Berichtsvorlage - M/17/0096-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Spielplatzbetreiber müssen laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Die europaweit geltende Normenreihe DIN EN 1176 regelt (sicherheits-)technische Anforderungen an Spielplatzgeräte bzw. deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung. Seit Dezember 2017 müssen Spielplatzbetreiber eine Neufassung berücksichtigen, die teilweise in 2019 und 2020 überarbeitet wurde.

 

Im Zuge der regelmäßigen Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden wurden auf folgenden drei Spielflächen unaufschiebbare Bedarfe festgestellt:

 

1.Rückbau 10plus Anlage Eduard-Berg-Platz    (  7.540 EUR inkl. MwSt)

2.Rückbau und Entsorgung Kreuzschaukel Kaisergarten   (  1.972 EUR inkl. MwSt)

3.Rückbau Kompan Klettergerüst Kleiner Markt                ( 18.063 EUR inkl. MwSt)

 

Darüber hinaus besteht aufgrund der Änderungen der DIN EN 1176 ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf an diversen Kinderspieleinrichtungen, vorwiegend in den fußläufigen Bereichen der Innenstadtbereiche (siehe Dateianhang).

Die OGM GmbH hat eine Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen aufgestellt, diese berücksichtigen den Rück-, Umbau sowie teilweise notwendige Umsetzungen der einzelnen Spielgeräte inkl. Ausstattung mit Fallschutzmaterialien. Die Kosten betragen lt. Kostenschätzung  65.988,34 EUR inkl. MwSt.

 

Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 93.563,35 EUR.

 

Im NKF-Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 beträgt der Planansatz beim Auftrag 310006010290, Kostenart 521150 142.900,00 EUR, davon stehen nach Abzug aller noch offenen Rechnungen 29.343,76 EUR für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Daraus ergibt sich, dass aufgerundet 64.220 EUR an überplanmäßigen Aufwendungen zu beantragen sind.

 

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 15. September 2020 der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Umsetzung der Verkehrssicherheitspflicht auf den Spielflächen zugestimmt.

 

Die Fachverwaltung hat die OGM GmbH umgehend mit dem Rückbau der Maßnahmen beauftragt.

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Anlagen

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