Beschlussvorlage - B/17/0190-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Punkte:

 

1)      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ grundsätzlich zu unterstützen.

 

2)   Für die Tentativliste des Landes werden die folgenden, herausragenden Einzelobjekte auf Oberhausener Stadtgebiet gemeldet:

 

D 04

GHH Gasometer Oberhausen

D 05

GHH Hauptlagerhaus

D 06

GHH Werksgasthaus

G 1.1.1.1

Oberhausen Hbf., Empfangsgebäude

J 2.1

Siedlung Eisenheim

J 2.3

Siedlung Grafenbusch

 

3)   Die detaillierten Auswirkungen einer Unterschutzstellung als UNESCO-Welterbe sind mit der Stiftung Industriedenkmalpflege weiter auszuhandeln und zu konkretisieren. Der Haupt- und Finanzausschuss behält sich eine abschließende Entscheidung über die aktive Mitwirkung vor. Hierfür sind die in der Begründung aufgeworfenen Fragestellungen (insbesondere mit Blick auf die interkommunalen Projekte) im Rahmen der weiteren Abstimmung zu klären.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu berichten.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) für das UNESCO-Weltkulturerbe ist das Land Nordrhein-Westfalen im Herbst 2012 mit der Kandidatur für eine „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ gescheitert.

 

Im April 2020 schreibt das MHKBG die Hauptverwaltungsbeamten der Ruhrgebietsstädte mit der Information an, dass eine erneute Anmeldung der Industrielandschaft Ruhrgebiet im Jahr 2021 erfolgen soll. Nach Aussage der Ministerin setzt ein entsprechender Antrag den Willen und die Unterstützung der beteiligten Kommunen und Kreise voraus, da ein solcher Status auch Einschränkungen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und ihrer Umgebung bedeuten kann und organisatorischer, personeller und finanzieller Aufwand nicht ausgeschlossen ist.

 

Das Land NRW hat der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur aus Dortmund die Projektleitung zugewiesen. Die Stiftung ist im August 2020 an die betroffenen Städte herangetreten, um die Unterstützung der Bewerbung als Weltkulturerbe abzufragen, verbunden mit der Bitte, eine von der Stiftung beigefügte Flächenkulisse für ein Welterbe auf Übereinstimmung mit den Zielen der kommunalen Stadtentwicklung zu prüfen.

 

Das Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ ist auf die Bedeutung und das Verständnis der gesamten Region und ihrer weltweit bedeutsamen Industriegeschichte und ihres Strukturwandels bezogen. Der internationale Rat für Denkmalpflege, der u.a. als Beratungsgremium der UNESCO fungiert, hat in seiner Analyse industrielle (Kultur-) Landschaften als unterrepräsentiert eingestuft.  Den die formalen Kriterien eines Welterbes bestimmenden, sog. „außergewöhnlichen universellen Wert“ (Outstandig Universal Value = OUV) stellt die industrielle Kulturlandschaft des Ruhrgebiets dar, weil sie Zeugnis für die einschneidende Epoche der großmaßstäblichen Schwerindustrie in Kontinentaleuropa zwischen den Jahren 1850 bis 1950 ist. Vor allem der Einsatz industrieller Technologien und Infrastrukturen steht beispielhaft für die Weltengemeinschaft. Ebenso veranschaulichen die baulichen Komponenten wie Zeugnisse der Schwerindustrie sowie das umfangreiche vernetzte Transportsystem, welches auf dem Wasser, der Straße und vor allem der Bahn entstanden ist, den außergewöhnlichen Wert.

 

Oberhausen ist mit 23 Elementen in der von der Stiftung erstellten Entwurfsliste vertreten (vgl. Ziffer 2.3 der Anlage). In zehn Fällen handelt es sich um gemeinschaftliche Objekte mit einer oder mehreren Nachbarkommunen. Die Objekte für das Welterbe bestimmen sich neben den industriellen (Einzel-)Standorten v.a. auch aus den linienhaften Infrastrukturen, die repräsentativ bzw. prägend für die intensiven montanen Tätigkeiten sind. Neben Bahnlinien, Teilen der Ruhr und der Emscher werden für Oberhausen u.a. die Zeche Sterkrade, der Gasometer, das GHH Hauptlager und  das Werksgasthaus, die St. Antony-Hütte, die Halde Haniel, der Kaisergarten, der Hauptbahnhof sowie die Siedlungen Eisenheim und Grafenbusch vorgeschlagen. Ziffer 3.1 der Anlage zeigt die grafische Verteilung aller vorgeschlagenen Objekte in Oberhausen.

 

Die Chancen und Risiken einer solchen Aufnahme als Welterbeprojekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ lassen sich nicht detailscharf abbilden. Pro und Contra einer solchen Bewerbung lassen sich zusammengefasst durch folgende Stichwörter charakterisieren:

 

Chancen:

a)      Tourismusförderung (national und international)

 

b)      Bedeutung der Einzeldenkmale hervorgehoben

 

c)      stärkere Vernetzung und Verbindung der Region

 

d)      Stärkung des Wir-Gefühl (Identifikation)

 

e)      breites Spektrum an Wissen für Schulen und neue Forschungsfelder für Universitäten und Hochschulen in der Region

 

f)        internationale Strahlkraft des Wirtschafts- und Kulturstandortes

 

g)      erleichterter Zugang zu internationalen Fördermöglichkeiten

 

 

Risiken:

h)      rechtliche Folgen für Schutzkategorien unklar

 

i)        finanzielle Auswirkungen für die Kommunen nicht klar

 

j)        weitere Bürokratie im Genehmigungsverfahren nicht ausgeschlossen

 

k)      erschwerte Umsetzung städtebaulicher Zielvorstellungen der Kommune

 

l)        weitere Transformationsprozesse sind möglich, müssen aber im Sinne des Welterbe-Guts und seiner Werte (Attribute) gelenkt werden

 

m)    nicht abschätzbarer zusätzlicher Arbeitsaufwand für Umsetzung des Welterbes durch Bestimmungen des neuen Denkmalschutzgesetzes, u.a.

 

Aus Sicht der Verwaltung bleiben aber verschiedene Fragen zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet.

 

Inhaltliche Begründungen zu den einzelnen Objekten fehlen, insbesondere werden die konkreten Schutzkriterien am Objekt bzw. im Umfeld des Objektes nicht bestimmt. Der vorgenommene alleinige Verweis auf die genannten Welterbekriterien lässt nicht sachgerecht erkennen, mit welchen zukünftigen Behandlungen/ Restriktionen gerechnet werden muss, da nur sehr pauschale Ansagen getroffen werden, die keinen Hinweis auf die letztendliche Unterschutzstellung geben.

 

Die Stiftung selbst formuliert zu den Pufferzonen die Annahme, dass „… die meisten der wahrscheinlichen Aktivitäten…kompatibel sein dürften“ (Ziffer 2.4 der Anlage). Tatsächlich ist aus dem Planungsalltag festzustellen, dass zusätzliche Genehmigungstatbestände in der Regel zusätzliche, nicht immer einvernehmliche Abstimmungsnotwendigkeiten mit sich bringen. Ob solche Abstimmungen zum Ziel gebracht werden können, hängt entscheidend von den letztlich formulierten Restriktionen ab.

 

Ein einzurichtendes und durch die Stiftung besetztes Koordinierungsbüro muss als Welterbebeauftragter gewährleisten, dass die Anforderungen des UNESCO Übereinkommens bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Es wirkt insofern als Träger öffentlicher Belange und ist entsprechend bei kommunalen Planverfahren zu beteiligen.

 

Die von der Stiftung insgesamt getroffene Auswahl steht nur beispielhaft für die Vielzahl von Objekten im Ruhrgebiet, die ebenfalls den OUV in angemessener Weise repräsentieren. Warum es zu der konkreten Auswahl gekommen ist, bleibt nicht nachvollziehbar. Die Auswahl wirkt damit willkürlich.

 

Da auch andere, nicht gelistete Objekte den OUV besitzen können, ist nicht eindeutig bestimmt, ob auch andere Objekte später einen Schutzstatus entwickeln.

 

Der Umgang z.B. mit den großräumigen Straßenachsen bleibt außen vor, obwohl auch sie in letzter Konsequenz wichtiger linienhafter Bestandteil des Transportsystems sind.

 

Die Pufferzonen sollen sicherstellen, dass bei künftigen Entwicklungen das jeweilige Welterbe-Gut berücksichtigt wird. Sie werden allerdings in unterschiedlichem Verständnis benutzt. So bildet z.B. für den Hauptbahnhof Oberhausen das Zentrum Altenberg eine Pufferzone, obwohl dieses selbst Anspruch auf Aufnahme in die Liste der Objekte stellen könnte. An anderer Stelle beschreibt die Pufferzone offensichtlich einen Bereich, der zum Zwecke des Schutzes des Welterbeobjektes freizuhalten ist (Beispiel Gasometer).

 

Die Pufferzonen sind nicht von jeglicher Entwicklung gehemmt. Eine sachgerechte Entwicklung in den Pufferzonen soll allerdings mit einer Steigerung der Qualität des zugehörigen Welterbeobjektes verbunden sein. Für diese Pufferzonen reicht daher eine alleinige Werterhaltung nicht aus, sondern soll mit einer Qualitätssteigerung verbunden sein. Häufig sind unterschiedliche Trägerschaften/ Eigentümer für das Welterbeobjekt einerseits und die zugehörige Pufferzone andererseits anzunehmen. Die Frage, wie bzw. von wem die aus der Vorgabe der Qualitätssteigerung resultierenden Mehraufwendungen getragen werden, bleibt dabei zunächst offen. Anhand der in der Anlage unter Ziffer 3 dargestellten Datenblätter lässt sich das Verständnis für Schutzobjekt, Pufferzone oder Sichtachse in seinen Grundzügen ableiten. Eine abschließende Beschreibung der Wirkung erfolgt nicht.

 

Der organisatorische und finanzielle Aufwand für die jeweilige Standortkommune ist nicht realistisch abschätzbar. Aus der parallel zu der Initiative eingeleiteten Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW lässt sich ableiten, dass die Pufferzonen auch normativ gesichert werden sollen. Eine Schutzverordnung für die Pufferzonen soll in Abstimmung mit der Standortgemeinde erlassen werden, soweit nicht die Untere Denkmalbehörde selbst eine Denkmalbereichssatzung erlässt. Sowohl die Abstimmung mit anderen Behörden als auch die eigene Erarbeitung von Denkmalbereichssatzungen binden Abstimmungskapazitäten in der Verwaltung.

 

Seitens der Verwaltung bietet sich gleichwohl mit dem Antrag tatsächlich die Möglichkeit einer weitergehenden, auf Gemeinsamkeit ausgerichteten Aktivität innerhalb des Ruhrgebietes. Die von der Stiftung erstellte Vorschlagsliste wird aufgrund der vorgenannten Unbestimmtheiten im Detail kritisch gesehen und sollte sich auf die Kernelemente in Oberhausen beschränken.

 

Einzelnen Welterbevorschlägen stehen konkrete Stadtentwicklungsüberlegungen entgegen. So ist z.B. im Rahmen der Entwicklung an der Zeche Sterkrade der konkrete Verlauf der HOAG-Trasse erst Gegenstand der weiteren planerischen Überlegungen. Das als Pufferzone ausgewiesene Zentrum Altenberg wird gegenwärtig durch den LVR unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder saniert bzw. umgestaltet.

 

Die Stiftung schlägt für die Abwicklung des Welterbes eine dreistufige Organisationsstruktur vor, die aus Koordinierungsbüro, Lenkungsgruppe und Welterbekonvent besteht. Träger könnten Regionalverband Ruhr, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Emschergenossenschaft / Lippeverband, Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur und ggfls. andere große Eigentümer sein. Man geht derzeit von einer personellen Ausstattung von drei Vollzeitstellen aus, welche ein Budget von ca. 250.000-300.000 Euro umfassen könnte. Wie sich eine solche Finanzausstattung auf die beteiligten Kommunen auswirkt und ob es Besetzungsrechte für die beteiligten Kommunen geben wird, ist noch nicht weiter geklärt.

 

Nicht konkret bestimmbar erscheint das Ausmaß positiver Effekte, die durch eine Aufnahme in die Welterbeliste erzielt werden können. Auch vor dem Hintergrund anderer für das Ruhrgebiet angestoßener gemeinschaftlicher Projekte wie der IGA 2027 oder einer möglichen Olympiabewerbung ist im weiteren Antragsverfahren zu bewerten, ob es nicht zu einer Häufung von – jeweils für sich sehr aufwendigen – Initiativen kommt, die in ihrer Gesamtbetrachtung aufgrund der zeitlichen Überlagerung Dopplungseffekte hervorrufen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vorschlagsliste für Oberhausen bei den Einzelobjekten auf die bestehenden und ohnehin schon kulturell oder tourismustechnisch ausgeprägten „highlights“ zu beschränken. Der Umgang mit der „Besonderheit“ ist insofern bereits geübt, die touristische Grunderschließung besteht und eine sachgerechte Weiterentwicklung als Welterbe erscheint leistbar. Soweit linienhafte Welterbeobjekte vorgeschlagen werden, die sich über die Oberhausener Stadtgrenzen hinaus erstrecken, erfolgt keine Stellungnahme.

 

Als Welterbeobjekt auf Oberhausener Stadtgebiet sollte vorgeschlagen werden:

 

D 04

GHH Gasometer Oberhausen

D 05

GHH Hauptlagerhaus

D 06

GHH Werksgasthaus

G 1.1.1.1

Oberhausen Hbf., Empfangsgebäude

J 2.1

Siedlung Eisenheim

J 2.3

Siedlung Grafenbusch

 

Die Kommunen waren aufgefordert, bis zum 15.11.2020 eine Rückmeldung an die Stiftung zu geben. Da bei den beteiligten Kommunen Einvernehmen darüber bestand, dass ausreichend Zeit für eine kommunale Willensbildung eingeräumt werden muss, soll die Rückmeldung nunmehr bis zum 15.01.2021 erfolgen. Bis Oktober 2021 entscheidet das Land NRW darüber, welche Bewerbungen aus NRW an den Bund gemeldet werden. Im Januar 2024 ist die Einreichung der deutschen Tentativliste bei der UNESCO vorgesehen.

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