Beschlussvorlage - B/17/0145-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Flugsportvereins Oberhausen Duisburg e. V. (FSV Oberhausen Duisburg) für die Unterhaltung von Sportstätten für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. einen Zuschuss für die Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 1.533,- € zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2020 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2015 sind der Flugsportverein Oberhausen e. V. und der Flugverein Niederrhein zum Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. verschmolzen. Sitz des neuen Vereins ist Oberhausen. Da es im Stadtgebiet von Oberhausen keinen Flugplatz gibt, wird der Flugbetrieb auch weiterhin auf dem Flugplatz Dinslaken Schwarze-Heide durchgeführt, für den auch der Zuschuss beantragt wird.
Der Heimatflugplatz des FSV Oberhausen Duisburg wird von der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide GmbH betrieben. An diese ist für jeden Start und jede Landung ein Entgelt zu entrichten. Ferner wird eine mit erheblichem finanziellem Aufwand errichtete vereinseigene Flugzeughalle genutzt. Das Gelände, auf dem die Halle steht, ist gegen Entgelt gepachtet.
In den Monaten März bis Oktober eines jeden Jahres findet auf dem Flugplatz durchgehend Flugbetrieb mit den Segelflugzeugen des Vereins statt. Der vereinseigene Motorsegler fliegt von dort auch in den Wintermonaten. Bedingt durch die Covid19-Pandemie konnte im Jahr 2020 allerdings erst ab Mai mit dem Flugbetrieb begonnen werden.
Alle geplanten Teilnahmen an Segelflugwettbewerben fielen im Jahr 2020 vollständig aus. Sämtliche zentralen Wettbewerbe und Meisterschaften mussten abgesagt werden. Jedoch konnten die Piloten des Vereins ab Mai 2020 eingeschränkt an der dezentralen deutschen Meisterschaft im Streckensegelflug (DMST) sowie an dem ebenfalls dezentral weltweit ausgetragenen Online-Contest „OLC“ teilnehmen. Des Weiteren fanden in den Sommermonaten mehrere Fliegerfreizeiten in den französischen Alpen statt.
Ab Ende Mai 2020 konnte – im eingeschränkten Umfang – die Flugausbildung wieder aufgenommen werden. Ein 16-jähriger Flugschüler absolvierte im Oktober erfolgreich seine erste Alleinflugreife. Insgesamt befanden bzw. befinden sich im Jahr 2020 sechs Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren in der Flugausbildung.
Der FSV Oberhausen Duisburg legt bei seinen Jugendlichen großen Wert auf eine umfangreiche und gute Ausbildung, da die Sicherheit beim Segelflug höchste Priorität genießt. Der Verein verfügt über zwei Segelflugzeuge, drei Segelflugzeuge mit Hilfsmotor sowie einen Touring-Motorsegler. Bei den zwei Segelflugzeugen handelt es sich um einen Schulungsdoppelsitzer (DG-505) und einen Einsitzer (LS4). Diese werden sowohl für die Schulung als auch für Wettbewerbe eingesetzt. Der Reise-Motorsegler (SF25) wird ebenfalls im Segelflug eingesetzt, hierbei insbesondere für die Schulung in Navigation, Meteorologie und Überlandflug. Auf den doppelsitzigen Hochleistungs-Segelflugzeugen erfolgt neben der Teilnahme an Wettbewerben auch die Schulung angehender Strecken- und Wettbewerbspiloten.
Durch die hohe Technisierung des Gerätes und die starke Einbindung an die allgemeine Luftfahrt und Flugsicherung entstehen gerade im Segelflug erhebliche Kosten. Einnahmen etwa durch Zuschauer stehen nicht zu Verfügung. So müssen die Kosten, abgesehen von einem geringen Spendenaufkommen und Zuschüssen, alleine vom zeitlichen Aufwand und vom finanziellen Einsatz der Mitglieder getragen werden. Eine Förderung des FSV Oberhausen Duisburg durch die Stadt Oberhausen würde eine planvolle Jugendarbeit auch weiterhin gewährleisten und die Beiträge für die Jugendlichen in einem vertretbaren Rahmen halten.
Ausgehend von § 18 Abs. 3 der Landesverfassung des Landes NRW – Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern – ist dem Flugsportverein Oberhausen e.V. der Zuschuss auszuzahlen, da der Verein ansonsten sein Angebot in erheblichem Umfang reduzieren müsste und ggf. extreme Einschnitte in der Jugendarbeit die Folge wären. Somit wäre eine Nichtauszahlung kontraproduktiv zu den gesetzlichen Inhalten des § 11 SGB VIII.
Im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. schlägt die Verwaltung vor, dem Verein wie in den vergangenen Jahren einen Zuschuss in Höhe von 1.533,00 EUR zu gewähren.
Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebs und zur Förderung der Jugendarbeit dringend auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen und vertraut auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung. Im Übrigen wurden in ähnlich gelagerten Fällen bisher für nicht im Oberhausener Stadtgebiet liegende Sporteinrichtungen ebenfalls Zuschüsse an Vereine gewährt.
