Beschlussvorlage - B/17/0135-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entfristung einer befristeten Teilzeitstelle und Einrichtung einer weiteren Teilzeitstelle für die Projektkoordination Innovation City beim Bereich 2-2 / Umwelt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit sofortiger Wirkung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Entfristung der Teilzeitplanstelle sowie die Einrichtung einer weiteren Teilzeitplanstelle (EG 12 TVöD / A 12 LBesG) für die Projektkoordination InnovationCity beim Bereich 2-2 / Umwelt.
Konsequenzen
Bezug
M/16/1703-01, Rat der Stadt, 04.07.2016
InnovationCity roll out – Teilnahme der Stadt Oberhausen und aktueller Sachstand
B/16/2275-01, Rat der Stadt, 13.02.2017
Einrichtung einer auf fünf Jahre befristeten Teilzeitstelle im Bereich 2-2/ Umwelt
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine []
ja [x] siehe Begründung
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Einrichtung einer Teilzeitplanstelle zur Projektkoordination InnovationCity wurde im Februar 2017 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen und zunächst auf fünf Jahre befristet. Mit der Einstellung einer Projektkoordinatorin wird seit Juli 2017 das Projekt InnovationCity roll-out in Osterfeld/Vondern umgesetzt. Eine Evaluierung zur Entfristung war ursprünglich nach vier Jahren vorgesehen (Juli 2021).
Nach Beendigung der Konzepterstellung im Frühjahr 2019 konnte nach der Antragstellung sowie Bewilligung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem folgenden Vergabeverfahren mit der Umsetzung des Sanierungsmanagement begonnen werden.
Die inhaltlichen Aufgaben der Projektkoordination, wie Aktivierung, Planung, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung, etc. konnten in den ersten eineinhalb Jahren der Konzepterstellung mit einer Teilzeitstelle bewältigt werden. Mit Einführung der Umsetzungsphase sind die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen stetig gewachsen.
Neben der eigentlichen Aufgabe der Projektkoordination sind mit der Beantragung von mehreren Förderanträgen bei der KfW, deren administrativen Bearbeitung über die kommenden 4,5 Jahre und einem Ratsbeschluss zur Erarbeitung, Einführung und langfristigen Umsetzung einer städtischen Förderrichtlinie alleine im Projektgebiet Osterfeld zusätzliche personalintensive Aufgaben hinzugekommen.
Darauf aufbauend erfolgte ein Ratsbeschluss zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes in Alstaden, welches ca. 12 Monate zur Fertigstellung benötigt. Inhaltlich und vom Aufwand ist es analog zu Osterfeld zu betrachten; das Konzept muss begleitet werden, Förderanträge zur Umsetzung gestellt und anschließend im Sanierungsmanagement umgesetzt werden. Auch hier ist mit einer Zeitschiene von mind. sechs Jahren zu rechnen.
Des Weiteren erfolgte im Sommer 2020 ein Ratsbeschluss zur Priorisierung weiterer Quartiere im Stadtgebiet, welche nachfolgend mit einer konzeptionellen energetischen Sanierung bedacht werden.
Dies sind langfristig festgelegte Aufgaben, welche aufgrund ihrer Fülle nur mit einer Vollzeitstelle bewerkstelligt werden können. Eine Evaluierung ist daher nicht mehr abzuwarten. Der bisherige Umsetzungsstand in Osterfeld und die kommenden Arbeitsaufträge aus dem politischen Raum bestätigen die im damaligen Ratsbeschluss geforderte positive Entwicklung zur Entfristung.
Darüber hinaus wurde der Fachbereich 2-2-30/ Klima- und Ressourcenschutz insbesondere zur Umsetzung und koordinierenden Abwicklung von Klimaschutzmaßnahmen gegründet, wozu das Projekt InnovationCity mit den Themen energieeffiziente Sanierung dazugehört. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch zukünftig grundsätzlich weitere Maßnahmen im Klimaschutz durch die Stadtverwaltung Oberhausen anzustreben sind. Diese sind ihrerseits durch entsprechendes Personal inhaltlich zu koordinieren und zu steuern, so dass eine Langfristigkeit der in Rede stehenden Planstelle und inhaltlichen Tätigkeitsfelder gegeben ist.
Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet der Planstelle Projektkoordination InnovationCity ist als Schnittstellenaufgabe zwischen Verwaltung, Energieversorgern und lokalen Akteuren sowie der Zusammenarbeit u. a. mit Fachämtern und dem Quartiersmanagement zu betrachten. Hier wird eine hohe Kommunikationskompetenz und Aufgeschlossenheit erwartet. Ein sicheres, fachlich kompetentes und ergebnisorientiertes Auftreten in der Öffentlichkeit sowie Organisationstalent, Teamfähigkeit und Überzeugungskraft haben eine große Bedeutung.
Aktuelle Besetzung
Zu Beginn des Förderzeitraumes wurde die Stelle mit einer Teilzeitkraft besetzt. Seit Sommer 2019 ist die Wochenarbeitszeit im Rahmen der Teilzeitregelung von 19,5 Stunden auf 30 Stunden aufgestockt worden, da sich mit Start der Umsetzungsphase sowie Fördermittelbeantragung und –abwicklung langfristig zusätzliche Mehrarbeit ergeben hat, welche in der ursprünglichen Planung nicht abzusehen war.
Die Stelleninhaberin verlässt die Stadtverwaltung Oberhausen zum 01.01.2021 und nimmt ein unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in einer anderen Kommune an; durch die Inanspruchnahme von Resturlaub ist die Planstelle bereits jetzt unbesetzt.
Zurzeit herrscht ein akuter Fachkräftemangel im Tätigkeitsbereich der Ingenieure, so dass auf dem Arbeitsmarkt mehr freie Stellen als Bewerber*innen zur Verfügung stehen. Demnach sind zeitlich befristete Stellen für die Bewerber*innen unattraktiver und werden oft abgelehnt. Die zukünftige Besetzung soll über eine externe Ausschreibung erfolgen.
Auswirkungen einer Nichtbesetzung
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept Osterfeld können nicht mehr koordiniert und die Sanierungskonzepterstellung für Alstaden, sowie die weitere Planung von Quartieren in Oberhausen zur energetischen Sanierung nicht mehr ausreichend bearbeitet werden.
Neben der inhaltlich-fachlichen Lücke zu der eine Nichtbesetzung führt, ist vor allem die dadurch entstehende Problematik bei den für das Projekt gestellten KfW-Anträgen zu betrachten. Ein Teil der Personalstelle für die InnovationCity-Projektkoordination ist als Eigenanteil in den KfW-Anträgen verrechnet. Statt monetären Finanzmitteln ist der Eigenanteil in Form von Arbeitsleistung eingeflossen. Eine Vakanz dieser Stelle bedeutet also, dass die Stadt Oberhausen ihren Verpflichtungen zur Leistung des Eigenanteils nicht mehr nachkommen kann. Ein Pausieren des Projektes sieht die KfW nicht vor und würde auch bzgl. des vergebenen Auftrages an die ICM (Innovation City Management GmbH) nicht möglich sein.
Um die bereits beschriebene Aufgabenwahrnehmung und Projektbetreuung im erforderlichen Umfang, in erforderlicher Qualität und in dem vorgegebenen Zeitrahmen gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass im Bereich 2-2/Umwelt für das Aufgabengebiet InnovationCity eine unbefristete Vollzeitplanstelle (Ingenieur/in, EG 12 TVöD/ A 12 LBesG) eingerichtet wird.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 0,5 VZÄ (unbefristete Neueinrichtung) und um 0,5 VZÄ (Entfristung) verbunden.
Insofern wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich 2-2/Umwelt geprüft, ob entsprechende kompensatorische Maßnahmen in Frage kommen.
Aufgabenübernahme durch vorhandenes Personal im Bereich 2-2/Umwelt
Eine Benennung einer anderen Person aus dem FB 2-2-30 ist nicht möglich, da entweder keine Kapazitäten frei sind, die Personen aufgrund anderer Förderbestimmungen dies gar nicht tun dürfen oder die von der KfW vorgeschriebenen Qualifizierungen als Sanierungsmanager/in nicht vorhalten.
Eine Aufgabenübernahme durch vorhandenes Personal im Bereich 2-2/Umwelt ist zudem, aufgrund der seit vielen Jahren stattfindenden erheblichen Arbeitsverdichtung und der derzeitigen stellenplantechnischen und personellen Ausstattung, aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht möglich.
Weitere Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Dezernates sind nicht vorhanden.
Wegfall von freiwilligen Aufgaben
Bei den auf der o.g. Stelle verankerten Aufgaben handelt es sich ausschließlich um Aufgaben, welche durch Ratsbeschlüsse übertragen wurden und nicht aufgegeben werden können. Generell nimmt der Bereich 2-2/Umwelt überwiegend hoheitliche Pflichtaufgaben (bspw. im Satzungsvollzug) bzw. vom Land zugewiesene Aufgaben wahr, sodass auch bei anderen Mitarbeitenden keine Kapazitäten generiert werden können.
Vergabe von Aufgaben an Dritte
Eine Vergabe an Dritte ist aufgrund der hohen Koordinations- und Schnittstellenaufgaben nicht möglich.
Wie vorangehend geprüft und begründet, besteht keine Möglichkeit einer Kompensation für die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle bzw. zur Lösung der eingangs beschriebenen Problematik. Daher ist beabsichtigt, den Stellenplan zukünftig um eine Vollzeitplanstelle (EG 12 TVöD / A 12 LBesG) auszuweiten.
Kosten
Die Personalkosten betragen gem. den KGST-Richtwerten jährlich:
Für Tarifbeschäftigte Vollzeit in EG 12 TVöD = 95.800,00 EUR.
Für Beamte Vollzeit in A 12 LBesG = 95.700,00 EUR.
Eine Refinanzierung der Stelle ist prinzipiell nicht gegeben, Einnahmen, z.B. aus Gebühren werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.
Die Beteiligungsverfahren werden parallel durchgeführt.
