Beschlussvorlage - B/16/5956-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Maßnahme „Förderung von digitalen Sofortausstattungen für Lehrkräfte (RdErl. D. Ministeriums für Schule und Bildung v. 28.07.2020 -411-6.08.01-157707)“, hier: Bereitstellung investiver Mittel zur Umsetzung der Förderrichtlinien.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Alexandra Schulte-Fischedick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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14.09.2020
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Bereit
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Finanz- und Personalausschuss
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Erledigt
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Schulausschuss
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Schulausschuss und den Finanz- und Personalausschuss zu verzichten.
- Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung investiver außerplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 938.500 Euro, vorbehaltlich der Erteilung des entsprechenden Förderbescheides.
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung
330003010000005 Digitale Sofortausstattung 783200 Auszahlungen für Sachanlagen < 800 Euro
für Lehrkräfte
Deckungsvorschlag:
Einzahlung in Höhe von 938.500 Euro bei oben aufgeführter Finanzstelle sowie Finanzposition 681100 (Zuweisung vom Land).
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in NRW. Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten sowie die Lehrkräfte bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten zu unterstützen.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung zur Förderung von digitalen Sofortausstattungen für Lehrkräfte vom 28.07.2020 sieht für die Stadt Oberhausen einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 938.500 Euro vor. Dieser Runderlass sieht keine Beteiligung der Stadt Oberhausen mit einem Eigenanteil vor.
Über die seit dem 1.1.2020 bestehende Mitgliedschaft der Stadt Oberhausen im KDN-Einkaufsverbund besteht die Möglichkeit, auch digitale Endgeräte über die Einkaufsgemeinschaft des Bundes „ProVitako“ beziehen zu können. Die Stadt Oberhausen hat sich mit entsprechenden Kontingenten digitaler Endgeräte beworben und am 4.9.2020 die Mitteilung erhalten, dass dort einem Lieferanten der Zuschlag zum Vertrag PV25-2020-05 „Apple Komponenten“ erteilt werden konnte. Aus diesem Grund besteht für die Stadt Oberhausen ab sofort die Möglichkeit, digitale Endgeräte aus diesem Vertrag abzurufen. Diesbezüglich ist ein Finanzierungsbeschluss für die Bereitstellung der investiven Mittel – vorbehaltlich der Erteilung eines Förderbescheides - herbeizuführen.
Die nächste turnusmäßige Sitzung des Rates findet erst am 23.11.2020 statt. Ohne einen Finanzierungsbeschluss können vor diesem Datum keine Endgeräte abgerufen werden, so dass sich aus Gründen der Beschleunigung der Abwicklung diese Dringlichkeit ergibt.
