Beschlussvorlage - B/17/0055-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2021 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2021 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.
Sachverhalt
Begründung
1. Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2. Kostenprognose 2021
2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2021 angehalten.
Für 2021 hat die Anpassung der Kostenelementeklausel keine Auswirkungen auf den Selbstkostenfestpreis. Das Leistungsentgelt bleibt gegenüber dem Vorjahr (2020) unverändert.
2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG
Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH & Co. KG jedes Jahr neu zu kalkulieren.
Eine abschließende Überprüfung der Entgeltkalkulation für das Jahr 2021 durch die Preisüberwachungsstelle ist erfolgt. Die von der GMVA GmbH & Co. KG ermittelten Preise sind zulässig.
Laut Preisüberwachung ist mit einem Preis von 89,31 € pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit sinkt der Tonnenpreis um 3,57 € (- 3,84 %) im Vergleich zur Prognose 2020 (Vorjahr).
Die anzuhaltenden Vorhaltekosten steigen auf 9,54 € pro t (brutto). Dies ergibt eine Steigerung von 4,49 € pro t (+ 88,91 %) im Vergleich zur Prognose 2020 (Vorjahr).
2.3 Sonderposten
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2021 die Auflösung folgender Sonderposten:
Entnahme Stand - neu -
Abfallbeseitigung 680.720,00 EUR 387.969,30 EUR
Straßenreinigung 29.910,00 EUR 48.145,88 EUR
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll 0,00 EUR 0,00 EUR
Niederschlagswasserbeseitigung 111.660,00 EUR 21.528,16 EUR
Schmutzwasserbeseitigung 56.210,00 EUR 0,00 EUR
2.4 Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)
2.4.1 Hausmüllabfuhr
Die Aufwendungen sinken um 0,18 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2020 = 22.446.150 EUR
Aufwand 2021 = 22.404.870 EUR
Differenz = - 41.280 EUR
Die Entsorgungskosten sinken in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 85.780 EUR
(- 1,38 %).
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH bleiben unverändert bei 14.588.470 EUR.
Durch verändertes Müllverhalten steigt das Gesamtlitervolumen um rd. 50.400 Liter.
Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten wurde laut Fachverwaltung auch für 2021 ausgesetzt.
Aus dem Jahresabschluss 2017 ist für das Jahr 2020 bereits eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 380.390 EUR eingeplant. Für 2021 ist eine Entnahme in Höhe von 380.394,50 EUR geplant. Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2017 ist damit vollständig aufgelöst. Aus dem Jahresabschluss 2018 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 190.590 € und aus dem Jahr 2019 in Höhe 109.730 € geplant. Insgesamt ist für 2021 ist eine Gesamtentnahme in Höhe von gerundet 680.720 € geplant.
Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall bleibt unverändert zum Vorjahr (2020).
Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt weiterhin 3,20 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt weiterhin 1,50 EUR.
(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)
2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Die Aufwendungen sinken um 0,55 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).
Aufwand 2020 = 1.729.790 EUR
Aufwand 2021 = 1.720.330 EUR
Differenz = - 9.460 EUR
Die Leerungshäufigkeit steigt auf durchschnittlich 176 Leerungen je Arbeitstag, d. h. 13 Leerungen pro Arbeitstag mehr gegenüber 2020.
Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2021 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Senkung des anzuhaltenden Gesamtaufwandes von rund 9.000 EUR (- 2,2 %).
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wurde eine Unterdeckung in Höhe von 126.527,31 € festgestellt. Der Jahresabschluss 2018 führte im Ergebnis zu einer Unterdeckung in Höhe von 161.099,91 €. Diese Unterdeckungen resultieren aus erhöhten Entsorgungsmengen und Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren. Ein Ausgleich ist über die nächsten 2 bzw. 3 Jahre geplant. Für 2021 ist zum Ausgleich der Unterdeckungen ein Betrag in Höhe von 83.630 € geplant. Die Unterdeckung aus 2017 ist damit komplett ausgeglichen.
Die Gebühr sinkt um 5,29 %.
(s. Anlage 2)
2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen steigen um 0,02 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2020 = 5.315.470 EUR
Aufwand 2021 = 5.316.720 EUR
Differenz = + 1.250 EUR
Das Leistungsentgelt für die WBO GmbH bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Entsorgung des Straßenkehricht und Laub wurde für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 nach europaweiter Ausschreibung neu vergeben.
Die Entsorgungskosten für Straßenkehricht steigen um 5,17 € pro t (+ 4,28 %), die Entsorgungskosten für Straßenlaub steigen um 3,98 € pro t (+ 2,77 %) gegenüber dem Vorjahr.
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2017 bis 2019 angehalten.
Demnach sinkt die voraussichtliche Entsorgungsmenge um 112 t bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.
Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 4.618 Veranlagungsmeter (+ 0,42 %).
Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2017 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 2.461,63 €, aus der Überdeckung des Jahres 2018 in Höhe von 6.745,25 € und aus der Überdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 20.699,87 € geplant. Insgesamt ist für 2021 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von gerundet 29.910 € geplant. Der Sonderposten aus 2017 ist damit aufgelöst.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gebührengruppe | Gebühr 2020 (EUR) | Gebühr 2021 (EUR) | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Anliegerstraßen (1x wöchentlich) | 4,14 | 4,11 | -0,03 | -0,72 |
Anliegerstraßen (2x wöchentlich) | 4,14 | 4,11 | -0,03 | -0,72 |
innerörtliche Straßen | 3,63 | 3,61 | -0,02 |
-0,55 |
überörtliche Straßen | 3,35 | 3,32 | -0,03 |
-0,90 |
fußläufige Straßen u. Straßenteile | 4,12 | 4,09 | -0,03 |
-0,73 |
(s. Anlage 3)
2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2020 um 1,74 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2020 = 53.370.870 EUR
Aufwand 2021 = 54.298.550 EUR
Differenz = + 927.680 EUR
Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2021 um rund 23.300 € (- 0,62 %) gesunken. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt um 1.108.372 € (+ 5,93 %) an.
Die Emschergenossenschaft erhebt im Einvernehmen mit den Mitgliedern seit 2017 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der RAG Deutsche Steinkohle AG (RAG). Im Vergleich zum Vorjahr steigt diese Beitragsausgleichsrücklage um 41,850 € auf 182.130 € (+ 29,83 %) an. Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde den Parteien empfohlen, über eine außergerichtliche Einigung nachzudenken. Laut Mitteilung der Emschergenossenschaft liegt ein Vorschlag für eine außergerichtliche Verständigung vor, dessen Abschluss der Genossenschaftsrat befürwortet hat. Eine endgültige Zustimmung aller beteiligten Parteien steht noch aus. Diese außergerichtliche Einigung würde zu einer Beitragsverschiebung zu Lasten der Kommunen führen. Die damit verbundenen Nachforderungen sollen durch die Bildung der zweckgebundenen Beitragsausgleichsrücklage aufgefangen werden.
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die übrigen Kosten sinken in 2021 um 82.200 € (- 0,37 %).
Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr sinkt gegenüber 2020 um 287.684 cbm (- 2,66 %)
Aufgrund einer notwendigen Korrektur des Jahresabschlusses 2018 wurde aus dem Sonderposten Schmutzwasser ein Betrag in Höhe von 18.323,17 € entnommen. Im Rahmen des Jahresabschusses 2019 wurde zum Ausgleich der errechneten Unterdeckung ein Betrag in Höhe von 247.270,92 € entnommen. Für 2021 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 56.210 € geplant. Der Sonderposten Schmutzwasser ist damit komplett aufgelöst.
Für Niederschlagswasser ist für 2021 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 111.660 € geplant. Der Sonderposten aus 2017 ist damit aufgelöst.
Die Abwasserabgabe 2021 für Kleineinleiter liegt unverändert bei 2.600 €. Die Zahl der Kleineinleiter bleibt zum Vorjahr unverändert bei 136 Kleineinleitern. Die anzuhaltenden Frischwassermengen sinken um 433 cbm auf 2.969 cbm (- 12,73 %). Dies führt zu einer Gebührenerhöhung von 15,79 % gegenüber 2020.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
| 2020 | 2021 | ± | ± (in v. H.) |
Nichtverbandsmitglieder und Private (Einwohner/innen der Stadt OB) |
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Schmutzwasser | 2,52 | 2,62 | 0,10 | 3,97 |
Niederschlagswasser | 1,45 | 1,49 | 0,04 | 2,76 |
Verbandsmitglieder |
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Schmutzwasser | 1,37 | 1,39 | 0,02 | 1,46 |
Niederschlagswasser | 0,82 | 0,82 | 0,00 | 0,0 |
Kleineinleiter | 0,76 | 0,88 | 0,12 | 15,79 |
Entsorgung von Grundstücks- entwässerungsanlagen | 60,39 | 60,39 |
0,00 |
0,0 |
(s. Anlage 4)
2.7 Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 5,3 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,7 % gegenüber 2020).
Aufgrund geänderter Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entfällt nach Abstimmung mit dem Bereich 4-6 / Rechtsangelegenheiten ab dem Gebührenjahr 2021 der Zuschlag von 0,5 % bei der Berechnung des kalkulatorischen Zinses. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht den Zuschlag von 0,5 % nicht mehr als sachgemäß an, da bei Betrachtung der Kreditzinsentwicklung der Fremdfinanzierungszinssatz inzwischen deutlich unter dem kalkulatorischen Zinssatz liegt.
2.8 Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2020 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2021 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 4,1 % prognostiziert.
3. Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2021 nach bisherigem Stand 24,75 € jährlich / 2,06 € monatlich (+ 2,54 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2020/2021 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,2 kB
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