Beschlussvorlage - B/17/0173-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ ja ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ vom 03.06.2015 ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Stadt.

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Anlagen

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