaffungswesen | 165.100,00 EUR |
330003010500 | Förderschulen | 543115 | FL Post/Botendienste | 2.010,00EUR |
Mehrbedarf : |
|
|
| 469.910,00 EUR |
Deckungsvorschlag
Auftrag |
Bezeichnung | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
330003010400 | Gymnasien | 527198 | Nutzungsentgelte | 60.000,00 EUR |
330003010700 | Berufskollegs | 527198 | Nutzungsentgelte | 45.000,00EUR |
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit |
|
|
| 364.910,00 EUR |
Gesamt: |
|
|
| 469.910,00 EUR |
Sachverhalt
Begründung
Um die OGM-Rechnungen bezüglich der Beschaffungsvorgänge der Förderschulen für die Monate, Oktober, November und Dezember 2020 begleichen zu können, werden überplanmäßige Mittel von 469.910,00 EUR benötigt. Mehraufwendungen im Jahr 2020 entstehen bei den Förderschulen insbesondere bei den Aufwendungen für den Schülerspezialverkehr.
Durchlaufende Posten / Schülerfahrten
Zu den durchlaufenden Posten gehören die Abrechnungen des Schülerspezialverkehrs, der Schulsozialmilch, der Mittagsverpflegung Schillerschule und der Schülerfirma der Schillerschule. Die größte Ausgabenposition ist die des Schülerspezialverkehrs. Hierüber werden die Schülerbeförderungskosten der Schillerschule, der Albert-Liebmann-Schule und der Schule an der Hagedornstraße abgerechnet.
Schülerbeförderung ist Pflichtausgabe, Grundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung. Die Gründe fürdie steigenden Aufwendungen liegen darin begründet, dass im Rahmender Ausschreibung für die Zeit ab dem 01.08.2020 höhere Verrechnungspreise zum Stand der Ausschreibung vereinbart werden mussten. Darüber hinaus unterliegt die Schülerbeförderung, aufgrund von Stundenplanänderungen , Erweiterung um weitere Schüler/innen, ständigen Veränderungen.
Jahr | Summe | Hagedornstraße | Albert-Liebmann-Schule | Schillerschule |
2018 | 924.830,00 € | 181.070,00 € | 185.700,00 € | 558.070,00€ |
2019 | 1.112.480,00 € | 255.950,00 € | 243.730,00 € | 612.800,00 € |
2020 | 1.331.250,00 € | 343.640,00 € | 264.380,00 € | 723.230,00€ |
2020 | 165.100,00* | 17.000,00* | 25.600,00* | 123.260,00* |
* in den Aufwendungen für 2020 enthaltene Pandemiekosten
In den Gesamtaufwendungen für 2020 sind Aufwendungen enthalten, die aufgrund der Pandemie entstanden sind. Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPVN und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung einschlägig. Sie verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Aus medizinischen Gründen kann auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
Die Schüler*innen, die von dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind (nachgewiesen durch Attest) müssen einzeln bzw. bei genügendem Abstand auch zu zweit befördert werden. Dies ist auch bedingt durch die Hygienekonzepte der über die OGM GmbH beauftragten Unternehmen. Für die vg. „Einzelbeförderung“ werden zusätzliche Kleinbusse mit Begleitperson oder Taxen eingesetzt. Hierfür werden in 2020 geschätzte zusätzliche Aufwendungen von 100.000 EUR anfallen. Außerdem wurden den Busunternehmen für die Zeit, in der sie aufgrund der Pandemie nicht fahren konnten, 50% der vertraglich vereinbarten Kosten von der Stadt Oberhausen erstattet.
Bereits in 2019 wurden aufgrund der erhöhten Schülerbeförderungskosten überplanmäßige Aufwendungen von 353.200,00 EUR beantragt (Drucksache B/16/5467-01) und vom Rat der Stadt Oberhausen bewilligt. Die zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse, konnten in die Haushaltsplanung 2020 aufgrund der zeitlichen Vorgaben zur Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Haushaltsanmeldung 2021 wurden die zu erwartenden Aufwendungen für die Schülerbeförderung entsprechend angepasst.
Der Schulträger ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Die beantragten überplanmäßigen Mittel sind daher bereit zu stellen.
