Beschlussvorlage - B/17/0194-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:

 

 

1. die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010000108

GS 2020: Umbau Mensen GS

7839.00

Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020

268.975,00

 

 

2. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010001010

Umbau Mensen GS

7851.10

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen OGM

77.525,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“. Hierdurch erfolgt eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit. Die Kredite wurden bereits unter der Finanzposition 6927.01 (Einzahlung aus Krediten Gute Schule 2020) vereinnahmt.

 

Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung führt zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen festgelegt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 – 2020

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/3976-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4850-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 3 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/5530-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 2 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In Oberhausen sind alle Grundschulen Offene Ganztagsschulen und müssen in der Mittagspause ein Essen anbieten. Die stetig steigende Anzahl der Kinder im Offenen Ganztag trug dazu bei, dass die räumlichen Ressourcen nicht mehr ausreichten.

 

Hinzu kommen die gestiegenen Forderungen im Rahmen der zugrunde liegenden Richtlinien hinsichtlich Hygiene, Lärmreduzierung und Umgang mit Lebensmitteln. Die bisherigen Küchenzeilen mit einer Ausgabestation mussten somit gegen gewerbliche Edelstahl-Küchen austauscht werden. Des Weiteren wurde vorgegeben, dass Spül-, Ausgabe- und Vorbereitungsküche voneinander getrennt werden mussten. Umkleideräume mussten für das Küchenpersonal geschaffen werden. Dementsprechend wurden Räume neu zugeschnitten und die Ver- und Entsorgungsleitungen neu installiert.

 

Im Rahmen der Planungen zum Einsatz der Finanz- und Förderprogramme wurde ein Hauptaugenmerk auf die Einrichtung hygienegerechter Mensen gelegt. In diesem Rahmen sollten alle Grundschulen eine neue Küche und einen Speiseraum erhalten.

 

Im Rahmen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“ sind 10 Mensen fertiggestellt worden:

● Adolf-Feld-Schule

● Alsfeldschule

● Hartmannschule

● Schule am Siedlerweg

● Marienschule

● Kastellschule

● Königschule

● Overbergschule

● Concordiaschule

● Erich-Kästner-Schule

 

Darüber hinaus sind die Mensen der Schule an der Oranienstraße, Robert-Koch-, Ruhr-, Landwehr- und Brüder-Grimm-Schule im Rahmen anderer Einzelbaumaßnahmen fertig gestellt.

 

Die vorgelegten Schlussrechnungen weisen Mehrkosten aus, welche aufgrund von brandschutzrechtlichen Nachforderungen, Anpassung von Elektroinstallationen und zusätzlichen sonstigen baulichen Maßnahmen angefallen sind.

 

Folgende Begründungen wurden je Baumaßnahme durch die OGM GmbH genannt:

 

●  Hartmannschule (Mehrkosten rund 9.500 EUR)

Eine zusätzliche Schiebetür wurde in Absprache mit den Beteiligten zur Vermeidung von Unfallgefahren eingebaut.

 

●  Marienschule (Mehrkosten rund 82.500 EUR)

Im Laufe der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass entgegen des Brandschutzkonzeptes die Hohlräume der Decken und Trennwände mit Heraklith verfüllt waren. Diese besaßen somit keinen wirksamen Brandschutz mehr. Die Mängel mussten behoben werden, um bei einem Brandereignis eine Brandausbreitung zu verzögern.

Weiterhin wurde die Ertüchtigung der Hauptleitung notwendig, da aufgrund der Erhöhung der Stromlasten die Netzumwandler nicht ausreichend waren.

 

●  Schule am Siedlerweg (Mehrkosten rund 30.500 EUR)

Die Mehrkosten sind bedingt durch die Erneuerung des Fußbodens. Der Schaden konnte erst nach Ausbau der alten Küche festgestellt werden. Eine Erhaltung war somit nicht mehr gegeben.

 

●  Overbergschule (Mehrkosten rund 15.700 EUR)

Aufgrund einer Umplanung musste ein Handwaschbecken an einer anderen Stelle montiert werden. Hierzu waren zusätzliche Verrohrungen, Stemm- und Fliesenarbeiten notwendig geworden.

 

●  Kastellschule (Mehrkosten rund 22.100 EUR)

Bei Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wurden auf Grund der Örtlichkeit weitere Maßnahmen erforderlich.

 

●  Königschule (Mehrkosten rund 28.100 EUR)

Der geplante Netzumwandler genügte auch hier den gestiegenen Stromlasten nicht und musste getauscht werden.

 

●  Erich-Kästner-Schule (Mehrkosten rund 171.700 EUR)

Bei der Errichtung der Mensa kam es aufgrund der maroden Bausubstanz zu erheblichen Mehrarbeiten. Die Decke im Flur war abgesackt und musste aus Gründen der Gefahr im Verzug sofort erneuert werden. Zudem musste im Zuge der Prüfung durch das Veterinäramt die Personaltoilette an anderer Stelle als geplant installiert werden. Hierdurch wurde die Errichtung des Büros ebenfalls umgeplant. Aus diesem Grund entstanden Massenmehrungen im Rahmen der Verlegung der Sanitär- und Elektroleitungen. Dies führte schließlich dazu, dass auch durch brandschutzrechtliche Vorgaben eine Veränderung der Feuerklasse der Wände zwingend erforderlich wurde und Mehrkosten entstanden sind.

 

 

Lediglich die Baumaßnahme an der Alsfeldschule wies ein Guthaben in Höhe von rund 13.600 EUR auf, welches mit den oben genannten Mehrkosten verrechnet werden kann.

 

Da das Kreditvolumen im Rahmen GS2020 erschöpft ist, sind die übersteigenden Mehrkosten außerplanmäßig über den städtischen Haushalt zu tragen. Die Arbeiten wurden erbracht. Die OGM GmbH hat einen Anspruch auf Bezahlung.

 

 

 

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