Berichtsvorlage - M/17/0129-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Berichtszeitraum

Die Berichtserstattung umfasst den Zeitraum Juli 2020 bis November 2020.

 

2. Personelle Ausstattung

Mit Beschluss des Rates vom 16.12.2019 wurde die Neustelle (50%) des/der Antikorruptionsbeauftragten im Bereich 0-2/Rechnungsprüfung eingerichtet und ist seit dem 01.07.2020 besetzt (auf die Vorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss am 12.05.2020/ Drucksache Nr. B/16/5327-01 wird verwiesen).

 

3. Grundlage und Aufgaben

Seit 31. Dezember 2013 ist das novellierte Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) in Kraft. Auf dieser Basis sowie der Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung der Stadtverwaltung Oberhausen arbeitet die Antikorruptionsbeauftragte.  Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung, Unterrichtung und Unterstützung der Behördenleitung sowie der städtischen Bediensteten und Bereiche in allen Fragen der Korruptionsprävention
  • Fertigung und Pflege von verwaltungsweiten Gefährdungsanalysen gemäß § 19 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen
  • Mitwirkung beim Aufbau und der Fortschreibung eines Konzeptes zur Korruptionsprävention
  • Entwicklung, Planung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Berichterstattung an den Verwaltungsvorstand, politische Gremien und die Aufsichtsbehörde
  • Beratung für Bürgerinnen und Bürger, die Korruptionsfälle oder einen Verdacht melden, der städtische Mitarbeitende betrifft
  • Ansprechperson für alle Beschäftigten hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente (auch ohne Einhaltung des Dienstweges)

 

4. Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes

Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Deliktsbereich Korruption finden sich im Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes. Das aktuellste Lagebild aus dem Jahr 2018 ist am 18.10.2019 erschienen und wird im anliegenden Schaubild Bundeslagebild 2018 (Anlage) in Auszügen dargestellt. Das zuletzt veröffentlichte Lagebild aus Nordrhein-Westfahlen bezieht sich auf einen früheren Zeitraum und wird aus Gründen der Aktualität nicht abgebildet. Ein Lagebild aus Oberhausen ist nicht zugänglich.

 

Die Datenbasis beruht auf Fällen der Landeskriminalämter, des Bundekriminalamtes, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes und bezieht sich auf die, durch die Ermittlungsbehörden durchgeführten Verfahren - nicht auf Korruption in Deutschland insgesamt. Diese Einschränkung ist besonders zu betonen, da Fachleute im Bereich der Korruptionsstraftaten von einem Dunkelfeld von über 95 % ausgehen.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 3.804 Korruptionsstraftaten und 1.607 Begleitdelikte polizeilich registriert. Dies bedeutet einen Rückgang um rund 22% gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde 2018 die niedrigste Anzahl von verfolgten Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet.

Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr von 2.939 auf 2.458 gesunken (-16%). Während die Zahl der Geber um 39% auf 924 gesunken ist, muss bei der Zahl der Nehmer ein Anstieg von 8% verzeichnet werden. Der Anteil der Fälle mit dem Zielbereich öffentliche Verwaltung ist im Jahr 2018 um 10 % angestiegen. Im Gegensatz dazu sind die Fallanteile in den Bereichen Politik (-1 %), Wirtschaft (-4 %) und Strafverfolgung/Justiz (-5 %) gesunken. Der Anteil der Amtsträger unter den Nehmern ist weiter gestiegen.

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist oder in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht. Auch Personen, die dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen, werden gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB als Amtsträger betrachtet. „Sonstige Stellen“ sind privatrechtliche Organisationsformen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen - z. B. kommunale Betriebe in den Bereichen Ver- und Entsorgung oder Ingenieurbüros, welche Ausschreibungen für staatliche Bauvorhaben durchführen.

Inzwischen sind 78% (2017 noch 73%) der Nehmer Amtsträger. Eine Interpretation dieser Zahlen ist, dass die öffentliche Verwaltung Verdachtsfälle offensiver behandelt. Das BKA weist daher auch selbst darauf hin, dass der hohe Anteil der Amtsträger als Indiz für die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen in den Behörden gewertet werden kann.

Bevorzugtes Ziel ist bei 75,8% der Geber die Erlangung von behördlichen Genehmigungen und Aufträgen. Zur tatsächlichen Dimension der hervorgerufenen Schäden kann auch das BKA generell schwer Aussagen treffen, da sich beispielsweise die durch korruptionsbedingte Erlangung von Genehmigungen verursachten finanziellen Schäden in der Regel nur vage bemessen lassen. Unabhängig vom monetären Schaden, untergräbt Korruption in jedem Fall das Vertrauen in die Integrität und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Die Auswertungsergebnisse beziehen sich auf das Bundeslagebild des BKA insgesamt und sind nicht zwingend dem Schaubild zu entnehmen.

 

5. Tätigkeitsbericht und Ausblick

 

a.)    Antikorruptionskonzept

 

Die Erstellung und Fortschreibung eines Konzeptes zur Korruptionsprävention ist eine Daueraufgabe. Das zu erstellende Antikorruptionskonzept soll zukünftig die städtischen Präventionsmechanismen darstellen und gleichzeitig alle in den Bereichen der Antikorruption vorhandenen Vorschriften abbilden.

 

b.)    Überarbeitung der stadtinternen Regelungen

 

Die aktuelle Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung der Stadtverwaltung Oberhausen  ist am 1.4.2003 in Kraft getreten.  Durch die Schaffung der Stelle eines/r Antikorruptionsbeauftragten sind insbesondere die Informationswege und Zuständigkeiten bei Meldung eines Korruptionsverdachts neu zu regeln. Die Geschäftsanweisung wird zurzeit durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung bzw. die Antikorruptionsbeauftragte inhaltlich überarbeitet. Erste Abstimmungen hierzu sind bereits mit dem Bereich 4-6/Recht erfolgt.

 

c.)    Konzeption und Planung von Sensibilisierungsschulungen zur Korruptionsprävention

 

Die Erscheinungsvielfalt der Korruption macht es unmöglich, eine einzelne Maßnahme zu entwickeln, die geeignet ist, diese in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern. Erforderlich ist daher immer ein Bündel von Maßnahmen. Eines noch zu entwickelnden Gesamtkonzeptes „Antikorruption“ vorwegnehmend, soll die Sensibilisierung durch Information und Aufklärung bereits kurzfristig vorangetrieben werden.

 

Korruption ist ein sogenanntes Kontrolldelikt, in dem in erster Linie mit überwachenden Maßnahmen erfolgreich begegnet werden soll. Im Gegensatz zu konkreten Kontrollmaßnahmen, handelt es sich bei Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen um eine „softe“ Form der Prävention. Bei der Sensibilisierung geht es darum, das Integritätsbewusstsein zu stärken und das Thema präsent zu machen. 

 

Im Mittelpunkt steht hier ausdrücklich nicht der pauschale Verdacht gegen alle Mitarbeiter/innen, sondern vielmehr der Vertrauensschutz der Öffentlichkeit in eine von persönlichen Vorteilen unabhängige Führung der Dienstgeschäfte, aber gleichzeitig auch der fürsorgliche Schutz der Mitarbeiter/innen vor Manipulationsversuchen und ungerechtfertigten Verdächtigungen.

 

Ein Vorschlag des Bereiches Rechnungsprüfung zur Ausweitung des bisher bestehenden Schulungsangebotes zum Thema Antikorruption wurde durch die Antikorruptionsbeauftragte erarbeitet und dem Bereich 4-1/Personal und Organisation zur Abstimmung des weiteren Vorgehens vorgelegt.

 

d.)    Beratung/Etablierung eines Hinweisgebersystems

 

Die Beratung bei internen und externen Anfragen sowie die Aufnahme und Prüfung von Hinweisen auf korruptes Verhalten haben wesentlichen Anteil an einer erfolgreichen Korruptionsprävention und -bekämpfung.

 

Durch die Erstellung eines Intranet- sowie Internet-Auftritts mit Veröffentlichung der Kontaktdaten ist die Erreichbarkeit der Antikorruptionsbeauftragten durch die Mitarbeitenden sowie die Bürger/innen der Stadt Oberhausen seit September telefonisch, postalisch und per Mail sichergestellt.

 

 

e.)    Interne Nachforschungen/Fallzahlen

 

Nach § 12 KorruptionsbG ist der Oberbürgermeister verpflichtet, sofern Tatsachen vorliegen, die Anhaltspunkte für die Begehung einer der in § 5 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Straftaten durch eine natürliche Person oder im Zusammenhang mit der Dienstausübung durch eine bei einer öffentlichen Stelle beschäftigten Person darstellen können, den Verdacht dem Landeskriminalamt mitzuteilen. Für die Einleitung von Verfahren und die Durchführung von Ermittlungen sind ausschließlich die Ermittlungsbehörden verantwortlich.

 

Im Betrachtungszeitraum ist ein anonymer Hinweis auf Korruption postalisch eingegangen. Der geäußerte Verdacht bezieht sich auf einen bereits seit Ende 2015 bestehenden Vorgang. Die ebenfalls im Jahr 2015 erfolgte Sachverhalts-Prüfung durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung ergab keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, so dass keine Weiterleitung der Information an die Staatsanwaltschaft erfolgte. Vielmehr wurden in diesem Zusammenhang bereits in den Vorjahren aus Gründen der Fürsorgepflicht durch die Stadt Oberhausen zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt.

 

f.)      Zusammenarbeit/Arbeitskreis Erfahrungsaustausch Korruption NRW

 

Die Antikorruptionsbeauftragten aus großen nordrhein-westfälischen Kommunen treffen sich zweimal jährlich zusammen mit Vertretern/innen des Landeskriminalamtes in der Arbeitsgruppe „Erfahrungsaustausch Korruption NRW“. Ziel ist es, über den Austausch von aktuellen Themen, Arbeitsweisen, Ideen und Erfahrungswerten Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen. Corona-bedingt, sind die letzten zwei geplanten Sitzungen ausgefallen. Mit Blick auf die nächste Sitzung wurde die Oberhausener Antikorruptionsbeauftragte bereits in den Arbeitskreis aufgenommen.

 

Um losgelöst von dem Arbeitskreis bei der Implementierung von Maßnahmen zur Korruptionsverhütung sowie -bekämpfung auf Erfahrungswerte anderer Kommunen/Behörden zurückgreifen zu können, wurden durch die Antikorruptionsbeauftragte städteübergreifende Kontakte zu anderen Ansprechpersonen zur Korruptionsprävention/-bekämpfung sowie dem Landeskriminalamt  NRW geknüpft sowie erste interkommunale Umfragen zur Ausgestaltung von Präventionsmaßnahmen initiiert.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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