Beschlussvorlage - B/17/0090-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 451 - Waldhuckstraße -(Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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09.12.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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26.11.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates folgenden Punkte:
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung
a) den Stellungnahmen zu IV.6, 14, 15, 20 - 22 und 24 stattzugeben;
b) den Stellungnahmen zu IV.1 - 5, 7 - 13, 16 - 19, 23 und 25 - 35 teilweise stattzugeben;
c) die Stellungnahmen zu V.B 1 - 3 zur Kenntnis zu nehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ferner:
a) den Bebauungsplan Nr. 451 - Waldhuckstraße - in der Fassung vom 22.07.2019 (einschl. Ergänzung vom 26.10.2020) als Satzung;
Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV.NRW.2020, S. 218b, ber. S. 304a).
b) die dem Bebauungsplan Nr. 451 beigefügte Begründung in der Fassung der Fortschreibung vom 26.10.2020 als Entscheidungsbegründung.
Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 451 - Waldhuckstraße - vom 26.06.2000 (Drucksache Nr. B/00/722).
- Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, zur Verkleinerung des Geltungsbereichs und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 16.12.2019 (Drucksache Nr. B/16/5225-01).
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
Siehe Kapitel I - Finanzielle Auswirkungen - auf Seite 13 der Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 451 (s. Anlage 2).
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
I. Lage des Plangebiets im Stadtbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 451 liegt in der Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 21, und umfasst den südlichen Abschnitt der Waldhuckstraße zwischen Forststraße und Bremenkampstraße sowie die Flurstücke Nr. 34, 35, 316, 317, 318, 319, 320, 322, 323, 343 und 345. Es wird wie folgt umgrenzt:
Nordwestliche Seite der Waldhuckstraße von der Forststraße bis zur Bremenkampstraße, am in nordwestlicher Verlängerung der nordöstlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 345 und Nr. 343 liegenden Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 40 abknickend zum nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 345, nordöstliche Grenzen der Flurstücke Nr. 345 und 343, südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 343, südwestliche Grenzen der Flurstücke Nr. 343 und 345, südöstliche Seite der Waldhuckstraße bis zum südlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 303, dort abknickend zum östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 35, südöstliche Grenzen der Flurstücke Nr. 35, 34, 315, 320, 319, 318, 317, 316, 322 und 323, südwestliche Seite der Waldhuckstraße.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist auch der verkleinerten Fassung des Bebauungsplans
(Anlage 1) zu entnehmen.
II. Planungsanlass und -ziele
In der Waldhuck-, Nassenkamp- und Bremenkampstraße waren umfangreiche Kanalbauarbeiten notwendig. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wurde die Waldhuckstraße zwischen Forst- und Bremenkampstraße im Jahre 2012 erstmals endgültig hergestellt.
Um die vorhandene städtebauliche Ordnung weiterhin zu gewährleisten und zum Zwecke der rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage Waldhuckstraße gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll ein Bebauungsplan aufgestellt und darin die Straßenbegrenzungslinien und die öffentliche Verkehrsfläche gemäß dem Bestand festgesetzt werden.
Mit der Festsetzung von Straßenbegrenzungslinien und der damit klaren Abgrenzung zwischen den öffentlichen Flächen und den angrenzenden privaten Flächen schafft der Bebauungsplan auch bindende Vorgaben für den räumlichen Umgriff des erfolgten Ausbaus. Die textliche Festsetzung zum Erhalt von Straßenbäumen dient der Aufwertung der Waldhuckstraße und des Wohnumfeldes, gleichzeitig wirken sich die Bäume positiv auf das lokale Klima aus.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 451 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:
• Planungsrechtliche Sicherung der Waldhuckstraße zur Erschließung der angrenzenden Wohnbaugrundstücke;
• Festsetzung der Straßenbegrenzungslinien und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Bestand.
Die Beschreibung der konkreten Ziele und die Festsetzungen des Bebauungsplans sind auch der Begründung (Anlage 2) zu entnehmen.
III. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Angesichts der Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 451 ist dies zweifellos gegeben. Der Bebauungsplan soll die Waldhuckstraße als Erschließung für die nach § 34 BauGB zu beurteilenden angrenzenden Wohngebiete sichern und die rechtmäßige Herstellung der Straße gewährleisten.
Als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens werden auch Grenz-werte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO genannt:
20.000 m² bzw. 70.000 m² unter der Bedingung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Wird weder die zulässige Grundfläche noch eine Größe der Grundfläche festgesetzt, ist die Fläche maßgeblich, die voraussichtlich versiegelt wird.
Da im vorliegenden Fall der Bebauungsplan fast ausschließlich öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, ist die versiegelte Fläche zugrunde zu legen. Diese beträgt 3.354 m². Damit wird der Grenzwert von 20.000 m² nicht überschritten.
Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.03.2019 begründen die Zielsetzungen bzw. geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 451 keine UVP-pflichtigen Vorhaben. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Ebenso sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Die Voraussetzungen nach § 13a Abs. 1 BauGB zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens liegen somit vor.
Im beschleunigten Verfahren wird unter anderem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
Eine Berichtigung des Regionalen Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da die Planung im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des RFNP entwickelbar ist.
IV. Eingegangene abwägungsrelevante Stellungnahmen vor den förmlichen Beteiligungsverfahren
Um den Zeitraum des Aufstellungsbeschlusses am 26.06.2000 herum sind vor den formellen Beteiligungsverfahren bereits Stellungnahmen aus der örtlichen Bürgerschaft zum Bebauungsplan Nr. 451eingegangen:
35 Stellungnahmen, davon eine Sammeleingabe mit 155 Unterschriften
Diese Stellungnahmen werden im Sinne der §§ 1 Abs. 7 und 2 Abs. 3 BauGB in die Abwägung eingestellt. Kopien der Stellungnahmen sind der Anlage 3 zu entnehmen.
V. Eingegangene abwägungsrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und 1. Behördenbeteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den “Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung” der Stadt Oberhausen hat der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 451 - Waldhuckstraße -
- in der Zeit vom 25.04.2019 - 09.05.2019 einschließlich ausgelegen (öffentliche Darlegung und Anhörung zur Planung).
Innerhalb dieser Zeit bestand Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Eine öffentliche Anhörung (Bürgerversammlung) hat nach Ziffer 3.2 der vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen nicht stattgefunden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 28.06.2002 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erstmalig bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt worden.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sind keine abwägungs-relevanten Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen.
- Öffentliche Auslegung und 2. Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 10.01.2020 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt worden.
In der Zeit vom 10.01.2020 bis 10.02.2020 einschließlich hat der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 451 mit Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden in dieser Zeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
- Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzdokumentation
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen
3. RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim an der Ruhr
Kopien aller abwägungsrelevanten Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.
VI. Stellungnahme der Verwaltung zu den abwägungsrelevanten Eingaben
Die inhaltsgleiche Wiedergabe der abwägungsrelevanten Stellungnahmen sowie die erarbeiteten Prüfergebnisse und Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind den beigefügten Abwägungstabellen (Anlage 4) zu entnehmen.
VII. Ergänzung des Bebauungsplans und Fortschreibung der Begründung
Aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW - vom 21.01.2020, mit der auf Einwirkungen durch frühere bergbauliche Abbautätigkeiten hingewiesen wurde, wird der Bebauungsplan um eine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt. Auch die Begründung wird in Kapitel F 1 - Kennzeichnungen - entsprechend fortgeschrieben.
VIII. Weiterer Verfahrensablauf
Die Einwender/innen werden über die Entscheidung des Rates der Stadt schriftlich informiert. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Oberhausen tritt der Bebauungsplan Nr. 451 in Kraft.
IX. Kurzzusammenfassung
Der Rat der Stadt entscheidet über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und beschließt den Bebauungsplan Nr. 451 - Waldhuckstraße - als Satzung.
Um die vorhandene städtebauliche Ordnung weiterhin zu gewährleisten und zum Zwecke der rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage Waldhuckstraße gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt und darin die Straßenbegrenzungslinien und die öffentliche Verkehrsfläche gemäß dem Bestand festgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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