Beschlussvorlage - B/17/0208-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den von der Betriebsleitung des Theater Oberhausen aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 gemäß Anlage.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] siehe Wirtschaftsplan Theater Oberhausen

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Betriebsleitung des Theater Oberhausen legt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 vor (§ 14 EigVO NW). Dieser ist nach § 5 EigVO NW vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes vorzuberaten und nach § 4 EigVO NW vom Rat zu beschließen.

 

Der Wirtschaftsplan mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 9.072.000 EUR berücksichtigt in der Veränderung die feststehenden und die voraussichtlichen Tariferhöhungen 2021 und 2022 (insgesamt 151.000 EUR). Ein Teilbetrag der Tariferhöhung in Höhe von 50.000 EUR wird in Übereinstimmung mit der Fördervereinbarung des Landes NRW aus dem erhöhten Landeszuschuss abgedeckt, sodass sich der kommunale Zuschuss um insgesamt 101.000 EUR erhöht.

 

Der Wirtschaftsplan wurde als ceteris paribus Planung für eine „normal anzunehmende“ Spielzeit erstellt und ist damit vergleichbar zu Vorjahren. Im anzunehmenden Fall von Corona-bedingten Erlösminderungen sowie Kostensteigerungen wird die Theaterleitung dafür Sorge tragen, dies vollständig aus dem Theateretat auszugleichen.

 

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Anlagen

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