Beschlussvorlage - B/17/0158-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer befristeter Teilzeit Planstelle im Rahmen des Landesprogramms „Guter Lebensabend NRW“ im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Integrationsrat
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von einer Teilzeit Stelle, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum.
Deckungsvorschlag:
Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stelle im Bereich 2-6/KI werden durch das Landesprogramm „Guter Lebensabend NRW - Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ zu 80 v. H. gefördert (40.040 EUR).
Der verbleibende jährliche Eigenanteil von 10.010 EUR zzgl. eines projektbezogenen Fortbildungsetats von 1.375 EUR verschlechtern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Teilzeitstelle stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW bietet Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen des Förderaufrufes „Guter Lebensabend NRW - Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ (Modellprojekt für Kommunen) modellhaft zu erproben, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte der Zugang zu bestehenden Regelangeboten geebnet werden kann. Die Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Angebote der Regelversorgung in gleichem Maße zu nutzen, wie die Seniorinnen und Senioren der Mehrheitsgesellschaft. Die Modellkommunen erhalten dabei Unterstützung durch eine wissenschaftliche Begleitung. Die Ergebnisse der Arbeit werden durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) evaluiert.
Mit der Zusendung der Interessenbekundung der Stadt Oberhausen für die Teilnahme am Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“ erfolgte am 06.11.2020 die Auswahl als Modellkommune durch den Fördergeber.
Zielsetzungen und Intentionen (I)
Projektförderung:
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Förderrahmen beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als personelle Ausstattung steht jeder Modellkommune ein Beratungsteam aus 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Teams aus bis zu drei Beratenden sollen aus einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Kommune und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einer Migrantenselbstorganisation gebildet werden. Die Aufwendungen für die Personalausgaben sind bis zu einer Höhe von E 11 TVöD zuwendungsfähig. Die projektbezogenen Personalstellen sollen grundsätzlich mit zusätzlichem Personal besetzt werden. Im Zuge der Umsetzung soll u.a. eine 0,5 (E11) bei der Stadt (KI) eingerichtet werden. Die anderen beiden 0,5-Stellen sollen bei externen Trägern organisatorisch verortet werden. Die Laufzeit der Modellprojekte endet am 31.12.2022. Da die Haushaltsmittel nur in dem jeweiligen Antragsjahr zur Verfügung stehen, muss der Durchführungszeitraum aus haushaltstechnischen Gründen am 31.12.2021 bzw. am 31.12.2022 enden. Die Anträge sind jeweils für ein Förderjahr zu stellen.
Die Einrichtung der Stelle erfolgt vor diesem Hintergrund vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides zunächst vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und vorbehaltlich des Verlängerungsbescheides im nächsten Jahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
Aufgaben der Stelle:
- Sensibilisierung der örtlichen Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe/Altenpflege für die Bedürfnisse/Belange der Senior*innen mit Zuwanderungsgeschichte;
- Planung und Implementierung von niederschwelligen Formaten zur Vermittlung von Informationen für ältere Migrant*innen und ihrer Angehörigen unter Einbeziehung der örtlichen Migrantenselbstorganisationen;
- Entwicklung und Umsetzung eines Schulungskonzeptes zur Förderung der interkulturellen Kompetenzen in den Einrichtungen/Diensten der Altenhilfe und -pflege;
- Konzipierung von kultursensiblen Materialien für soziale Angebote im Rahmen der Altenhilfe sowie im ambulanten und (teil-) stationären Versorgungsbereich;
- Aktive Mitwirkung in den relevanten örtlichen Vernetzungsstrukturen.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):
0,5 Stelle EG 11 TVöD: 50.050,- EUR (40.350,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Tatsächliche jährl. Personalausgaben | 50.050,- € |
Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben | 40.040,- € |
Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt | 10.010,- € |
Der verbleibende jährliche Eigenanteil verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Im Zuge der organisatorischen Verortung der beiden zusätzlichen 0,5-Stellen bei externen Trägern werden der Stadt Oberhausen vermutlich weitere Kosten entstehen. Gegenwärtig werden im Rahmen der Antragserstellung auch diesbezüglich intensive Gespräche mit den beiden interessierten Trägern (DRK Kreisverband Oberhausen e.V. und Pro Wohnen International e.V.) geführt. Eine Darstellung des Eigenanteils ohne zusätzliche (anteilige) kommunale Bezuschussung wird von den potentiellen Weiterleitungsempfänger*innen als nicht realisierbar angesehen.
Außerdem entstehen der Stadt Oberhausen für die Bereitstellung des projektbezogenen Fortbildungsetats zusätzliche Sachausgaben in Höhe von 1.375,- Euro (Eigenanteil) pro Jahr.
