Antragsvorlage - A/17/0221-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss trifft aufgrund einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidungen:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Räume in Schulen (Klassenräume, Turnhallen, Lehrerzimmer, Besprechungsräume, Aulen etc.) keine beziehungsweise unzureichende Möglichkeiten zum Lüften vorweisen, um für diese Räumlichkeiten geeignete – hinsichtlich Leistungsfähigkeit (sechsmal pro Stunde den Rauminhalt durchfiltern), Geräuschentwicklung und Energieverbrauch - Luftreinigungsfilter in Kombination oder ergänzend mit CO2-Ampeln zu beschaffen.

 

2. Die Beschaffung ist in Abstimmung mit den Schulen so anzulegen und auszuschreiben, dass eine Lieferung innerhalb kürzester Zeit realisiert werden kann.

 

3. Die Verwaltung nutzt zur Finanzierung alle zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes für den Einbau fester Luftfilteranlagen sowie des Landes NRW für mobile Luftfilteranlagen für nicht ausreichend zu belüftende Räume.

 

4. Sofern nötig und möglich, sollten diese Maßnahmen aus Restmitteln des Schuletats, des Gesundheitsetats, des Etats des Rettungswesens oder aus Restmitteln anderer Haushaltsstellen gegenfinanziert werden. Die darüber hinaus erforderlichen Haushaltsmittel werden per Dringlichkeitsbeschluss bereitgestellt.

 

5. Die Verwaltung prüft, ob an den Schulen kurzfristig für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Sekretariatskräfte sowie für alle sonstigen Arbeitskräfte, die dort eingesetzt werden ein sogenannter „Schnelltest“ durchgeführt werden kann, um damit mögliche Virusträger schnell in Quarantäne zu schicken. Dies könnte erheblich dazu beitragen, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.

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Sachverhalt

Begründung

 

Um die Ansteckungsgefahr innerhalb von Schulen zu minimieren, wird aktuell vor allem auf das Tragen von Alltags-Masken, die Einhaltung von Abstandsregeln und das regelmäßige Lüften in Klassenräumen gesetzt. Angesichts der kalten Jahreszeit ist ein fünfminütiges Lüften alle 20 Minuten sowie während der Pausen kaum akzeptabel. Untersuchungen vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr ergaben, dass dieses Lüftungskonzept der Kultusminister*innen, zwecks Reduktion der Viruslast im Klassenzimmer, überschätzt wird. Lüften sei physikalisch nur dann sinnvoll, wenn ein großer Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen bestehe oder es tatsächlich ziemlich windig draußen sei. Wenn das nicht der Fall sei, dann würde es sehr lange dauern, einen Luftaustausch durchzuführen - drei bis fünf Minuten seien da längst nicht ausreichend.

Zudem sei gerade im Winter Dauerlüften keine gute Option. Dadurch kühlten die Räume zu stark aus und der ständige Durchzug könne auch Erkältungen bei Schüler*innen und Lehrer*innen verursachen.
 

Vor diesem Hintergrund erhalten Luftreinigungsfilter eine besondere Bedeutung. Sie reduzieren die Aerosol-Belastung erheblich und vermindern so deutlich die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2. Gekoppelt mit CO2-Ampeln ist eine automatische Ansteuerung der Luftreinigungsfilter möglich, sobald sich Personen im Raum aufhalten. Gleichzeitig zeigen CO2-Ampeln an, wann eine Lüftung tatsächlich geboten ist, so dass es nicht zu einer Unterkühlung der Räume kommen muss. Beide Funktionen der CO2-Ampel beruhen darauf, dass die CO2-Konzentration in der Raumluft ansteigt, wenn sich Personen im Raum befinden. Dabei wird die CO2-Konzentration als Indikator für die Aerosolkonzentration an Viruspartikeln genutzt.
 

Das Bundesumweltamt hält daran fest, dass die Effektivität dieser Luftreinigungsfilter nicht hinreichend bewiesen sei, da Tests mit Raumluftreinigern bisher im Labor stattfanden. Eine neue Studie der Uni Frankfurt schließt nun diese Lücke.

Frankfurter Atmosphärenforscher haben eine Woche lang vier Luftreiniger in einer Schulklasse mit Lehrerkräften und 27 Schüler*innen getestet. Das Ergebnis: 30 Minuten nach dem Anschalten hatte ein Luftreiniger 90 Prozent der Aerosole aus der Luft entfernt.

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