Beschlussvorlage - B/17/0200-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt:

 

§ 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen sowie § 5 Abs. 2 der Anlage zur Geschäftsordnung („Verhaltensregeln für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Oberhausen“) erhalten mit sofortiger Wirkung jeweils die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Nach der Konstituierung des Rates am 16. November 2020 haben sich zu einzelnen Inhalten der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen („Geschäftsordnung“) Änderungsbedarfe aus Gründen der Klarstellung ergeben.

 

Diese Änderungen betreffen § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung und § 5 Abs. 2 der als Anlage in die Geschäftsordnung einbezogenen Verhaltensregeln für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Oberhausen („Verhaltensregeln“).

 

1. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung:

 

Die Änderung in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung bewirkt eine Klarstellung im Hinblick auf die unterzeichneten Vorschläge der Fraktionen und Gruppen zur Tagesordnung. Grundsätzlich sind alle Vorschläge im Sinne der § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung zu unterschreiben und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister schriftlich einzureichen. Die Übersendung der Vorschläge vorab als Dateiscan per Mail soll insbesondere zur Wahrung der in § 2 Abs. 1 Satz 1 geregelten Frist zulässig sein, jedoch nicht die aus Beweisgründen erforderliche Zusendung des Dokuments in Schriftform ersetzen.

 

Weiterhin sind bei sog. „Umbesetzungen“ in Ausschüssen, die auf einer Niederlegung des Mandats durch das bisherige Ausschussmitglied beruhen, jeweils die schriftlichen Niederlegungserklärungen mit dem entsprechenden Tagesordnungsantrag bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister einzureichen.

 

2. § 5 Abs. 2 der Verhaltensregeln

 

§ 5 Abs. 2 der Verhaltensregeln wird sprachlich an die gesetzliche Grundlage aus § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst.

 

Die Änderungen können im Gesamtkontext der jeweiligen Regelung in der als Anlage 2 beigefügten Synopse nachvollzogen werden.

 

Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW).

 

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Anlagen

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