Beschlussvorlage - B/17/0159-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung 20 befristeter Teilzeit Planstellen „Alltagshelfer“ in städtischen Kindertageseinrichtungen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.12.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates Stadt die Einrichtung von 20 Teilzeitstellen, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.07.2021 im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, vorbehaltlich der Förderzusage im Rahmen der Kampagne „ichhelfemit“.
Deckungsvorschlag:
Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie werden durch das Landesprogramm „ichhelfemit“ zu 100 % gefördert.
Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Teilzeitstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Bereits im Sommer dieses Jahres hat die Landesregierung NRW die Kampagne gestartet „ichhelfemit“. Diese Initiative diente der Unterstützung der pädagogischen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.
Dabei wird den Trägern von KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen eine kurzfristige finanzielle Unterstützung ermöglicht, um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung tragen zu können. Diese finanziellen freiwilligen Mittel, sog. Billigkeitsleistung (§53 LHO), konnten für den Zeitraum August bis Dezember 2020 in einer Maximalhöhe von 10.500,00 Euro pro Einrichtung beantragt werden.
Mit diesen Mitteln wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt, zusätzliche Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich einzusetzen sowie nicht vorhersehbare gesteigerte Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung aufzufangen.
Leider konnte von der Billigkeitsleistung aufgrund der Kürze der Zeit zwischen der Bekanntgabe und der Umsetzung nur ein geringer Teil in Anspruch genommen werden.
Ganz aktuell wurde bekanntgegeben, dass das Programm zur Entlastung des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen bis zum 31.07.2021 verlängert wird.
Die genaue Förderhöhe wurde noch nicht bekannt gegeben. Jedoch ist davon auszugehen, dass in Anlehnung an den ersten Förderbescheid, in dem für die Dauer von 5 Monaten Mittel in Höhe von 10.500,00 Euro den Trägern der Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt worden sind, umgerechnet für die Dauer von 7 Monaten 14.700 EUR je Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen werden. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Fachverwaltung der Kindertagesbetreuung mit 20 Hilfskräften (pro Einrichtung eine Kraft, EG 2 TVöD) im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung kalkuliert. Mit diesen Landesmitteln können die Alltagshelfer*innen in voller Höhe finanziert werden und sollen entsprechend von benötigten Stundenvolumen der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden.
Geplante Tätigkeitsschwerpunkte:
- Unterstützung bei der aufgrund der durch die Sars-CoV-2-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Kinder (häufigeres Händewaschen etc.)
- Unterstützung bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen
- Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a.
- Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen
- Materialbeschaffung
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen
- Unterstützung auf dem Außengelände
Vor dem Hintergrund des beschriebenen Tätigkeitsfeldes des externen Personals wird sich die Höhe der Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD richten. Die Personalkosten je Mitarbeiter*in in Teilzeitbeschäftigung betragen lt. KGST für die Dauer von 7 Monaten (angenommen wird eine Besetzung ab dem 01.01.2021) 13.037,50 EUR. Mit den zu erwartenden Billigkeitsleistungen in Höhe von 14.700,- EUR je Einrichtung sind die Kosten in voller Höhe abgedeckt.
