Berichtsvorlage - M/17/0016-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Luftreinhaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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30.11.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberhausen sowie unter Mitwirkung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) die Planergänzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet - Teilplan West von 2011 zur weiteren Minderung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) im Oberhausener Stadtgebiet erarbeitet. Diese ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Den Fraktionen und Gruppen des neuen Rates der Stadt Oberhausen wurde je ein gedrucktes Exemplar der rechtskräftigen Fassung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann die finale Version unter www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-und-mobilitat/umwelt/luft/luftreinhalteplan_und_masterplan_saubere_luft/fortschreibung_luftreinhalteplan_oberhausen.php eingesehen werden.
Im Rahmen des Verfahrens hatte der Rat der Stadt Oberhausen am 14.09.2020 dem Entwurf der Planergänzung grundsätzlich zugestimmt (B/16/5840-01). Dabei wurde festgeschrieben, dass man sich bei Anmerkungen durch Dritte im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens, die den damals vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans verändern könnten, eine erneute Beschlussfassung vorbehält. Aus diesem Grund wird im Folgenden über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Planergänzung des Luftreinhalteplans Oberhausen 2020 sowie zu aktuellen Entwicklungen im Themenbereich Luftreinhaltung in Oberhausen berichtet.
Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit wurde auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5 a BImSchG im nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt:
- 30.07.2020: Ankündigung des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt
- 04.08.2020: Beginn der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
- 03.09.2020: Ende der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
- 17.09.2020: Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen
Externe Stellungnahmen zum Entwurf der Planergänzung des Luftreinhalteplans Oberhausen 2020
Zum Entwurf der Planergänzung sind im Rahmen der durchgeführten Offenlage insgesamt sieben Stellungnahmen fristgerecht bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen:
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Oberhausen (BUND)
- Handwerkskammer Düsseldorf (HWK) mit der Kreishandwerkerschaft Oberhausen
- Industrie und Handelskammer zu Essen (IHK)
- Naturschutzbund Deutschland - Stadtverband Oberhausen (NABU)
- Bürger (3 x)
Diese haben sich mit dem Planinhalt auseinandergesetzt bzw. haben weitere inhaltliche Vorschläge zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan (LRP) vorgebracht. Waren konkrete Maßnahmenvorschläge, Umsetzungshinweise oder technische Details im Rahmen der Datengrundlage bzw. der Prognoseberechnungen betroffen, wurden die Stellungnahmen (in Teilen anonymisiert) von der Bezirksregierung an die jeweils zuständigen Institutionen (bspw. die Stadt Oberhausen oder das LANUV NRW) weitergeleitet und um fachliche Einschätzungen gebeten. In Kapitel 7.4 (ab S. 92 der aktuellen Fassung des LRP) wurden die Anmerkungen aus den Stellungnahmen zusammengefasst und beantwortet. Thematisiert wurden u. a. unzureichend betrachtete Ausweichverkehre in Folge des Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Mülheimer Straße, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Vermeidung von Fahrverboten als entscheidendes Kriterium für die Luftreinhalteplanung, die coronabedingte geringe Repräsentativität der NO2-Messdaten in 2020, der geplante Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen, die Förderung des ÖPNV sowie die unzureichende Erfassung von verkehrsbedingten Emissionen durch die kontinuierlich bzw. diskontinuierlich arbeitenden Messvorrichtungen im Stadtgebiet. Maßnahmenveränderungen bzw. -ergänzungen sind dabei nicht notwendig geworden, sodass eine erneute Beschlussfassung des Rates entfällt.
Gesamtstellungnahme der Stadt Oberhausen zur Planergänzung
Der Entwurf des Luftreinhalteplans wurde von allen direkt betroffenen Bereichen der Fachverwaltung (Strategisches Immobilienmanagement, Klimaschutz, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Schule, Gesundheit, Recht, Stadtplanung und Mobilität) sowie den Stadttöchtern (Oberhausener Gebäudemanagement (OGM), Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) geprüft.
Abschließend konnte festgehalten werden, dass die Stadt Oberhausen den Maßnahmen aus der Planergänzung 2020 zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West zustimmt. Auch wenn es seit der Schließung des Vergleiches mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Februar 2020 (M/16/5609-01) vor allem durch Covid-19 Entwicklungen gegeben hat, die Anfang des Jahres noch nicht abzusehen waren, ist die Stadt weiterhin gewillt, alle vereinbarten Maßnahmen wie vereinbart umzusetzen. Konkret musste bspw. Maßnahme OB.24 „P & R-Parkplätze in Oberhausen“ (ab S. 52 der aktuellen Fassung des LRP) verworfen werden, da es zu dem Zeitpunkt, als der Parkplatz östlich der Turbinenhalle als eine Maßnahme in den Vergleich mit der DUH aufgenommen wurde, rd. 200 Interessensbekundungen gab. Bei der verbindlichen Abfrage Mitte des Jahres gab es dann allerdings keine Interessenten mehr, die dort gegen Bezahlung einen Parkplatz mieten wollten.
Zunächst war es geplant die Umsetzung der Maßnahme nach der Coronazeit noch einmal aufzugreifen, mittlerweile hat die Verwaltungsführung aber entschieden, die Anmietungsgespräche ruhen zu lassen und den Parkplatz nicht anzumieten. Maßnahme OB.42 „Einrichtung eines Fahrzeugpools für städtische Mitarbeiter in Form eines offenen Carsharing-Konzepts (ab S. 63 der aktuellen Fassung des LRP) verzögert sich, weil in der ersten Ausschreibungsrunde kein Anbieter gefunden werden konnte, der den gewünschten Leistungsumfang zu den budgetierten Kosten anbieten konnte. Nach Anpassung des Leistungsverzeichnisses wird eine zweite Ausschreibung vorbereitet.
Entwicklungen der NO2-Grenzwertüberschreitung an der Mülheimer Straße in 2020
Anlass für die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und auch für die Ergänzung des Luftreinhalteplans waren die anhaltenden Überschreitungen des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation „Mülheimer Straße“. Der NO2-Mittelwert der ersten neun Monate 2020 liegt auf der Mülheimer Straße aktuell bei 34,4 µg/m³ (zur gleichen Zeit 2019: 44,4 µg/m³) und somit deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. Dies ist unter anderem auf drei Sachverhalte zurückzuführen:
Zunächst einmal ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) an der Mülheimer Straße in Folge von Covid-19 zeitweise deutlich zurückgegangen (bis zu 10.000 Fahrzeuge weniger pro Tag). Zusätzlich gab es lange Perioden mit mildem Wetter, was dazu geführt hat, dass weniger kalte Luftschichten vorgeherrscht haben, die die Schadstoffe in der Regel am Boden halten, und entsprechend mehr Luftzirkulation stattgefunden hat. Als Drittes konnte durch die Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbots und das konsequente Blitzen der Lkw auf der Mülheimer Straße - es wurden allein zwischen dem 01.07. und 30.09.2020 521 Verfahren neu eingeleitet und 320 Bußgeldbescheide erlassen - einige Lkw-Fahrer dazu bewegt werden, das Oberhausener Stadtgebiet zu meiden und auf der Autobahn zu bleiben.
Im September wurde an der Messstation ein NO2-Mittelwert von 45 µg/m³ ermittelt, der im Vergleich zu den anderen Monaten in diesem Jahr deutlich höher liegt. Dies hängt mit dem Tanklasterbrand auf der A 40 und der damit verbundenen Sperrung der Autobahn zusammen. Straßen.NRW hatte nämlich vom 17.09 bis 04.10.2020 eine offizielle Umleitungsstrecke mit dem sogenannten „roten Punkt“ über die Mülheimer Straße ausgeschildert. Diese begann für die aus Richtung Dortmund kommenden Fahrzeuge an der Abfahrt Mülheim-Styrum und verlief dann in Richtung Norden über die gesamte Mülheimer Straße bis zur A 42 (Auffahrt: Oberhausen-Zentrum). In diesem Zeitraum erhöhte sich der DTV-Wert um bis zu 5.000 Fahrzeuge. Da es im Luftreinplan Ruhrgebiet 2011 unter Befreiungen von Amts wegen heißt: „Um dem erforderlichen Ausweichverkehr von den nicht mit Verkehrsverboten belegten Autobahnen Rechnung zu tragen, werden in Anlehnung an die Regelung in § 41 Abs. 2 Nr. 6 der StVO von den Verkehrsverboten die Fahrten ausgenommen, die auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken (Zeichen 454, 455, 457 oder 460 oder über den sog. „Roten Punkt“ im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr III B 3 - 75-02/217 vom 8.2.2006) durchgeführt werden, um besonderen Verkehrslagen Rechnung zu tragen“ und entsprechend nicht nachzuvollziehen war, ob ein Lkw die Umleitungsstrecke nutzt oder nicht, konnten während der Sperrung unter anderem keine Lkw-Kontrollen durchführt werden.
Überwachung des ganztägigen Lkw-Durchfahrtsverbots auf der Mülheimer Straße
Im Rahmen des Vergleiches zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der DUH und der Stadt Oberhausen hat die Stadt in Maßnahme OB.19 (auf S. 50 der aktuellen Fassung des LRP) zugesagt, die Einhaltung des Lkw-Durchfahrtsverbots intensiv zu überwachen. Dieser Verpflichtung soll zunächst einmal durch den Einsatz der teilstationären Lkw- bzw. Geschwindigkeitsmessanlagen nachgekommen werden. Eine solche Anlage kann allerdings nur in den Zeiten eingesetzt werden, zu denen auf der Mülheimer Straße gar kein Lkw-Verkehr zulässig ist. Zu den Zeiten, zu denen „Lieferverkehr frei“ ist, können anliefernde Lkw die Mülheimer Straße legal befahren, und die teilstationäre Anlage kann keine Differenzierung zwischen Liefer- und Durchgangsverkehr vornehmen.
Daher war es von Beginn an vorgesehen, zusätzlich Lkw-Schwerpunktkontrollen (Lieferpapiere, Fahrzeugzustand, Lenk- und Ruhezeiten) durchzuführen. Da diese aus dem fließenden Verkehr heraus erfolgen, ist dies nur mit Unterstützung der Polizei möglich. Das Ziel der Kontrolle ist es, die Lkw-Fahrer herauszufiltern und abzuschrecken, die versuchen das Durchfahrtsverbot in den Zeiträumen, in denen „Lieferverkehr frei“ ist und nicht mit der stationären Messanlage überwacht wird, zu umgehen.
Die erste Kontrolle war für den 29.10.2020 zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr geplant. Aufgrund der steigenden Covid-19-Zahlen wurde allerdings zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, der die Aktion mit vier Mitarbeitern/innen unterstützen sollte, entschieden, die Kontrollen zunächst einmal abzusagen. Sobald sich die Coronalage in Oberhausen wieder entspannt hat, wird zeitnah ein neuer Termin abgestimmt.
Installation eines Passivsammlers an der Duisburger Straße
Wie bereits am 19.08.2020 im Umweltausschuss berichtet wurde (B/16/5840-01), hat das LANUV NRW im Rahmen der Planergänzung des Luftreinhalteplans Berechnungen und Messungen zur Luftbelastungssituation in Oberhausen durchgeführt. Das Ergebnis war, dass zusätzlich zur Mülheimer Straße eine Überschreitung des NO2-Grenzwertes auf der Duisburger Straße zwischen der Buschhausener Straße und der Concordiastraße erwartet wird. Grund dafür ist verkehrlich vor allem der stadtweit überdurchschnittlich hohe Schwerverkehrsanteil von über 5 %.
Um die berechneten 44 µg/m³ näher verifizieren zu können, wurde nach Rücksprache mit dem Umweltministerium, der Bezirksregierung und dem LANUV NRW sowie auf Wunsch der DUH am 15.09.2020 auf Höhe der Hausnummer 208 an einem Mast in einer Baumscheibe ein Passivsammler installiert. Dieser wird ca. im Vierwochenrhythmus beprobt. Die Veröffentlichung der Daten ist monatlich (Mitte des Monats) auf folgender Seite vorgesehen: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-messungen. Die ersten Ergebnisse werden nach einer Prüfung durch das LANUV NRW frühestens im Dezember veröffentlicht. Weitere Verzögerungen sind möglich, da die Probenahme-Rhythmen in den Städten angeglichen werden, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen.
Sollte sich die Grenzwertüberschreitung dann auch messtechnisch bestätigen, tritt Maßnahme „OB.68: Verkehrsreduzierende Maßnahmen an der Duisburger Straße“ aus dem Luftreinhalteplan in Kraft:
Sollte auf der Grundlage der Messwerte der ersten sechs Monate nach Einrichtung der Messstation eine Einhaltung des gültigen Grenzwertes für NO2 im Jahresmittel von 40 µg/m³ nicht zu erwarten sein, wird die Stadt Oberhausen kurzfristig verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungssituation auf der Duisburger Straße zwischen der Concordiastraße und der Buschhausener Straße einführen.
Eine abschließende Bewertung der Belastung kann nach 39.BImSchV zwar erst nach einem vollständigen Jahr erfolgen, allerdings verpflichtet die Maßnahme OB.68 die Stadt dazu, ggfs. schon nach einem halben Jahr zu handeln. Entsprechend müsste die Fachverwaltung dann nach der Veröffentlichung der ersten Werte Anfang 2021, die laut des Umweltministeriums NRW bereits eine Tendenz aufzeigen werden, prüfen, welche Maßnahmen an diesem Streckenabschnitt am erfolgversprechendsten die Stickstoffdioxidkonzentration reduzieren können.
Kurzfassung
Die Planergänzung 2020 des Luftreinhaltplans Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West für die Stadt Oberhausen ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Da der Rat sich in seiner Sitzung am 14.09.2020 vorbehalten hatte, bei Anmerkungen durch Dritte bis zum Abschluss der Eingabefrist am 17.09.2020, die den Entwurf des Luftreinhalteplans verändern könnten, einen erneuten Beschluss zu fassen, werden in dieser Berichtsvorlage kurz die eingegangen externen Stellungnahmen erläutert und weitere aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Planergänzung (NO2-Messwertentwicklung und Überwachung des ganztägigen Lkw-Durchfahrtsverbots auf der Mülheimer Straße, Installation eines Passivsammlers an der Duisburger Straße) vorgestellt.
