Beschlussvorlage - B/17/0163-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Integrationsrat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien des Integrationsrates der Stadt Oberhausen für die Vergabe und Verwendung der Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Dem Integrationsrat der Stadt Oberhausen stehen unter dem Sachkonto 542145 „Zuschüsse zur Förderung der freien Kulturarbeit“ 10.230,-- € zur Verfügung.

 

Die Förderung von interkulturellen Aktivitäten ist ein wichtiges Ziel der Arbeit des Integrationsrates der Stadt Oberhausen. Zu diesem Zweck erhält der Integrationsrat von  der Stadt Oberhausen finanzielle Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten.

Gemäß § 22 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates können diese Mittel sowohl durch Vergabe für entsprechende Aktivitäten Dritter als auch für außenwirksame Veranstaltungen des Integrationsrates selbst verwendet werden.

 

Die Unterstützung der Migrantenselbstorganisationen, die einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten, und der herkömmlichen deutschen Vereine und Initiativen, die in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wie in der Jugend- und Sozialarbeit, der Kultur und Bildung, im Freizeitbereich und nicht zuletzt im Bereich des Sports wirken und in denen Deutsche und Migrantinnen und Migranten, besonders auch Jugendliche miteinander aktiv sind und im Alltag integriert werden, ist unverzichtbar. Ein besonderer

Schwerpunkt ist die Förderung der Selbsthilfe und Entwicklung von Eigeninitiativen, sowohl bei den Migrantinnen und Migranten als auch bei der deutschen Bevölkerung.

Dazu gehören gezielte Integrationsmaßnahmen, die sich sowohl an Migrantinnen und Migranten als auch an die deutsche Bevölkerung richten, um Problemen und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen, angemessen zu begegnen. Den vorgenannten Zielen dient eine Vergabe von Förderungsmitteln.

 

Daneben kann der Integrationsrat der Stadt Oberhausen selbst – ggf. in Kooperation mit Migrantenselbst-organisationen – ebenfalls außenwirksame interkulturelle Aktivitäten durchführen. Auch diesem Zweck dienen die Förderungsmittel.

 

 

Die Richtlinien des Integrationsrates der Stadt Oberhausen für die Vergabe und Verwendung der Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten sind durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode zu beschließen.

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Anlagen

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