Beschlussvorlage - B/17/0085-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt Herrn Stefan Kabuth zum Rechnungsprüfer bei der Stadt Oberhausen.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r und § 101 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Leitungen und Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rat der Stadt bestellt und abberufen.

Herr Kabuth wurde zum 01.07.2020 bei der Stadt Oberhausen als technischer Mitarbeiter eingestellt und ist seitdem innerhalb des Fachbereiches 0-2-30/ Technische Prüfung schwerpunktmäßig mit der Prüfung von Vergaben, Nachträgen, Schlussrechnungen bei größeren Auftragsüberschreitungen, Bauausführungen und -rechnungen, mit Sonderprüfungen sowie in der baubegleitenden Beratung tätig. Da er sich im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung bewährt hat, soll Herr Kabuth nunmehr als Rechnungsprüfer bestellt werden.

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