Beschlussvorlage - B/17/0017-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 3, Satz 2 Gemeindeordnung NRWhier: Neubau Multifunktionskomplex OsterfeldErteilung der Freigabe an die OGM GmbH zur Beauftragung der Erarbeitung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für die IHK-Teilmaßnahme "Neubau des Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur Osterfeld".
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt folgende von dem Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Werner Nakot am 26.10.2020 gemäß § 60 Abs. 3, Satz 2 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um den Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz mit dem Ratsmitglied Werner Nakot gemäß § 60 Abs. 3, Satz 2 Gemeindeordnung NRW folgende Entscheidung:
Die Verwaltung erhält die Legitimation, der im Namen und auf Rechnung der Stadt Oberhausen tätigen OGM GmbH die Freigabe zur Beauftragung der nachfolgend genannten Fachplaner zur Erarbeitung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für die IHK-Teilmaßnahme „Neubau des Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur Osterfeld“ im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ (vormals „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“) zu erteilen.
Für die Projektabwicklung wurde aufgrund der Höhe der Planungskosten eine stufenweise Beauftragung der gesamtplanerischen Leistungen vertraglich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Beauftragung erfolgte demzufolge zunächst für die Stufe 1, die die gesamtplanerischen Leistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis 4 (Genehmigungsplanung) umfasst. Die nun anstehende Beauftragung der Stufe 2 umfasst vertragsgemäß die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung).
Die Leistungserbringung erfolgt durch die nachfolgend genannten Fachplaner mit einer Gesamtsumme (brutto) der Fachplanerhonorare in Höhe von 721.056,70 EUR wie folgt:
Architektur: Büro gernot schulz : architektur GmbH
- Auftragssumme: 374.850,00 EUR
Tragwerksplanung: Büro Horz + Ladewig Ingenieurgesellschaft für Baukonstruktionen mbH
- Auftragssumme: 126.199,50 EUR
Technische Gebäudeausrüstung: Büro DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
- Auftragssumme: 176.001,00 EUR
Freianlagenplanung: Büro KRAFT.RAUM
- Auftragssumme: 31.868,20 EUR
Wärmeschutz: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Bauakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 4.760,00 EUR
Raumakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Mittel für diese Auftragsvergabe stehen wie folgt in den Haushalten 2020 / 2021 zur Verfügung:
Teilmaßnahme „Errichtung Multifunktionskomplex Osterfeld - Neubau“
Finanzstelle 510009020106800
Produkt 090201
Finanzposition 785101 (Auszahlungen für Hochbaumaßnahme/Ingenieursleistungen)
Eine anteilige Refinanzierung nach Förderzusage des Bundes und des Landes NRW im Rahmen der Städtebauförderung ist, vorbehaltlich einer Förderzusage, in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 vorgesehen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache - B/16/4490-01 vom 01.04.2019
Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“
hier: Projektumsetzungsbeschluss Teilmaßnahme Nr. 2: „Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] (siehe Begründung)
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage / Planungen
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Osterfeld beschlossen (Vorlage B/16/1145-01).
Die Teilmaßnahme „Multifunktionskomplex Osterfeld - Neubau“ ist Bestandteil des integrierten Handlungskonzeptes Osterfeld. In Konkretisierung der ursprünglichen Teilmaßnahme 2 soll ein Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur in Osterfeld entstehen. Hierfür ist geplant, nachdem der Gebäudetrakt der Gesamtschule Osterfeld an der Westfälischen Straße/Ecke Heinestraße zurückgebaut wurde, am gleichen Standort den Neubau eines Multifunktionskomplexes zu errichten.
Im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen des städtebaulichen Umfelds wird als Ergänzung und im Zusammenwirken mit dem Altbau A der Gesamtschule Osterfeld ein Neubau-Ensemble für die drei vorgesehenen Nutzungen (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Mehrzweck-Aula) vorgesehen. Das Jugendzentrum ist als eingeschossiger Baukörper dem Ensemble aus Stadtteilbibliothek, Mehrzweck-Aula und Altbau A vorgelagert und mit eigener Adresse und Eingang an der Westfälischen Straße wahrnehmbar. Die Stadtteilbibliothek wird als dreigeschossiger Baukörper an der Ecke Westfälische Straße/Heinestraße positioniert. Der Haupteingang an der Straßenkreuzung öffnet sich zum Stadtteil hin. Die Mehrzweck-Aula wird ebenfalls eingeschossig zwischen die Bestandsbauten der Schule und den Neubauten der Stadtteilbibliothek und des Jugendzentrums positioniert und ist somit funktional an die interne Raumstruktur der Schule angebunden.
Aufgrund der Erfahrungen mit öffentlich geförderten Hochbaumaßnahmen ist die OGM GmbH für das Projektmanagement im Zuge der baulichen Umsetzung des Projektes „Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur Osterfeld“ verantwortlich.
Förderantragsstellungen und Bewilligungen (STEP 2020 und STEP 2021)
Einzelbaustein Rückbau / Planungskosten für den Neubau (Lph 1-3)
Zum Städtebauförderprogramm (STEP 2020, September 2019) wurde die Förderung des Einzelbausteins „Rückbau“ beantragt. Im ersten Schritt der Maßnahme wird hierbei der Abriss des bestehenden Gebäudetraktes an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße erfolgen. Die Förderzusage inkl. Förderbescheid liegt seit dem 03.07.2020 vor. In diesem Kontext wurde für den geplanten Neubau ebenfalls die vorzeitige Erstattung der Planungskosten für die Leistungsphasen 1-3 bewilligt.
Einzelbaustein Neubau
Aufbauend auf dem „Rückbauvorhaben“ wurde der Förderantrag für den Neubau des Multifunktionskomplexes für das Städtebauförderprogramm 2021 (STEP 2021) am 29.09.2020 gestellt. Mit der Vorlage des Zuwendungsbescheides wird im 1. Halbjahr 2021 gerechnet.
Dringlichkeitsbegründung
Zur Sicherstellung der weiteren zeitnahen Projektabwicklung sowie der Einhaltung der vertraglich mit den Fachplanern vereinbarten Vorlaufzeit im Hinblick auf den Arbeitsbeginn bzw. Start der Stufe 2 (Ausführungsplanung, Lph 5) ist ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.
Auftragsvergabe wie folgt:
Architektur: Büro gernot schulz : architektur GmbH
- Auftragssumme: 374.850,00 EUR
Tragwerksplanung: Büro Horz + Ladewig Ingenieurgesellschaft für Baukonstruktionen mbH
- Auftragssumme: 126.199,50 EUR
Technische Gebäudeausrüstung: Büro DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
- Auftragssumme: 176.001,00 EUR
Freianlagenplanung: Büro KRAFT.RAUM
- Auftragssumme: 31.868,20 EUR
Wärmeschutz: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Bauakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 4.760,00 EUR
Raumakustik: Büro ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH
- Auftragssumme: 3.689,00 EUR
Auftragssumme: 721.056,70 EUR / brutto.
