Beschlussvorlage - B/17/0109-02
Grunddaten
- Betreff:
-
- Barrierefreier Umbau Ratssaal- Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen Lehrschwimmbäderhier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- F. Horvath
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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23.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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23.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch den Hauptausschuss nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch den Hauptausschuss wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt hinsichtlich des barrierefreien Umbaus des Ratssaales die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
870001130102010 | Barrierefreiheit öffentliche Gebäude
| 785120 | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen OGM
| 2.105.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.
3. 3 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt hinsichtlich der Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010005000 | Lehrschwimm-becken
| 785120 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen OGM | 1.632.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.
Konsequenzen
Bezug
zu 2.: Drucksache-Nr.: B/16/2927-01 vom 25.09.2017
Vorschlagsliste zusätzliche Investitionsmaßnahmen 2017
Drucksache-Nr. B/16/4031-01 vom 24.09.2018
Durchführung des KInvFöG/ Geplante Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden 2019 ff.
Drucksache-Nr. B/16/4284-01 vom 17.12.2018
Umbau des Ratssaals im Rathaus Oberhausen
Drucksache-Nr. B/16/5226-01 vom 11.11.2019
Zusätzliche Bereitstellung investiver Mittel für den Neu-/Umbau versch. städt. Gebäude
zu. 3.: Drucksache-Nr. B/16/5391-01 vom 17.02.2020
Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
zu 2. Barrierefreier Umbau Ratssaal
Ausgangslage
Bereits 2016 wurde ein Vorschlag zur Verbesserung der Barrierefreiheit im/am Rathaus Oberhausen erarbeitet. Dieser beinhaltete unter anderem folgende Vorgaben für den Ratssaal:
- Schaffung von 7 Rollstuhlfahrerplätzen sowie Nutzbarkeit des Rednerpultes für Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreier Zugang zur Besuchertribüne
- Schaffung von 1 Rollstuhlfahrerplatz auf der Besuchertribüne
- Einbau von Leitsystemen für Menschen mit Sehbehinderungen und
- Verbesserung der Akustik (Sprachverständlichkeit) sowie Einbau einer Induktionsschleife für Menschen mit Hörbehinderungen
Des Weiteren wurden die Raumluftqualität und insbesondere in den Sommermonaten die vorherrschenden Temperaturen von den Nutzern bemängelt, da keine ausreichende Be- und Entlüftung des Ratssaales durch die vorhandene Lüftungsanlage mehr gewährleistet war.
Bei den hierbei durchgeführten umfangreichen technischen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass sich der Ratssaal, der 1958 im Zuge einer Entkernung des Altbestandes und einer Neugestaltung im Sinne des Bonner Plenarsaales gestaltet wurde, auch technisch gesehen auf dem Stand der 1950er Jahre befindet. Dies gilt auch für die verbaute Medientechnik, die insgesamt den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Die Aufgabenstellung sah zunächst eine Verbesserung der oben genannten Aspekte vor. Dies beinhaltete zu Anfang nicht zwingend ein Einhalten der aktuellen Vorgaben in allen technischen Bereichen. Hier wurde im Rahmen des Projektes jedoch deutlich, dass die Umsetzung der aktuellen DIN-Normen (vor allem im Bereich der technischen Ausbaugewerke) zwar mit höheren Kosten verbunden sein wird, aber der Ratssaal durch die Sanierungsmaßnahmen dann auch für viele Jahre zukunftsträchtig nutzbar sein wird. Somit wurde die Einhaltung aller DIN-Normen seitens des Nutzers entschieden und wesentlicher Bestandteil der Planung.
Es gibt einige Aspekte (wie z.B. Brandschutz), die von Anfang zwingender Bestandteil der Planung waren.
Weiterer Projektverlauf 2018 bis heute
Um möglichst alle Bedürfnisse der Nutzer bei den Planungen berücksichtigen zu können, wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis als übergeordnetes Lenkungsgremium gegründet, in dem Vertreter*innen aller Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Oberhausen vertreten waren.
Zunächst wurden mögliche Bestuhlungsvarianten von ebenerdiger Anordnung mit einer gedrehten Sitzordnung mit Zugang zum Balkon bis zu diversen Varianten eines ansteigenden Gestühls eines klassischen Plenarsaals betrachtet. Die Nutzer entschieden sich hierbei für die Beibehaltung der Bestuhlungsanordnung, die auch aktuell vorhanden ist in Form eines ansteigenden Plenums im Halbrund mit dem natürlichen Lichteinfall im Rücken und Blick auf die angehobene Regierungsbank auf der Saal-Innenseite.
Dabei ist eine Möblierung geplant, welche je nach Sitzverteilung angepasst werden kann. Ebenso gibt es Sondermöbel, die insbesondere auf die Belange für mit Menschen mit Behinderungen eingehen.
Die Stühle sind auf Stuhlführungsschienen gelagert, die bei Nichtbelegung den Stuhl an den Tisch gleiten lassen und so eine Gangbreite auch im Brandfall bei hektischem Verlassen des Raumes gewährleisten.
Bereits zu Beginn des Projektes wurde ebenfalls deutlich, dass es zwei wesentliche zeitgeschichtliche Aspekte gibt:
- Den ursprünglichen Zustand des Saals von 1930 und
- die radikale Umgestaltung im Stil der 50er Jahre, in dessen Zustand sich der Saal aktuell befindet.
Im Zuge der Bestandssichtung wurde festgestellt, dass die aufwendig gestaltete ursprüngliche Decke von 1930 noch zu ca. 70 % erhalten ist und eine Wiederherstellung baulich möglich ist. Dies wurde seitens der unteren Denkmalbehörde begrüßt und ein Förderantrag auf eine Zuwendung in Höhe von 105.000,00 EUR für die Wiederherstellung der Decke gestellt und von der Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt.
Das Rathaus Oberhausen steht insgesamt unter Denkmalschutz und ist ein bedeutendes Bauwerk aus der Epoche des Backsteinexpressionismus. Von der umgebenden Parkanlage über die Staffelung der Baukörper, der Ausgestaltung der Fassaden bis hin zur Gestaltung der Innenräume in Gliederung und Materialität, handelt es sich um ein sehr exakt durchgestaltetes Gesamtkunstwerk.
Die Umbaumaßnahmen des Ratssaals im Jahre 1958 waren jedoch im Wesentlichen durch die Reformgedanken der Nachkriegszeit geprägt. Hier wurde radikal mit dem Bestand gebrochen. Die Gestaltung entsprach dem nüchternen Stil der 1950er Jahre. Auffällig in dem Saal ist das Wandfries des Oberhausener Künstlers Walter Mawick, das auf zwei Wandseiten umlaufend installiert wurde. Es stellt eine abstrakte Stadtsilhouette mit bedeutenden Bauwerken dar.
Die Untere Denkmalbehörde hat in Abstimmung mit der Oberen Denkmalbehörde entschieden, dass denkmalpflegerisch betrachtet das Gesamtkunstwerk Rathaus von 1928 die denkmalwürdige und schützenswerte Substanz darstellt, nicht jedoch der Umbau von 1958. Eine Genehmigung für die Gestaltung unter Berücksichtigung der Zeitschicht der 1958er Jahre konnte nicht in Aussicht gestellt werden.
Ein „Nebeneinander“ der Zeiten 1928 & 1858 (Rekonstruktion der historischen Decke und Erhalt des Wandfrieses von 1958) kann daher nicht realisiert werden.
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde wurde letztendlich festgelegt, dass der Wandfries an einem anderen Ort aufgehängt und der Ratssaal in Anlehnung der Leitmotive der 1930er Jahre mit einer zeitgenössischen Architektursprache gestaltet wird. Hierfür erteilte die Untere Denkmalbehörde die notwendige Genehmigung.
Zusammenfassend hat sich die Aufgabenstellung wie folgt konkretisiert:
- Verbesserung der Barrierefreiheit
- Erneuerung der technischen Anlagen und Auslegung nach den aktuellen DIN-Normen
- Wiederherstellung der historischen Decke von 1930.
Dies stellt jedoch technisch betrachtet insofern eine Herausforderung dar, da sowohl für die Realisierbarkeiten (Kühlung/Heizung) als auch die Raumakustik die hierfür benötigten Decken-, Wand- und Bodenoberflächen inkl. der Möbeloberflächen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dass hierbei im Wesentlichen aus Denkmalschutzgründen die Decke weder technisch noch optisch verändert werden darf, stellt eine besondere Herausforderung dar.
Zur zukünftigen Gestaltung des Saales finden noch weitere Untersuchungen statt. Insbesondere Farb- und Materialuntersuchungen im Bereich der Decke und der Fenster sind in Arbeit. Es scheint eine große Farbigkeit in dem ursprünglichen Saal vorgeherrscht zu haben. Dies betrifft primär die Bereiche Decke und Fenster (welche eine farbige Buntglas-Gestaltung besaßen). Im Laufe des Projektes wurden immer mehr Erkenntnisse gewonnen – unter anderem auch die Bedeutung der Fenster. Zur künstlerischen Ausgestaltung der notwendigen neuen Fensteranlage konnte eine Glaskünstlerin gewonnen werden.
Schlussendlich konnte eine Lösung gefunden werden, die sämtliche technischen und gestalterischen Belange vereint, vor allem aber die Bedürfnisse der Nutzer umfänglich berücksichtigt.
Kosten
Die Kosten sind im Wesentlichen nun in folgende Einzelbereiche aufzugliedern:
1) Wiederherstellung der historischen Decke 284.410,00 EUR brutto
2) Erneuerung der Fenster 495.000,00 EUR brutto
3) Ansteigende Podeste & Möblierung 1.070.643,00 EUR brutto
4) Auflagen Barrierefreiheit 248.829,00 EUR brutto
5) Technischen Ausstattung nach aktueller DIN 1.238.195,00 EUR brutto
6) Sanierung Ratssaal 1.119.057,00 EUR brutto
Gesamtsumme 4.456.134,00 EUR brutto
Die Kosten beinhalten sowohl die veranschlagten Baukosten als auch sämtliche Planungskosten von Beginn der Planung in 2017 an bis zur geplanten Fertigstellung im Dezember 2021. Auch die bisher angefallenen Baukosten (Einrüsten des Saals zur Demontage der Decke von 1958) sind in der obigen Kostenaufstellung enthalten.
Den Ausgaben gegenüber stehen folgende Einnahmen aus Fördermaßnahmen:
- Denkmalpflegerische Förderung Sanierung Decke: 105.000,00 EUR
- Erneuerung der Fensteranlage (KInvFöG) : 220.950,00 EUR
Anstehende Auftragsvergaben
Ursprünglich sollten die Mittel in Höhe von 2.105.000,00 EUR für den Umbau des Ratssaales im Haushalt 2021 eingeplant werden. Da mit der Ausführung des Umbaus jedoch bereits begonnen wurde und sich im weiteren Projektverlauf herausgestellt hat, dass zum Teil pandemiebedingt beispielsweise die Ausstattungsgegenstände deutlich längere Lieferzeiten haben, werden die Mittel bereits im Haushalt 2020 benötigt, um schon jetzt notwendige Bestellungen rechtssicher auszulösen, damit der Bauzeitenplan, welcher eine Fertigstellung der Maßnahme für Ende 2021 vorsieht, eingehalten werden kann.
zu 3. Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern
Ausgangslage
In seiner Sitzung am 17.02.2020 beschloss der Rat der Stadt vorbehaltlich eines entsprechenden Zuwendungsbescheides die Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO)“ sowie die Bereitstellung des hierfür benötigten Gesamteigenanteils jeweils jahresbezogen innerhalb der vorgegebenen Kreditlinie der Bezirksregierung.
Mit Bescheid vom 21.04.2020 bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 für die Implementierung eines digitalen Energiemanagements für die 7 Oberhausener Lehrschwimmbecken mit einem Gesamtvolumen von bis zu 8,1 Mio. EUR bei Bau- und Planungskosten von rund 9 Mio. EUR.
Für das Förderprojekt wurde eine entsprechende investive Mittelbereitstellung inklusive Mittelabrufprognose für die Jahre 2020 bis 2023 vorgenommen.
Begleitende Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen
Bereits antragsbegleitend wurden die zusätzlich vorhandenen Mängel im Erscheinungsbild und in der Ausstattung der Lehrschwimmbäder erfasst und entsprechend priorisiert.
Aktuell sind die Schwimmhallen geprägt von den Spuren der in der Vergangenheit häufig und kleinteilig vorgenommenen Instandsetzungsmaßnahmen, die zu einem uneinheitlichen Erscheinungsbild führten, weshalb der ursprüngliche Charme der Bauzeit Ende der 1950er Jahre verloren ging. Zudem wird erwartet, dass die bekannten Mängel in den kommenden Jahren akut werden und dann mit außerplanmäßigem Aufwand beseitigt werden müssen, um die Nutzbarkeit der Wasseranlagen zu erhalten.
Aus arbeitsökonomischen Gründen ist es wirtschaftlicher, bereits jetzt die Sanierung der Gebäudesubstanz anzugehen, um den optischen Zustand der Bäder inkl. Nebenräume dem Niveau der angestrebten Gebäudeleit- und Schwimmbadtechnik anzugleichen sowie dem Gesamtprojekt bestehend aus energetischer Sanierung, Digitalisierung, Implementierung eines effizienten Energiemanagements und nachhaltiger Revitalisierung der Gebäudeausstattung zu einem runden Abschluss zu verhelfen. Dadurch ist davon auszugehen, dass sich die Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der Gebäude zukünftig deutlich reduzieren.
Mit der jetzigen Strategie werden die energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Oberhausener Lehrschwimmbädern des DISKO-Projektes mit den begleitenden Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen verknüpft, wodurch sich die Einschränkungen des Betriebes reduzieren lassen und gleichzeitig die Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern steigt.
Einsparungen / Kosten
Neben der zuvor genannten Reduzierung der Gebäudeunterhaltungskosten kann darüber hinaus nach Abschluss des DISKO-Projektes und der energetischen Begleitmaßnahmen (städtischer Haushalt) durch gesenkte Energiebedarfe mit jährlichen Kosteneinsparungen in Höhe von rd. 300.000,00 EUR gerechnet werden, durch welche die Kosten der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen bei Betrachtung des konsumtiven Gesamthaushaltes sukzessive refinanziert werden.
Die beiliegende Tabelle (Anlage 1) listet die erforderlichen ergänzenden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 6,62 Mio. EUR (investiv 4,8 Mio. EUR, konsumtiv 1,8 Mio. EUR), sortiert nach Dringlichkeit bzw. aktuellem Gebäudezustand, auf.
In den investiven 4,8 Mio. EUR sind auch die energetischen Baumaßnahmen mit einem Volumen von 1,57 Mio. EUR inkl. HOAI enthalten (Fassaden, Fensterfronten, Dächern der Nebengebäude), die vom Fördergeber für zielführend und dem Grunde nach für förderwürdig erachtet wurden, jedoch letztlich aufgrund der Budgetdeckelung nicht gefördert werden konnten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll in Abhängigkeit der Umsetzung der geförderten energetischen Sanierungsmaßnahmen des DISKO-Projektes erfolgen. Die vorgeschlagenen Umsetzungszeiträume der Nichtfördermaßnahmen sind unter Berücksichtigung dieser Abhängigkeit sowie weiterer zeitlich bestimmender Faktoren zur planmäßigen Mittelbereitstellung und -bewirtschaftung angesetzt worden.
Renovierungskosten werden in allen Gebäuden in Form von Maler- und Putzarbeiten im Anschluss an die geförderten Maßnahmen entstehen und wären dem Grunde nach dem DISKO-Projekt zuzuordnen. Aufgrund der bereits beschriebenen Deckelung des förderfähigen Budgets auf 9 Mio. EUR ist nunmehr eine konsumtive Abwicklung vorgesehen. Derzeit erfolgt eine Prüfung der OGM GmbH, welche Gebäudesanierungs-/Renovierungsanteile ggfs. über das Budget der objektspezifischen Maßnahmen umgesetzt werden können, um den vorgenannten Aufwand zu reduzieren.
Maßnahmenbegleitend werden die Trinkwasseranlagen entsprechend den Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung hergestellt; die entsprechenden Kosten sind in dem vorgenannten konsumtiven Anteil enthalten.
Die gebäudespezifische Darstellung sämtlicher angestrebter Maßnahmen ist der aktualisierten textlichen DISKO-Präsentation (Anlage 2) zu entnehmen.
Anstehende Auftragsvergaben
Die ersten Vergaben sollen im Kontext verlangsamter Produktions- und Transportketten sowie des sehr ambitionierten Umsetzungszeitraumes noch in 2020 erfolgen. Im Hinblick auf die haushaltsrechtlich erforderliche Mittelbindung bei Auftragsvergabe müssen die kurzfristig anfallenden investiven und nicht förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Höhe von insgesamt 1.555.100,00 EUR, die grundsätzlich erst für 2021 angedacht waren, bereits jetzt zur Verfügung gestellt werden.
Ausstehende Schlussrechnung
Die Schlussrechnung für die Planungsleistungen zur Entwicklung eines genehmigungsfähigen Förderantrages für das DISKO-Projekt wurde für Mitte November 2020 von der OGM GmbH angekündigt. Sie schließt mit einem Saldo in Höhe von rd. 76.500,00 EUR zu Lasten der Stadt. Ein Haushaltsansatz wurde für diese Position für 2020 nicht gebildet, da zunächst davon ausgegangen wurde, dass die Abschlagszahlungen lt. Zahlungsplan auskömmlich wären. Unter Berücksichtigung dieser Forderung ergibt sich der im Beschlussvorschlag aufgeführte Finanzbedarf.
Haushaltsverträglichkeit
Analog der Verfahrensweise in Vorjahren finden auch im laufenden Haushaltsjahr in regelmäßigen Abständen von grundsätzlich sechs Wochen Investitionskonferenzen unter der Leitung des Oberbürgermeisters statt. Die städtischen Bereiche mit hohen Investitionsbudgets berichten in diesem Rahmen über den Fortschritt der einzelnen investiven Projekte sowie der Mittelabflussplanung und deren Realisierung. Ebenso wird dargelegt, wenn aufgrund von Verzögerungen die Umsetzung der Maßnahmen und somit auch der Mittelabfluss gefährdet erscheinen. Grundlage hierfür ist die Gesamtinvestitionsliste unter Berücksichtigung der unterjährig bereits erfolgten Um-/Neuplanungen durch entsprechende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Diese resultieren u. a. aus Verpflichtungen des Vorjahres, die aber bei der Haushaltsanmeldung für das laufende Jahr aus zeitlichen Gründen (Termin Veränderungsnachweisung) nicht im Budget berücksichtigt werden konnten.
Im Gegensatz zu Vorjahren stellt sich jedoch die Gesamtausgangssituation im Investitionshaushalt 2020 völlig anders dar: In Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde ein Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von ca. 126 Millionen Euro im Haushaltsplan 2020 abgebildet und auch so beschlossen. Grund dafür waren unter anderem:
● Umfangreiche Förderprojekte (z.B. Brückenschlag, Straßenbaumaßnahmen, Luftreinhalteprogramme, Sportplatzneubauten oder KIF I und KIF II Programme) mit den jeweiligen Eigenanteilsbeträgen beziehungsweise nichtförderfähigen Zusatzkosten
Hinweis:
Selbst bei grundsätzlich hohen Förderquoten ist oftmals aufgrund der jährlichen Kassenwirksamkeit gemäß Nebenbestimmungen der Förderbescheide eine erhebliche Vorfinanzierung seitens der Stadt im Investitionshaushalt erforderlich.
● Veranschlagung von Budget gemäß den gesetzlichen Vorgaben für dringend notwendige KTE Neubauten sowie Schulbauten
● Allgemeine Infrastrukturbudgets (Grunderwerb, Beschaffungen sowie Baumaßnahmen Feuerwehr) sowie die Abbildungen neuer Budgets (zum Beispiel IT-Ansätze Gesamtverwaltung, objektspezifische Maßnahmen oder Emscherumbau)
Dies führte dazu, dass zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung - im Gegensatz zu den Haushalten der Vorjahre - eine Neuverschuldung ausgewiesen werden musste.
Wie bereits geschildert, wurde dieses Verfahren von der Bezirksregierung grundsätzlich akzeptiert, jedoch gemäß Haushaltsverfügung mit den Auflagen versehen, unterjährig keine neuen Maßnahmen zu beschließen, sondern lediglich bereits begonnene Projekte - wie z. B. die im Beschlussvorschlag genannten - nachzufinanzieren oder im Rahmen von konkreten Gefahrenabwehrmaßnahmen zu handeln. Diesbezügliche Nachfinanzierungen wurden/werden je nach Betragshöhe entweder direkt durch den Rat der Stadt beschlossen oder bei Entscheidungen des Stadtkämmerers im Rahmen der Kenntnisnahme vorgelegt.
Ziel bleibt somit, eine möglichst hohe Ausschöpfungs-/Umsetzungsquote der originär abgebildeten planmäßigen Investitionsmaßnahmen zu realisieren.
Aufgrund vorgenannter Ausführungen (u.a. Neuverschuldung, Auflagen Bezirksregierung) steht ein etwaiges, durch politische Gremien neu zu beschließendes freies investives Kompensationsbudget in diesem Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Wie bereits dargestellt, sind die Maßnahmen Umbau Ratssaal und Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen an den Lehrschwimmbecken hiervon nicht betroffen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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