Beschlussvorlage - B/17/0162-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Integrationsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügten „Richtlinien für die Geschäftsführung des Integrationsrates und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsführung des Integrationsrates“.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen verfügt der Integrationsrat der Stadt Oberhausen zur Erledigung seiner Aufgaben über eine eigene Geschäftsstelle. Für die Sachkosten der Geschäftsstelle stellt die Stadt Oberhausen dem Integrationsrat finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Für die Arbeit der Geschäftsstelle und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsstelle erlässt der Integrationsrat der Stadt Oberhausen diese Richtlinien.

 

Die Richtlinien für die Geschäftsführung des Integrationsrates der Stadt Oberhausen und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsführung des Integrationsrates der Stadt Oberhausen sind durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode zu beschließen.

 

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Anlagen

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