Beschlussvorlage - B/17/0151-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zum 01.01.2021 die Einrichtung einer unbefristeten Planstelle (Entgeltgruppe 9c TVöD tg A 10 LBesG) in der Sachbearbeitung im Bereich 3-5/gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung dieser Planstelle im Bereich 3-5/Jobcenter werden zu 84,8 % durch die Bundesagentur refinanziert.

Der verbleibende Eigenanteil von 15,2 % (max. rd. 13.260 EUR) verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 08.09.2020

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] Personalkosten

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Stadt Oberhausen und die Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen (§44b SGB II). Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung (§44c SGB II).

 

In der Trägerversammlung der Gemeinsamen Einrichtung wurde am 13.05.2020 der Beschluss gefasst, dass der Stellenplan der gE Jobcenter um 1,0 Stelle für die Sachbearbeitung im Arbeitgeber-Trägerteam (EG 9c TVöD) durch den Träger Stadt Oberhausen ausgeweitet wird.

 

Die zusätzliche Stelle ist erforderlich aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme des Arbeitgeber-Trägerteams im Zusammenhang mit dem Teilhabechancengesetz.

 

Die Aufgaben binden im Ausmaß zeitliche Ressourcen einer Stelle mit 39,0 Std./Woche. Der Stellenwert wird mit A 10 LBesG tg EG 9c TVöD vorbehaltlich der BWK festgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 13/2019):

 

1 Stelle EG 9c TVöD tg A 10 LBesG:

Tarifbeschäftigte/r =  77.000 EUR (67.300 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in =  87.200 EUR (77.500 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten).

 

Die Personalkosten für die städtischen Mitarbeiter im Jobcenter trägt zu 15,2 % die Stadt und zu 84,8 % die Bundesagentur. Eine weitere Kompensation ist nicht vorhanden.

 

Ab dem Jahr 2021 fallen ungedeckte Kosten i.H. v. max. rd. 13.254,40 EUR jährlich an.

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