Beschlussvorlage - B/17/0105-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch Ausschüsse wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

a) auf eine Vorberatung des Beschlussvorschlags zu b) zu verzichten und

 

b) die Teilnahme der Stadt am Förderprogramm „Investitionspakt Förderung von Sportstätten 2021“

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Zu a) Auf die Vorberatung des Beschlussvorschlags zu b) wird verzichtet, weil vor der heutigen Ratssitzung keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben.

 

Zu b) Nachdem sich die Stadt Oberhausen nach dem Ratsbeschluss vom 05.10.2020 mit den Projekten „Neubau eines Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Buschhausen“ und „Errichtung einer Kletter- und Balancierwelt in der Sport- und Freizeitanlage am Stadion Niederrhein“ bereits für den Projektaufruf 2020 beworben hat, schlägt die Verwaltung für das Projektjahr 2021 des gleichen Förderprogramms die Beteiligung der Stadt mit den folgenden Projekten vor:

 

a) „Ersatzneubau/Sanierung von Sportfunktionsräumen auf der Sportanlage Kuhle“

 

 Die aus den 50er Jahren stammenden Sportfunktionsräume innerhalb der Sportanlage Kuhle sind veraltet und marode und sollen deshalb mit Unterstützung von Fördermitteln des o. g. Programms erneuert bzw. saniert werden. Für das marode Wasch- und Umkleidegebäude soll ein Ersatzneubau entstehen, die Umkleide- und Sanitärräume in der städt. Turnhalle sollen gleichzeitig saniert werden. Höhe der geplanten Investition: rd. 1,3 Mio. EUR (erste Kostenschätzung).

 

b) „Wiederinbetriebnahme der Turnhalle an der Ripsdörnestraße (ehemalige Fröbelschule)“

 

 Im Zuge der Unterbringung von Flüchtlingen wurde die Turnhalle an der Ripsdörnestraße (ehemalige Fröbelschule) für einige Jahre als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Die Turnhalle (Baujahr 1969) soll wieder als Sportraum in Betrieb genommen werden und Sporttreibenden des Stadtbezirks Osterfeld als Ersatz für die zur Schließung anstehende Turnhalle der Osterfelder Heide-Schule dienen (Nutzung vorwiegend durch den Vereinssport).

 Höhe der geplanten Investitionskosten: rd. 900.000,00 € (erste Kostenschätzung)

 

Im Falle einer Förderzusage durch Bund und Land NRW würden der Stadt Oberhausen 90 % der benötigten Investitionsmittel zufließen. Die Stadt selbst müsste rd. 10 % der benötigten Investitionsmittel selbst beisteuern (= Anteil der Kommunen mit einem Nothaushalt).

 

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