Beschlussvorlage - B/17/0150-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von einer Stelle Projektkoordination „Familien-Navigator“ in der Jugendhilfeplanung, Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, vorbehaltlich der Förderzusage im Rahmen des Projektes „kinderstark“, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stelle im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie werden durch das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gefördert (max. 80 v. H.).

 

Der verbleibende Eigenanteil in Abhängigkeit zur Fördersumme von mindestens 20% (17.360,- €) verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Stelle stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 14.09.2020

VV Beschluss vom 17.11.2020

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat am 09.11.2020 einen Förderaufruf für das fortzuführende Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für 2021 veröffentlicht. Bis zum 04.12.2020 kann die Stadt Oberhausen Anträge auf Projektförderung zum Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten einreichen. Ein entsprechender Förderantrag wird durch die Fachverwaltung bis dahin gestellt.

 

Die landesweite Fördersumme in Höhe von 14.2 Millionen Euro ist durch denselben Verteilerschlüssel wie in der vorherigen Förderjahrperiode 2020 auf die Kreise und kreisfreien Städte in NRW aufgeteilt worden.

Für die Stadt Oberhausen ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 225.603 € Euro. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der abgerufenen Fördersumme zu erbringen. Das Fördervolumen ist abhängig von der Gesamtsumme aller Teilprojekte und wird nach der Antragstellung im Dezember berechnet.

 

Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen an Regelinstitutionen insbesondere in benachteiligten Quartieren, um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

 

Vorrangig sollen aber vor allem strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien gefördert werden. Hierzu gehört unter anderem das förderfähige Projekt der Nutzung und Pflege des Online Tools „Guter Start NRW“.

 

Das Angebot Online Tools „Guter Start NRW“ bietet allen Kommunen in NRW die Möglichkeit ein Familienportal bereitzustellen. Über dieses Programm können alle Unterstützungsangebote und Kontaktadressen zunächst für Eltern mit Kindern bis zum Schuleintritt für die Kommune gebündelt werden.

 

Bisher wurde durch das Ministerium das Onlinesystem „Frühe Hilfen“ für die Altersgruppe bis drei Jahren angeboten. Nun wurde neben dem Altersausbau auch ein Planungstool für die kommunale Jugendhilfeplanung integriert. Über eine Bestandsaufnahme können bestehende Maßnahmen und Lücken in der örtlichen Angebotslandschaft besser identifiziert werden. Auch Daten zu den Sozialräumen einer Stadt können im nichtöffentlichen Bereich des Tools eingestellt werden, um z.B. die soziale Lage in den Sozialräumen auf einen Blick zu erkennen.

 

Die Kommunen stellen die Inhalte selbstständig ein. Die Nutzer können anhand von Stichworten und unterschiedlichen Kriterien wie Wohnort, Altersgruppe und Themengebiert passgenau nach Angeboten suchen, die zusätzlich auf einer Landkarte visualisiert werden. Der Onlineservice richtet sich auch an pädagogische Fachkräfte, Kinder- und Jugendärzte und andere Berufsgruppen, die mit Eltern und Kindern arbeiten. Sie können somit als Lotsen fungieren und umfassender auf weitere Angebote hinweisen bzw. vermitteln.

 

Bereits die Hälfte aller Kommunen mit eigenem Jugendamt nutzt das bisherige System.

Der Stadt Oberhausen liegen bereits eigene Zugangsdaten vor; diese sind derzeit bei der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen hinterlegt – weil dieselben Zugangsdaten für den Verwendungsnachweis im Rahmen des Fonds Frühe Hilfen genutzt werden. Bisher wurde im Bereich der Frühen Hilfen (-9 Monate bis drei Jahre) in Oberhausen die eigenständige Informationsplattform „Babypilot“ für Eltern bereitgestellt. Aufgrund der bestehenden Kosten ist eine Überleitung auf das Angebot des Landes angedacht und auch bereits in Bearbeitung. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte bisher keine Umstellung erfolgen.

 

Insofern wird nun, über das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2021 ein Antrag gestellt, um die Personalstelle ab dem 01.01.2021 für die Dauer des Förderzeitraumes bis zum 31.12.2021 zur Entwicklung einer Konzeption und Umsetzung des Angebotes eines „Familien-Navigator der Stadt Oberhausen“ auf der Grundlage der Online-Plattform „Guter Start NRW“ einzurichten.

 

Die Einrichtung der Stelle erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

 

Das Aufgabenspektrum der neu einzurichtenden Zeitstelle soll sich wie folgt gestalten:

 

  • Überführung der Oberhausener Online-Plattform „Babypilot“ in den zu entwickelnden Familien-Navigator
  • Sukzessiver Ausbau der Altersstufen des Familien-Navigators
  • Redaktion der Datenbank einschließlich Nachhalten von Eintragungen, Sicherstellung von Aktualität, Qualität, Vollständigkeit etc.
  • First-Level-Support: Beratung der Koordinatorinnen und Koordinatoren bei Fragen zum System
  • Repräsentation der Plattform einschließlich Bewerbung und Akquise bei bisher noch nicht vertreten Akteuren
  • Schulung von Koordinatorinnen und Koordinatoren im Umgang mit dem System
  • Organisation des Koordinatoren-Netzwerks
  • Auswertungen zu Planungszwecken
  • Weiterentwicklung intern und in den Landesgremien
  • Enge Kooperation mit der Koordination der Präventionsketten und der Koordination der Frühen Hilfen

 

 

Vor dem Hintergrund des beschriebenen Tätigkeitsfeldes wird sich die Höhe der Vergütung nach Entgeltgruppe SuE15 TVöD richten.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):

 

1 Stelle SuE 15 TVöD: 86.800,- EUR (77.100,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

Der verbleibende Eigenanteil in Abhängigkeit zur Fördersumme von mindestens 20% (17.360,- €) wird als Aufwendung/Auszahlung in dem Produktbereich 06-Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Auftrag 310006010160 „Kinderstark“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ für das Haushaltsjahr geleistet.

 

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